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Auszug - Änderung des Bebauungsplans A 41 "Rödermarkring III" - Errichtung einer Biogasanlage -  

 
 
37. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 28.01.2010 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum Tramin (Zi.Nr. 300)
Ort: Konrad-Adenauer Str. 4-8, 63322 Rödermark
VO/0006/10 Änderung des Bebauungsplans A 41 "Rödermarkring III"
- Errichtung einer Biogasanlage -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/1 610-102\ A 41.1
Federführend:Stadtplanung   
 
Beschluss

Herr Bürgermeister Kern erläutert den Sachverhalt

Herr Bürgermeister Kern erläutert den Sachverhalt.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 des Baugesetzbuches vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) und den dazu ergangenen Änderungen (BauGB) die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet an der Kompostierungsanlage südlich der Kapellestraße.

 

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung A 41.1 „Am Kompostierungsplatz“.

 

Im Geltungsbereich liegen die Grundstücke

Gemarkung Ober-Roden Flur 4 Flurstücke 1/1, 1/2 und 183 sowie

Gemarkung Messenhausen Flur 1 Flurstücke 159 tlw. und 160.

 

Sollten sich Änderungen des Geltungsbereiches als sinnvoll erweisen, so wird im Rahmen der Offenlegung darüber befunden.

 

Ziel der Planung ist die Ausweisung einer Fläche für Ver- und Entsorgungseinrichtungen sowie einer entsprechenden Fläche für die Errichtung einer Biogasanlage.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.