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Vorlage - VO/0245/22  

 
 
Betreff: Jahresabschluss 2021 der Kommunalen Betriebe der Stadt Rödermark
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:KBR
Federführend:Eigenbetrieb KBR - Finanzen/Administration   
Beratungsfolge:
Betriebskommission EB "Kommunale Betriebe Rödermark" Vorberatung
Magistrat Vorberatung
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
22.09.2022 
13. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
04.10.2022 
11. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Prüfungsbericht WP 31.12. 2021 - Kommunale Betriebe Rödermark  

Sachverhalt:

 

Gemäß § 5 Nr. 11 des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) stellt die Stadt-
verordnetenversammlung die Jahresabschlüsse des Eigenbetriebes fest und entscheidet über die Verwendung des Jahresgewinnes oder die Behandlung des Jahresverlustes sowie über den Ausgleich von Verlustvorträgen, nachdem die Betriebskommission gemäß § 7 (3) Nr. 5 EigBGes hierzu Stellung genommen hat.

 

Der Jahresabschluss 2021 wurde vom Eigenbetrieb „Kommunale Betriebe Rödermark“ am 12. Mai 2022 erstellt. Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgte durch die Firma GBZ Revisions und Treuhand AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Kassel.

 

Dem Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebes „Kommunale Betriebe Rödermark“ wurde am 18. August 2022 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk durch die Firma GBZ Revisions und Treuhand AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, erteilt.

 

Nach handelsrechtlicher Betrachtung dürfen interne Leistungen innerhalb der Kommunalen Betriebe nicht ausgewiesen werden. Im Wesentlichen erbringt der Betriebshof interne Leistungen für die Geschäftsfelder Abfall, Abwasser, Badehaus und Gebäudewirtschaft. Diese betrugen in 2021 insgesamt EUR 382.469,90.

 

Die Betriebsleitung empfiehlt den Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebes „Kommunale Betriebe Rödermark“ gemäß § 5 Nr. 11 EigBGes festzustellen. Darüber hinaus wird empfohlen, die Gewinne und Verluste der Geschäftsfelder wie folgt zu verwenden:

 

 

 

 

  

Euro

 

Geschäftsfeld Abfall

Gewinn

381.037,61

Vortrag auf neue Rechnung

Geschäftsfeld Abwasser

Gewinn

276.833,23

Vortrag auf neue Rechnung

Geschäftsfeld Badehaus

Verlust

-540.809,73

Entnahme aus der Rücklage

Geschäftsfeld Betriebshof

Verlust

-368.456,91

Vortrag auf neue Rechnung

Geschäftsfeld

Gebäudewirtschaft

 

Gewinn

 

68.435,46

 

Zuführung zu der Rücklage

 

Jahresverlust

-182.960,34

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung stellt gemäß § 5 Nr. 11 EigBGes den mit uneinge-schränktem Bestätigungsvermerk der GBZ Revisions und Treuhand AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Kassel, versehenen Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebes „Kommunale Betriebe der Stadt Rödermark“ fest und erteilt der Betriebskommission und der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2021 Entlastung.

 

Die Gewinne und Verluste der Geschäftsfelder sind wie folgt zu verwenden:

 

  

Euro

 

Geschäftsfeld Abfall

Gewinn

381.037,61

Vortrag auf neue Rechnung

Geschäftsfeld Abwasser

Gewinn

276.833,23

Vortrag auf neue Rechnung

Geschäftsfeld Badehaus

Verlust

-540.809,73

Entnahme aus der Rücklage

Geschäftsfeld Betriebshof

Verlust

-368.456,91

Vortrag auf neue Rechnung

Geschäftsfeld

Gebäudewirtschaft

 

Gewinn

 

68.435,46

 

Zuführung zu der Rücklage

 

Jahresverlust

-182.960,34

 

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja / Nein

 

 


Anlagen

  • Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021 und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2021 (GBZ Revisions und Treuhand AG)

1 Druckexemplar pro Fraktion Einsichtnahme via Allris erbeten

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Prüfungsbericht WP 31.12. 2021 - Kommunale Betriebe Rödermark (1532 KB)