Die Stadtverordnetenversammlung stellt den mit dem uneingeschränkten Be-stätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes vom 14. Juli 2016 versehenen Jahresabschluss 2015 gemäß § 114 HGO fest und entlastet somit den Magistrat für die Führung der Geschäfte.
Der Jahresfehlbetrag 2015 in Höhe von 2.339.578,32 € wird gemäß § 25 Abs. 3 GemHVO auf neue Rechnung vorgetragen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
29.09.2016 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
Ö 15 - zur Kenntnis genommen
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung stellt den mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes vom 14. Juli 2016 versehenen Jahresabschluss 2015 gemäß § 114 HGO fest und entlastet somit den Magistrat für die Führung der Geschäfte.
Der Jahresfehlbetrag 2015 in Höhe von 2.339.578,32 € wird gemäß § 25 Abs. 3 GemHVO auf neue Rechnung vorgetragen.
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss spricht keine Beschlussempfehlung aus.
11.10.2016 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Ö 17 - ungeändert beschlossen
Die Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgt unter TO A.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung stellt den mit dem uneingeschränkten Be-stätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes vom 14. Juli 2016 versehenen Jahresabschluss 2015 gemäß § 114 HGO fest und entlastet somit den Magistrat für die Führung der Geschäfte.
Der Jahresfehlbetrag 2015 in Höhe von 2.339.578,32 € wird gemäß § 25 Abs. 3 GemHVO auf neue Rechnung vorgetragen.