Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung: Der Hitzesommer 2022 in Deutschland zeigt eindeutig die verheerenden Folgen des Klimawandels, die uns, so die Wissenschaft, zukünftig in ähnlicher Form häufiger bevorstehen werden. Hitze und Trockenheit schaden dabei nicht nur der Umwelt, sondern haben auch erhebliche gesundheitliche Einwirkungen (Hitzeschlag, Herzkreislauferkrankungen etc.). Um den Folgen entgegenzuwirken bzw. präventiv zu agieren, ist u.a. ausreichendes „Wasser trinken“ ein wichtiges Instrument. Kommunen sollen daher, so Beschluss der Bundesregierung, künftig Trinkwasserbrunnen beispielsweise in Parks, Fußgängerzonen und in Einkaufspassagen aufstellen, sofern dies technisch machbar ist und dem lokalen Bedarf entspricht. Die neue Regelung zielt darauf ab, möglichst allen Bürgerinnen und Bürgern öffentlichen Zugang zu qualitativ hochwertigem Trinkwasser zu gewähren. Leicht verfügbares Trinkwasser ist darüber hinaus auch ein wichtiger Baustein kommunaler Hitzeaktionspläne. So können sich die Menschen besser vor den gesundheitlichen Auswirkungen von Hitze schützen.
Die Prüfung durch den Magistrat soll insbesondere auch die Auswirkungen solcher Trinkwasserspender auf den Wasserverbrauch darstellen und Implementierungs-Wege aufzeigen, die einen sparsamen Umgang mit Wasser ermöglichen.
Bundesgesetz: https://www.bmuv.de/pressemitteilung/staedte-und-gemeinden-muessen-trinkwasser-im-oeffentlichen-raum-kostenlos-bereitstellen Beschlussvorschlag:
Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten:
1. Mit welchem Aufwand und Kosten die Errichtung (Grundkosten & Herstellung von Zuleitungen) und Unterhaltung (regelmäßige Hygieneprüfung etc.) von öffentlichen Trinkwasserspendern unter kostenfreier Nutzung im Stadtgebiet verbunden ist.
2. Welche Standorte sich dafür eignen würden
3. welche Trinkwasser-Modelle in Frage kämen
4. Ob in diesem Fall eine Zusammenarbeit mit dem ZVG möglich ist und ob es von da Fördermöglichkeiten gibt.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: |
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