Bürgerinformationssystem
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsplan für Rödermark (Rödermark-Plan) soll im Wesentlichen folgende Inhalte haben:
Der Aufstellungsprozess des Rödermark-Plan soll offen gestaltet werden. Die Beteiligung der Bürgerschaft und die Einschaltung eines Planungsbüros soll ermöglicht werden.
Eine Leitlinie für die Stadtentwicklung soll folgende Parameter berücksichtigen:
Es ist davon auszugehen, dass der Zustrom von Menschen in das Rhein-Main-Gebiet anhält und die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum erforderlich ist.
Es ist davon auszugehen, dass Flächen für das Bestandsgewerbe, aber auch für Neuansiedlungen von Unternehmen und Gewerbe bereitzustellen sind.
Welchen Bedarf es an Flächen Wohnungsbau, Gewerbe und Gewerbeansiedlung, kulturelle Einrichtungen, Nahversorgung, Einkaufen, Sport und Naherholung gibt. Wo die entsprechenden Bedarfe flächenmäßig dargestellt werden können.
Wie die einzelnen Areale des Stadtgebiets in Zukunft genutzt werden sollen und wo Planungen und gegebenenfalls auch Überplanungen durchgeführt werden sollen.
Welche Planungsoptionen im Hinblick auf die Fortschreibung des Regionalen Flächennutzungsplanes zu schaffen sind.
Welche Impulse zur Erreichung der Planziele gesetzt werden müssen.
Die zukünftige Struktur der Stadt.
Maßnahmen zur Stärkung und Belebung der Ortskerne sowie die Bestimmung ihrer Funktion für die Stadt
Die Grüne Mitte ist in ihrer Funktion als Naherholungsraum und Bindeglied zwischen den beiden Stadtteilen zu stärken.
Verortung und Funktion der Stadt Rödermark im Kultur- und Wirtschaftsraum Rhein-Main.
Darstellung der Möglichkeiten zur Sicherung zukünftiger Belange von Land- und Forstwirtschaft, Naturschutz und Naherholung.
Bei dem Aufstellungsprozess für den Rödermark-Plan ist zu berücksichtigen, dass es wichtige Zwischenetappen gibt:
Wichtigste mittelfristige Zwischenetappe ist die Fortschreibung des „Regionalen Flächennutzungsplanes“ durch den Regionalverband. Die Stadt Rödermark hat ihre Vorstellungen und Interessen rechtzeitig und qualifiziert in diesen Aufstellungsprozess einzubringen. Es ist darzustellen, welche Qualität die entsprechenden Stellungnahmen erzielen müssen, um tatsächlich beim Aufstellungsprozess berücksichtigt zu werden.
Es besteht jedoch auch ein kurzfristiger Handlungsbedarf. Der Aufstellungsprozess soll auch einen Beitrag dazu leisten, darzustellen, welche kurzfristigeren Handlungsmöglichkeiten es in der Stadtentwicklung gibt. Insbesondere soll auch dargestellt werden, wie Flächen zur Befriedigung von notwendigen Bedarfen kurzfristig mobilisiert werden können.
Die weitere Begründung erfolgt mündlich.
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss spricht keine Beschlussempfehlung aus. |
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