Anfrage:
1. Welche Rechtsposition hat die Stadt Rödermark aufgrund des o.g. Beschlusses vom 29.03.2022 im Zusammenhang mit der genannten Musterklage vom Juli 2022 vor dem Hessischen VGH?
2. Was hat der Magistrat der Stadt Rödermark nach dem vorstehend genannten Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29.03.2022 in der Sache konkret und wann unternommen?
3. Entstehen der Stadt Rödermark aufgrund des o.g. Beschlusses vom 29.03.2022 Kosten im Zusammenhang mit der Musterklage (anteilig/solidarisch/?) vor dem Hessischem VGH?
4. Falls der Stadt Rödermark (erwartbare sowie ggf. anteilige und/oder solidarische) Kosten aufgrund des o.g. Beschlusses vom 29.03.2022 im Zusammenhang mit der besagten Musterklage vor dem Hessischem VGH entstehen: In welcher voraussichtlichen Höhe und auf welcher Rechtsgrundlage?