Herr Bürgermeister
Kern erläutert den Sachverhalt.
Die Stadtverordnetenversammlung
beschließt gemäß § 2 des Baugesetzbuches vom 23. September 2004 (BGBl. I S.
2414) und den dazu ergangenen Änderungen (BauGB) die Aufstellung eines
Bebauungsplanes für das Gebiet an der Kompostierungsanlage südlich der
Kapellestraße.
Der Bebauungsplan erhält die
Bezeichnung A 41.1 „Am Kompostierungsplatz“.
Im Geltungsbereich liegen die
Grundstücke
Gemarkung Ober-Roden Flur 4
Flurstücke 1/1, 1/2 und 183 sowie
Gemarkung Messenhausen Flur 1
Flurstücke 159 tlw. und 160.
Sollten sich Änderungen des
Geltungsbereiches als sinnvoll erweisen, so wird im Rahmen der Offenlegung
darüber befunden.
Ziel der Planung ist die
Ausweisung einer Fläche für Ver- und Entsorgungseinrichtungen sowie einer
entsprechenden Fläche für die Errichtung einer Biogasanlage.
Der Haupt- und Finanzausschuss
empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, dem Beschlussvorschlag
zuzustimmen.