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Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung stellt den mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes vom 14. Juli 2016 versehenen Jahresabschluss 2015 gemäß § 114 HGO fest und entlastet somit den Magistrat für die Führung der Geschäfte.
Der Jahresfehlbetrag 2015 in Höhe von 2.339.578,32 € wird gemäß § 25 Abs. 3 GemHVO auf neue Rechnung vorgetragen.
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss spricht keine Beschlussempfehlung aus. |
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