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Herr Bürgermeister
Kern erläutert den Sachverhalt. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 des Baugesetzbuches vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) und den dazu ergangenen Änderungen (BauGB) die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet an der Kompostierungsanlage südlich der Kapellestraße. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung A 41.1 „Am Kompostierungsplatz“. Im Geltungsbereich liegen die Grundstücke Gemarkung Ober-Roden Flur 4 Flurstücke 1/1, 1/2 und 183 sowie Gemarkung Messenhausen Flur 1 Flurstücke 159 tlw. und 160. Sollten sich Änderungen des Geltungsbereiches als sinnvoll erweisen, so wird im Rahmen der Offenlegung darüber befunden. Ziel der Planung ist die Ausweisung einer Fläche für Ver- und Entsorgungseinrichtungen sowie einer entsprechenden Fläche für die Errichtung einer Biogasanlage. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen. |
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