Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung: Die vorliegende Verordnung regelt Maßnahmen zur Energieeinsparung im Gebäudebereich für einen Zeitraum von sechs Monaten vom 1. September 2022 bis zum 28. Februar 2023. Sie wurde gemeinsam mit einer Verordnung über mittelfristig wirksame Effizienz- und Energieeinsparmaßnahmen erlassen. Sie bildet die dritte Säule des Energiesicherungspakets. Die Maßnahmen zur Energieeinsparung im Gebäudebereich, die als Vorsorgemaßnahmen ausgestaltet sind, vermeiden unnötigen Energieverbrauch, um eine Mangelsituation zu vermeiden oder eine solche bei ihrem Eintritt abzumildern.
Den öffentlichen Verwaltungen entstehen durch die beabsichtigten Änderungen der Rechtslage ein Erfüllungsaufwand aufgrund des notwendigen Herunterregelns des Energieverbrauchs. Zeit- und Kostenaufwand lassen sich nicht beziffern. Beschlussvorschlag:
1. Der Magistrat wird beauftrag regelmäßig im Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie über Maßnahmen zur Energieeinsparung und deren Wirksamkeit zu berichten.
2. Bei Änderung der Verordnungslage, die wesentlich neue Maßnahmen erforderlich machen, ist im Haupt-, Finanz und Wirtschaftsförderungsausschuss – gegebenenfalls auch in einer Sondersitzung – zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||