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Vorlage - CAL/0265/22  

 
 
Betreff: Errichtung von öffentlichen Trinkwasserspendern
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag CDU-Fraktion und AL/Grüne
Federführend:Gremien   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
21.09.2022 
14. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie (offen)   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
22.09.2022 
13. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
04.10.2022 
11. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt/Begründung:
 

Der Hitzesommer 2022 in Deutschland zeigt eindeutig die verheerenden Folgen des Klimawandels, die uns, so die Wissenschaft, zukünftig in ähnlicher Form häufiger bevorstehen werden. Hitze und Trockenheit schaden dabei nicht nur der Umwelt, sondern haben auch erhebliche gesundheitliche Einwirkungen (Hitzeschlag, Herzkreislauferkrankungen etc.). Um den Folgen entgegenzuwirken bzw. präventiv zu agieren, ist u.a. ausreichendes „Wasser trinken“ ein wichtiges Instrument. Kommunen sollen daher, so Beschluss der Bundesregierung, künftig Trinkwasserbrunnen beispielsweise in Parks, Fußngerzonen und in Einkaufspassagen aufstellen, sofern dies technisch machbar ist und dem lokalen Bedarf entspricht. Die neue Regelung zielt darauf ab, möglichst allen Bürgerinnen und Bürgern öffentlichen Zugang zu qualitativ hochwertigem Trinkwasser zu gewähren. Leicht verfügbares Trinkwasser ist darüber hinaus auch ein wichtiger Baustein kommunaler Hitzeaktionspläne. So können sich die Menschen besser vor den gesundheitlichen Auswirkungen von Hitze schützen.

 

Die Prüfung durch den Magistrat soll insbesondere auch die Auswirkungen solcher Trinkwasserspender auf den Wasserverbrauch darstellen und Implementierungs-Wege aufzeigen, die einen sparsamen Umgang mit Wasser ermöglichen.

 

Bundesgesetz: https://www.bmuv.de/pressemitteilung/staedte-und-gemeinden-muessen-trinkwasser-im-oeffentlichen-raum-kostenlos-bereitstellen
 


Beschlussvorschlag:

 

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten:

 

1. Mit welchem Aufwand und Kosten die Errichtung (Grundkosten & Herstellung von Zuleitungen) und Unterhaltung (regelmäßige Hygieneprüfung etc.) von öffentlichen Trinkwasserspendern unter kostenfreier Nutzung im Stadtgebiet verbunden ist.

 

2. Welche Standorte sich dafür eignen würden

 

3. welche Trinkwasser-Modelle in Frage kämen

 

4. Ob in diesem Fall eine Zusammenarbeit mit dem ZVG möglich ist und ob es von da Fördermöglichkeiten gibt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: