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Vorlage - CAL/0264/22  

 
 
Betreff: Fördergelder für Streuobstwiesen und Artenschutz
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag CDU-Fraktion und AL/Grüne
Federführend:Gremien-Büro   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
21.09.2022 
14. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie (offen)   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
22.09.2022 
13. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zurückgestellt   
01.12.2022 
14. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
04.10.2022 
11. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zurückgestellt   
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
30.11.2022 
15. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie (offen)   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt/Begründung:
 

Die Streuobstwiesen rund um Rödermark sind Landschaftsprägende Elemente und haben hohen identitätsstiftenden Wert. Viele Obstbäume haben unter den letzten Dürresommern erheblich gelitten oder sind gänzlich ausgefallen. Will die Stadt Rödermark diesem Prozess entgegenwirken, ist eine Möglichkeit ein Anreizprogramm „Blühende Landschaften und Lebensräume in Rödermark“ aufzulegen. Der Erhalt und die Neuanlage von Streuobstwiesen soll gefördert werden.

Im Rahmen des Förderprogramms könnten die Neuanpflanzung einzelner Obstbäume mit bis zu 45 Euro bezuschusst werde. Ebenso könnte der Baumschnitt und die Pflege alter Obstbäume mit 25 bis 45 Euro pro Baum gefördert werden. Als weitere förderfähige Maßnahmen könnten unter anderem die komplette Neuanlage beziehungsweise die Wiederherstellung einer brachgefallenen Streuobstwiese gefördert werden. Ebenso könnte gebietseigenes Saatgut zur Einsaat auf diesen Flächen über das Förderprogramm bereitgestellt werden.

Grundstückseigentümer und Pächter sowie Verbände, Vereine, Initiativen und Institutionen könnte sich an Projekten zum Erhalt der für Südhessen typischen Biotope beteiligen und im Rahmen des Förderprogramms den Lebensraum für wild wachsende Pflanzen und wild lebende Tiere verbessern.

 

Weitere Informationen zum Förderprogramm „Blühende Landschaften und Lebensräume in Wiesbaden“ und den Antrag für Fördergelder finden Interessierte unter www.wiesbaden.de/bluehende-landschaften
 


Beschlussvorschlag:

 

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten:

 

1. Inwieweit die Stadt Rödermark ein Förderprogramm zum Erhalt und zur Pflege von Streuobstwiesen aufgelegt werden kann.

 

2. Im Fachausschuss über Struktur und Zustand und Eigentumsverhältnisse der Streuobstwiesen zu berichten.

 

3. Zu prüfen ob Fördermittel für den genannten Zweck zur Verfügung stehen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: