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Sachverhalt:
Gemäß § 5 Nr. 11 des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) stellt die Stadt-
Der Jahresabschluss 2021 wurde vom Eigenbetrieb „Kommunale Betriebe Rödermark“ am 12. Mai 2022 erstellt. Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgte durch die Firma GBZ Revisions und Treuhand AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Kassel.
Dem Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebes „Kommunale Betriebe Rödermark“ wurde am 18. August 2022 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk durch die Firma GBZ Revisions und Treuhand AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, erteilt.
Nach handelsrechtlicher Betrachtung dürfen interne Leistungen innerhalb der Kommunalen Betriebe nicht ausgewiesen werden. Im Wesentlichen erbringt der Betriebshof interne Leistungen für die Geschäftsfelder Abfall, Abwasser, Badehaus und Gebäudewirtschaft. Diese betrugen in 2021 insgesamt EUR 382.469,90.
Die Betriebsleitung empfiehlt den Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebes „Kommunale Betriebe Rödermark“ gemäß § 5 Nr. 11 EigBGes festzustellen. Darüber hinaus wird empfohlen, die Gewinne und Verluste der Geschäftsfelder wie folgt zu verwenden:
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung stellt gemäß § 5 Nr. 11 EigBGes den mit uneinge-schränktem Bestätigungsvermerk der GBZ Revisions und Treuhand AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Kassel, versehenen Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebes „Kommunale Betriebe der Stadt Rödermark“ fest und erteilt der Betriebskommission und der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2021 Entlastung.
Die Gewinne und Verluste der Geschäftsfelder sind wie folgt zu verwenden:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Ja / Nein
Anlagen
1 Druckexemplar pro Fraktion – Einsichtnahme via Allris erbeten
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