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Vorlage - FDP/0274/22  

 
 
Betreff: Kosten der Stadt für die Ablehnung des Probebetrieb des "Segmented Approach" (Anfrage)
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage der FDP-Fraktion
Federführend:Gremien   
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Anhörung
04.10.2022 
11. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zur Kenntnis genommen     

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt/Begründung:
 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark hat in ihrer Sitzung am 29.03.2022 einstimmig (bei Enthaltung der Fraktionen von SPD und FDP) sowie ohne Aussprache (VO 0059/22) beschlossen:

 

Aus all diesen Gründen wird der gegenwärtig durchgeführte erweiterte Probebetrieb und vor allem die spätere Einführung eines Regelbetriebs des Segmented Approach von der Stadt Rödermark abgelehnt.“

 

Im Zusammenhang mit diesem Beschluss gab es diverse Presseberichterstattungen1 2.

 

Weiterhin war der Presse3 4 5 zu entnehmen, dass zwei Städte im Kreis Offenbach (Neu-Isenburg und Heusenstamm) sowie die Stadt Rüsselsheim musterhaft für insgesamt 15 Kommunen diesbezüglich vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel gegen den probeweisen, segmentierten Landeanflug (d.h. für eine einstweilige Untersagung) klagen.

 

1 Siehe u.a.: „Segmentierter Anflug spaltet die Region“ Offenbach Post, 29.06.2022

215 Kommunen gegen den Segmented Approach“ Neues Heimatblatt Rödermark, 30.06.2022
3 Kommunen gegen Fluglärm vor Gericht“ Frankfurter Rundschau, 15.07.2022

4Kommunen gegen Fluglärm vor Gericht“ Frankfurter Neue Presse, 16.07.2022

5Hochbetroffene werden entlastet“ Offenbach Post, 18.07.2022
 


Anfrage:

 

1. Welche Rechtsposition hat die Stadt Rödermark aufgrund des o.g. Beschlusses vom 29.03.2022 im Zusammenhang mit der genannten Musterklage vom Juli 2022 vor dem Hessischen VGH?

2. Was hat der Magistrat der Stadt Rödermark nach dem vorstehend genannten Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29.03.2022 in der Sache konkret und wann unternommen?

3. Entstehen der Stadt Rödermark aufgrund des o.g. Beschlusses vom 29.03.2022 Kosten im Zusammenhang mit der Musterklage (anteilig/solidarisch/?) vor dem Hessischem VGH?

4. Falls der Stadt Rödermark (erwartbare sowie ggf. anteilige und/oder solidarische) Kosten aufgrund des o.g. Beschlusses vom 29.03.2022 im Zusammenhang mit der besagten Musterklage vor dem Hessischem VGH entstehen: In welcher voraussichtlichen Höhe und auf welcher Rechtsgrundlage?