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Tagesordnung - 14. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie  

 
 
Bezeichnung: 14. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
Gremium: Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
Datum: Mi, 22.11.2017 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:17 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum Tramin (Zi.Nr. 300)
Ort: Konrad-Adenauer Str. 4-8, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung und Feststellen der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Berichtsantrag der Fraktion FWR: Verkehrszählung auf der B 486  
FWR/0262/17  
Ö 3  
Berichtsantrag der Fraktion FWR: Straßenzustandskataster  
FWR/0260/17  
Ö 4  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan "Erweiterung Hotel Odenwaldblick" - Antrag des Vorhabenträgers bezüglich der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch  
Enthält Anlagen
VO/0241/17  
Ö 5  
Widmung von Straßen  
Enthält Anlagen
VO/0254/17  
Ö 6  
Kommunalinvestitionsprogramm Land - Anmeldung einer Ersatzmaßnahme  
Enthält Anlagen
VO/0255/17  
Ö 7  
Einführung einer Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen
Enthält Anlagen
VO/0072/17  
Ö 7.1  
Änderungsantrag der FDP-Fraktion: Einführung einer Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen  
FDP/0144/17  
Ö 7.2  
Änderungsantrag der Fraktion FWR: Einführung einer Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen  
FWR/0271/17  
Ö 8  
Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion AL/Die Grünen: Einführung der Straßenbeitragssatzung mit Kompensation  
CAL/0259/17  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Der Magistrat wird beauftragt:

 

  1. Jedes Jahr sind Straßenerneuerungsmaßnahmen durchzuführen. Das Straßennetz soll kontinuierlich erneuert werden. Es ist daher geplant, jedes Jahr eine Bruttoinvestitionssumme von bis zu 1 Million Euro für die grundhafte Sanierung von Straßen aufzuwenden. Dieses Investitionsziel ist sowohl bei der Vorlage der Haushalte als auch bei der mittelfristigen Finanzplanung zu berücksichtigen.

 

  1. Die Bruttoinvestitionssumme von 1 Million Euro r grundhafte Erneuerungen von Straßen hrlich zu investieren. Bei der Planung dieser Investitionsmaßnahmen ist insbesondere die Liste der grundhaft zu erneuernden Straßen zu berücksichtigen.

 

 

  1. Nicht nur hinsichtlich der Investitionssumme, sondern auch im Hinblick auf die Abrechnungsbezirke ist r ein kontinuierliches Vorgehen bei der Erneuerung der Straßen zu sorgen. Nach Möglichkeit sollen zeitlich versetzt in allen Abrechnungsbezirken Maßnahmen stattfinden.

 

  1. Alle Planungen und Maßnahmen zur Erzielung von Einsparungen und Synergieeffekten mit anderen Planungs- und Vorhaben- Trägern (insbesondere Trägern von Ver- und Entsorgungsleitungen) abzustimmen.

 

  1. Dem Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie mindestens einmal jährlich Bericht zu erstatten.

 

  1. Durch die Einführung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen sollen die Bürger nicht zusätzlich belastet werden. Die durch die Erhebung von Straßenbeiträgen eintretende Höherbelastung soll daher durch eine Absenkung der Grundsteuer B kompensiert werden. Ausreichende Finanzmittel  zur Durchführung notwendiger Investitionen sind darzustellen. Der Haushaltsausgleich muss auf Dauer gewährleistet sein.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung

   
    22.11.2017 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
    Ö 8 - zur Kenntnis genommen
   

Der nachgereichte Änderungsantrag der Fraktion der Freien Wähler wir mit aufgerufen. Es folgt eine kurze Diskussion.

Der Ausschuss spricht der Stadtverordnetenversammlung keine Beschlussempfehlung aus.

   
    05.12.2017 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 10 - (offen)
   

TOP 10 wird nicht aufgerufen. Die Beratung erfolgt in der Fortsetzungssitzung am 08.12.2017.

 

   
    08.12.2017 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

 

Der Magistrat wird beauftragt:

 

  1. Jedes Jahr sind Straßenerneuerungsmaßnahmen durchzuführen. Das Straßennetz soll kontinuierlich erneuert werden. Es ist daher geplant, jedes Jahr eine Bruttoinvestitionssumme von bis zu 1 Million Euro für die grundhafte Sanierung von Straßen aufzuwenden. Dieses Investitionsziel ist sowohl bei der Vorlage der Haushalte als auch bei der mittelfristigen Finanzplanung zu berücksichtigen.

 

  1. Die Bruttoinvestitionssumme von 1 Million Euro für grundhafte Erneuerungen von Straßen jährlich zu investieren. Bei der Planung dieser Investitionsmaßnahmen ist insbesondere die Liste der grundhaft zu erneuernden Straßen zu berücksichtigen.

 

 

  1. Nicht nur hinsichtlich der Investitionssumme, sondern auch im Hinblick auf die Abrechnungsbezirke ist für ein kontinuierliches Vorgehen bei der Erneuerung der Straßen zu sorgen. Nach Möglichkeit sollen zeitlich versetzt in allen Abrechnungsbezirken Maßnahmen stattfinden.

 

  1. Alle Planungen und Maßnahmen zur Erzielung von Einsparungen und Synergieeffekten mit anderen Planungs- und Vorhaben- Trägern (insbesondere Trägern von Ver- und Entsorgungsleitungen) abzustimmen.

 

  1. Dem Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie mindestens einmal jährlich Bericht zu erstatten.

 

  1. Durch die Einführung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen sollen die Bürger nicht zusätzlich belastet werden. Die durch die Erhebung von Straßenbeiträgen eintretende Höherbelastung soll daher durch eine Absenkung der Grundsteuer B kompensiert werden. Ausreichende Finanzmittel  zur Durchführung notwendiger Investitionen sind darzustellen. Der Haushaltsausgleich muss auf Dauer gehrleistet sein.

 

  1. Durch die Einführung der Straßenbeitragssatzung sollen den Vereinen bezüglich ihrer vereinseigenen Anlagen und bezüglich ihrer satzungsgemäßen Tätigkeiten keine Mehrbelastung entstehen. Der Magistrat hat hierfür ein Konzept vorzulegen.

Abstimmungsergebnis zu Ziffer 1:mit Stimmenmehrheit angenommen

Zustimmung:CDU (14), AL/Die Grüne (6)

Ablehnung:SPD (5), FWR (4), FDP (1)

Enthaltung:/

 

Abstimmungsergebnis zu Ziffer 2:mit Stimmenmehrheit angenommen

Zustimmung:CDU (14), AL/Die Grüne (6), FDP (1)

Ablehnung:SPD (5), FWR (4)

Enthaltung:/

 

Abstimmungsergebnis zu Ziffer 3:einstimmig angenommen

Zustimmung:CDU (14), AL/Die Grüne (6), SPD (5), FWR (4), FDP (1)

Ablehnung:/

Enthaltung:/

 

Abstimmungsergebnis zu Ziffer 4:einstimmig angenommen

Zustimmung:CDU (14), AL/Die Grüne (6), SPD (5), FWR (4), FDP (1)

Ablehnung:/

Enthaltung:/

 

Abstimmungsergebnis zu Ziffer 5:einstimmig angenommen

Zustimmung:CDU (14), AL/Die Grüne (6), SPD (5), FWR (4), FDP (1)

Ablehnung:/

Enthaltung:/

 

Abstimmungsergebnis zu Ziffer 6:mit Stimmenmehrheit angenommen

Zustimmung:CDU (14), AL/Die Grüne (6), FDP (1)

Ablehnung:SPD (5)

Enthaltung:FWR (4)

 

Abstimmungsergebnis zu Ziffer 7:einstimmig angenommen

Zustimmung:CDU (14), AL/Die Grüne (6), SPD (5), FWR (4), FDP (1)

Ablehnung:/

Enthaltung:/

 

Ö 8.1  
Änderungsantrag der Fraktion FWR: Einführung der Straßenbeitragssatzung mit Kompensation  
FWR/0272/17  
Ö 9  
Neufassung der Satzung über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung - StrRS)  
Enthält Anlagen
VO/0256/17  
Ö 10  
Antrag der SPD-Fraktion: Einrichtung eines Radweges Messenhausen - S-Bahnstation Dietzenbach  
SPD/0258/17  
Ö 11  
Einschlägige Punkte zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung      
Ö 12  
Mitteilungen und Anfragen