Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Im oben beschriebenen Freiraumkonzept ist auftragsgemäß ein potenzielles Baufeld verortet, auf dem – wie im Februar 2021 beschlossen – geprüft wurde, ob ein neues Jugendzentrum angesiedelt werden soll. Für diese Prüfung hat die Verwaltung mit dem beauftragten Stadtgrünmanagement (Büro Rittmannsperger Architekten) im ersten Halbjahr 2022 das zur Diskussion stehende Gebäude „vorgedacht“ und ein Raumkonzept skizziert. In diesem Zuge konnten die Projektziele klar formuliert und ausdifferenziert werden. Das in der Anlage dargestellte Raumprogramm wurde fachbereichsübergreifend mehrfach abgestimmt und berücksichtigt die Bedarfe des FB4/der FA Jugend.
Im zweiten Schritt wurde das tabellarische Raumprogramm in eine Gebäudekubatur überführt (Testplanung). Dabei flossen Fragen der Erschließung, der städtebaulichen Einbindung und Setzung des Baukörpers, der ökologischen Verträglichkeit sowie der Geschossigkeit entscheidend in den Prozess mit ein. Die aktuelle Vorzugsvariante, ein Winkeltyp, ist in der Anlage mit zwei Erschließungsalternativen dargestellt. Diese Skizzen werden im weiteren Prozess weiterentwickelt. Das Raumprogramm untergliedert sich in vier sog. Funktionsbereiche: Den größten Flächenanteil hat die Nutzungseinheit „Pädagogisches Angebot“ inne, das den großen Jugend-/Veranstaltungsraum und alle Funktionsräume inkludiert, welche von den Jugendlichen genutzt werden. Der Verwaltungstrakt für die Fachabteilung Jugend mit 7 Arbeitsplätzen ist im ersten Obergeschoss verortet. Die Lounge-Flächen dienen dem informelleren Aufenthalt und dem „Ankommen“. Den Nutzungseinheiten sind die Nebenräume (v.a. Sanitärbereiche und Lager) zugeordnet. Dabei können die Nutzungseinheiten sowohl kombiniert als auch jeweils separat voneinander betrieben werden.
Beteiligung: Die Anliegen und Bedarfe der Jugendlichen wurde in dieser ersten Phase – über das Wissen der FA Jugend hinaus – im Zuge einer informellen Umfrage der FA Jugend (Feb. 2022) und über die Ergebnisse der Mitmachaktion (2022) einbezogen. Im weiteren Prozess soll eine umfangreiche Beteiligung der Nutzergruppe stattfinden. Insbesondere sollen alle interessierten Jugendlichen über die Absichten und Sachstände informiert werden. Darüber hinaus arbeitet die Verwaltung an Möglichkeiten der Einbeziehung und Konsultation zu konkreten Fragestellungen (innerhalb eines vorgegebenen Rahmens). Ferner steht FB6 im Dialog mit der Unteren Naturschutzbehörde zur planungsrechtlichen Genehmigungsfähigkeit des Gebäudes.
Weiteres Vorgehen: Auf der Grundlage der dargestellten Zielplanung sollen die weiteren Bearbeitungsschritte für die Ausschreibung und (Objekt-)Planung angegangen werden. Federführend steuern die KBR die Errichtung des Gebäudes. Im nächsten Schritt wird eine konkrete Planung mit Kostenschätzung und die Vergabe der Architektenleistung samt Fachplanern (Technische Gebäudeausstattung, Statik, Bauphysik, Brandschutz etc.) vorbereitet und durchgeführt. Die vorliegenden Ergebnisse werden den KBR als Basis hierfür übergeben. Auf Basis des Raumprogramms werden nach Beauftragung Vorentwurf- und Entwurfsplanung ausgearbeitet. Die Entwürfe werden den politischen Entscheidungsträgern vorgelegt, sodass über die bauliche Umsetzung – dann hinterlegt mit konkreten Kosten – entschieden werden kann. Parallel prüfen Verwaltung und KBR die Möglichkeiten zur temporären Unterbringung der Jugendarbeit für den Zeitraum zwischen Umbau und Sanierung der ehemaligen Feuerwehr und Fertigstellung des Neubaus JUZ. Im weiteren Prozessverlauf sind insbesondere Aspekte der ökologischen Nachhaltigkeit für das Gebäude besonders zu berücksichtigen (z.B. umweltverträgliche und lokale Materialien, Lebenszyklusbetrachtung, Dach- und Fassadenbegrünung, Regenwassernutzung, Energieversorgung aus erneuerbaren Energien, intelligente und energieeffiziente Systeme für Beheizung und Abkühlung/Minimierung Betriebsenergie).
Förderung: Die nun zu beauftragende Objektplanung sowie die anschließende bauliche Realisierung sind Gegenstand des Mittelantrags 2022 in der Städtebauförderung. Der Zuwendungsbescheid wird im November/Dezember erwartet. Bei Zustimmung durch das Land Hessen wird der Neubau mit rund 66 % Bundes- und Landesmittel gefördert. Alternative Förderprogramme sind derzeit nicht vorhanden. Die Verwaltung und ihre Beauftragten prüfen regelmäßig weitere Förderoptionen.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass der Neubau eines gesamtstädtischen Jugendzentrums am Badehaus weiterverfolgt werden soll. Sie stimmt dem vorliegenden tabellarischen Raumprogramm zu. Dieses bildet die Grundlage für den anstehenden Planungs- und Entwurfsprozess. Die Nutzergruppe ist bei der Ausgestaltung angemessen zu beteiligen. Die KBR werden beauftragt, die Ausschreibung für die Objekt- und Fachplanung für den Neubau des JUZ vorzubereiten und durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Ja / Nein
Anlagen
Raumprogramm neues JUZ
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