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Vorlage - FWR/0273/22  

 
 
Betreff: Förderung PV-Anlagen über Grundsteuer B
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag Freie Wähler
Federführend:Gremien-Büro   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
22.09.2022 
13. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses abgelehnt   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
04.10.2022 
11. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zurückgezogen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt/Begründung:
 

Dem Ausbau von PV-Anlagen zur Stromgewinnung sowie Solarthermie-Anlagen muss auch angesichts der aktuellen Situation am Strommarkt auch auf kommunaler Ebene mehr Bedeutung eingeräumt werden. So sprechen sich auch die Bundesländer Baden-Württemberg und Hessen in einer gemeinsamen Erklärung (siehe https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/steuererleichterungen-fuer-photovoltaik-anlagen-gefordert/ ) für Steuererleichterung für PV-Anlagen aus. In erster Linie bezieht sich die Forderung auf eine Entbürokratisierung und Entlastung bei der Einkommenssteuer, betrifft also v.a. Bundes- bzw. Landesgesetze. Aber auch auf kommunaler Ebene bietet sich Handlungsspielraum. Bereits in ihrem Klimaschutzkonzept von 2011 betont die Stadt Rödermark, dass sich „31ha für die Installation von Photovoltaikanlagen zu Stromerzeugung in Rödermark [eignen würden]. Damit könnte Solarstom von 38 GWh erzeugt werden. Bei einer angenommenen Nutzung von 10 ha Dachfläche könnten bereits 14 GWh erzielt werden.“ Dies zeigt, dass die grundsätzlichen Voraussetzungen in Rödermark positiv zu bewerten sind. Dennoch stellen die finanziellen Hürden bei der Anschaffung, Installation und Wartung von PV-Anlagen für viele Haushalte eine noch zu große Belastung dar, auch ein eventueller Gewinn aus den PV-Anlagen macht sich erst nach etlichen Jahren wirklich bemerkbar. Wenn man den IST-Zustand des privaten PV-Ausbaus in Rödermark rein subjektiv mit dem Potential vergleicht, so zeigt sich deutlich, dass dies bei weitem nicht ausgeschöpft ist. Damit Rödermark seine eigens gesteckten Ziele zum Klimaschutz auch wirklich umsetzen kann, ist eine Förderung von privaten PV-Anlagen auf kommunaler Ebene also dringend notwendig. So hat z.B. der Magistrat der Stadt Darmstadt erst kürzlich ein

rderprogramm Photovoltaik“ auf den Weg gebracht, das am 29.06.2022 in Kraft getreten ist. So werden beispielsweise bereits kleinere „Balkonkraftwerke“ bis 600W mit bis zu 50% des Anschaffungspreises gefördert. 

Die mit Beginn des Jahres 2020 beschlossene Erhöhung der Grundsteuer B auf 715% böte genügend Spielraum, auch in Rödermark eine gezielte Förderung von PV-Anlagen anzubieten. Durch eine prozentuale Erleichterung bei der Grundsteuer B über einen festgelegten Zeitraum nach einem zu ermittelten Schlüssel könnten so attraktive und unbürokratische Anreize für Privatpersonen geschaffen werden, die in die Anschaffung einer PV-Anlage investieren möchten, jedoch das finanzielle Risiko scheuen. Dadurch dass die Fördersummen nicht einmal in voller Höhe ausgezahlt werden, sondern die Mindereinnahmen der Grundsteuer B auf mehrere Haushaltsjahre aufgeteilt werden, ist eine übergebührliche Belastung des Haushalts 2023 bzw. 2024 nicht zu erwarten. Zudem ist eine seriösere und längerfristige Planung durch die zu erwartenden Mindereinnahmen möglich. Die Einmalzahlungen von Fördersummen durch ein einfaches und transparentes Berechnungsverfahren (z.B. über die maximale Leistung der Anlage bzw. maximale Einspeisung) ließe sich auch der bürokratische Aufwand minimieren. 
 


Beschlussvorschlag:

 

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und die Ergebnisse zeitnah in den entsprechenden Fachausschüssen zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen

  • Inwieweit eine Förderung von privaten PV-Anlagen durch eine Entlastung bei der Grundsteuer B umsetzbar ist
  • Ob alternativ die Möglichkeit der Förderung von privaten PV durch Einmalzahlungen umsetzbar ist

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: