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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Mitteilungen des Stadtverordnetenvorstehers |
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Ö 2 |
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Mitteilungen des Magistrats |
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Ö 3 |
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Anfragen gem. § 16 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung |
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Ö 3.1 |
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Anfrage der Fraktion FWR: Ortsdurchfahrt Urberach |
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FWR/0239/20 |
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Ö 3.2 |
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Anfrage der Fraktion FWR: Standstreifen B459 Waldacker |
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FWR/0240/20 |
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Ö 3.3 |
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Anfrage der Fraktion FWR: Fördermittel Stadtumbau und Zukunft Stadtgrün |
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FWR/0241/20 |
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Ö 3.4 |
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Anfrage der Fraktion FWR: Asphalt Bahnhofstraße |
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FWR/0242/20 |
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Ö 3.5 |
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Anfrage der FDP-Fraktion: Sachstand: Bewegungsparcours in der Carl-Benz-Straße? |
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FDP/0243/20 |
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Ö 3.6 |
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Anfrage der FDP-Fraktion: Sachstand: "Helfende Hand" und "Kinderkommissar LEON" |
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FDP/0244/20 |
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Ö 3.7 |
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Anfrage der Fraktion FWR: Ortsumgehung Rödermark |
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FWR/0253/20 |
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Ö 3.8 |
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Anfrage der SPD-Fraktion: Ruhender Verkehr |
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SPD/0254/20 |
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Ö 4 |
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Nachwahl eines Mitgliedes der Betriebskommission des Eigenbetriebes "Kommunale Betriebe Rödermark"; hier: wirtschaftlich oder technisch besonders erfahrene Person |
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VO/0214/20 |
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Ö 5 |
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Grundstück Gemarkung Urberach Flur 8 Flurstück 2/2, Rudolf-Diesel-Straße |
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VO/0227/20 |
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Ö 6 |
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan A67 "Dieburger Straße Süd" im Stadtteil Ober-Roden;
Behandlung der Stellungnahmen/ Äußerungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch
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VO/0231/20 |
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Ö 7 |
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan A67 "Dieburger Straße Süd" im Stadtteil Ober-Roden;
Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (öffentliche Auslegung) sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch
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VO/0232/20 |
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VORLAGE |
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ALLRIS® Office Integration 3.9.2Beschlussvorschlag: Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan A67 „Dieburger Straße Süd“. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans/ Vorhaben- und Erschließungsplans A67 „Dieburger Straße Süd“ gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen. Grundlage dieses Beschlusses stellt der Planungsstand vom September 2020 unter Berücksichtigung der Änderungen, die sich aus der erfolgten Behandlung der Äußerungen und Stellungnahmen ergeben. Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans/ Vorhaben- und Erschließungsplans A67 „Dieburger Straße Süd“. umfasst die Grundstücke Gemarkung Ober-Roden, Flur 19, Flurstücke 590/3, 592/2, 592/3, 751/2 (teilweise) sowie 775/1 (teilweise). Die räumliche Abgrenzung kann der nachstehenden Abbildung entnommen werden. (Bildquelle: Schweiger + Scholz Ingenieurpartnerschaft mbB, Januar 2020; Datengrundlage Liegenschaftskarte: Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation) Der Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan A67 „Dieburger Straße Süd“ wird als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch aufgestellt. Ziel der Planung ist die Realisierung von zwei Wohn- und Geschäftshäusern auf einer diese Gebäude verbindenden Tiefgarage. Im Rahmen der Bebauung soll eine Gewebeeinheit im Erdgeschoss des nördlichen Gebäudes sowie 24 Wohnungen, hiervon 10 in nördlichen und 14 im südlichen Gebäude entstehen, von denen mindestens 5 Wohnungen als sozial geförderte Wohnungen hergestellt werden. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
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21.10.2020 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie |
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Ö 3 - ungeändert beschlossen |
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Beschlussvorschlag: Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan A67 „Dieburger Straße Süd“. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans/ Vorhaben- und Erschließungsplans A67 „Dieburger Straße Süd“ gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen. Grundlage dieses Beschlusses stellt der Planungsstand vom September 2020 unter Berücksichtigung der Änderungen, die sich aus der erfolgten Behandlung der Äußerungen und Stellungnahmen ergeben. Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans/ Vorhaben- und Erschließungsplans A67 „Dieburger Straße Süd“. umfasst die Grundstücke Gemarkung Ober-Roden, Flur 19, Flurstücke 590/3, 592/2, 592/3, 751/2 (teilweise) sowie 775/1 (teilweise). Die räumliche Abgrenzung kann der nachstehenden Abbildung entnommen werden. (Bildquelle: Schweiger + Scholz Ingenieurpartnerschaft mbB, Januar 2020; Datengrundlage Liegenschaftskarte: Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation) Der Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan A67 „Dieburger Straße Süd“ wird als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch aufgestellt. Ziel der Planung ist die Realisierung von zwei Wohn- und Geschäftshäusern auf einer diese Gebäude verbindenden Tiefgarage. Im Rahmen der Bebauung soll eine Gewebeeinheit im Erdgeschoss des nördlichen Gebäudes sowie 24 Wohnungen, hiervon 10 in nördlichen und 14 im südlichen Gebäude entstehen, von denen mindestens 5 Wohnungen als sozial geförderte Wohnungen hergestellt werden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Zustimmung: CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP, FWR Ablehnung: / Enthaltung: /
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22.10.2020 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss |
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Ö 6 - zur Kenntnis genommen |
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Beschlussvorschlag: Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan A67 „Dieburger Straße Süd“. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans/ Vorhaben- und Erschließungsplans A67 „Dieburger Straße Süd“ gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen. Grundlage dieses Beschlusses stellt der Planungsstand vom September 2020 unter Berücksichtigung der Änderungen, die sich aus der erfolgten Behandlung der Äußerungen und Stellungnahmen ergeben. Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans/ Vorhaben- und Erschließungsplans A67 „Dieburger Straße Süd“. umfasst die Grundstücke Gemarkung Ober-Roden, Flur 19, Flurstücke 590/3, 592/2, 592/3, 751/2 (teilweise) sowie 775/1 (teilweise). Die räumliche Abgrenzung kann der nachstehenden Abbildung entnommen werden. n. (Bildquelle: Schweiger + Scholz Ingenieurpartnerschaft mbB, Januar 2020; Datengrundlage Liegenschaftskarte: Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation) Der Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan A67 „Dieburger Straße Süd“ wird als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch aufgestellt. Ziel der Planung ist die Realisierung von zwei Wohn- und Geschäftshäusern auf einer dieser Gebäude verbindenden Tiefgarage. Im Rahmen der Bebauung soll eine Gewebeeinheit im Erdgeschoss des nördlichen Gebäudes sowie 24 Wohnungen, hiervon 10 in nördlichen und 14 im südlichen Gebäude entstehen, von denen mindestens 5 Wohnungen als sozial geförderte Wohnungen hergestellt werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt Zustimmung: CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP, FWR Ablehnung: / Enthaltung: /
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03.11.2020 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark |
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Ö 7 - ungeändert beschlossen |
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Beschlussvorschlag: Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan A67 „Dieburger Straße Süd“. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans/ Vorhaben- und Erschließungsplans A67 „Dieburger Straße Süd“ gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen. Grundlage dieses Beschlusses stellt der Planungsstand vom September 2020 unter Berücksichtigung der Änderungen, die sich aus der erfolgten Behandlung der Äußerungen und Stellungnahmen ergeben. Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans/ Vorhaben- und Erschließungsplans A67 „Dieburger Straße Süd“. umfasst die Grundstücke Gemarkung Ober-Roden, Flur 19, Flurstücke 590/3, 592/2, 592/3, 751/2 (teilweise) sowie 775/1 (teilweise). Die räumliche Abgrenzung kann der nachstehenden Abbildung entnommen werden. (Bildquelle: Schweiger + Scholz Ingenieurpartnerschaft mbB, Januar 2020; Datengrundlage Liegenschaftskarte: Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation) Der Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan A67 „Dieburger Straße Süd“ wird als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch aufgestellt. Ziel der Planung ist die Realisierung von zwei Wohn- und Geschäftshäusern auf einer diese Gebäude verbindenden Tiefgarage. Im Rahmen der Bebauung soll eine Gewebeeinheit im Erdgeschoss des nördlichen Gebäudes sowie 24 Wohnungen, hiervon 10 in nördlichen und 14 im südlichen Gebäude entstehen, von denen mindestens 5 Wohnungen als sozial geförderte Wohnungen hergestellt werden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Zustimmung: CDU (11), AL/Die Grüne (10), SPD (4), FWR (4), FDP (2), Fraktionslos (1) Ablehnung: / Enthaltung: /
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Ö 8 |
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Antrag der SPD-Fraktion: Beseitigung des S-Bahnübergangs in Ober-Roden |
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SPD/0223/20 |
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Ö 9 |
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Antrag der SPD-Fraktion: Sozialer Wohnungsbau in Rödermark |
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SPD/0224/20 |
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Ö 10 |
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Antrag der FDP-Fraktion: Livestream aus der bzw. in der Stadtverordnetenversammlung |
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FDP/0245/20 |
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Ö 11 |
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Übertragung von Angelegenheiten der Stadtverordnetenversammlung auf den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss (§ 50 Abs. 1 Satz 2 HGO) |
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VO/0255/20 |
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