Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende Herrn Schütz von der Hessischen Landgesellschaft mbH (HLG)
Nach einführenden Worten durch Herrn Bürgermeister Kern erläutert Herr Schütz den Stand der Verhandlungen und die Probleme mit den Eigentümern der „Gaswerkgrundstücke“.
Fragen der Ausschussmitglieder werden beantwortet.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den 1. Nachtrag zu Anlage 1 zur Bodenbevorratungsvereinbarung vom 18.10.2013 zwischen der Stadt Rödermark und der Hessischen Landgesellschaft mbH, Kassel.
Die neue Gebietsfestlegung verzichtet auf die zur Mainzer Straße hin gelegenen Flächen und reicht im Norden bis zum „Alten Seeweggraben“. Als Ankaufspreis werden 95 €/m² beschlossen.
Es erfolgt keine Abstimmung.
Die Abstimmung soll in der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses am 08.09.2016 erfolgen.
In der Stadtverordnetenversammlung soll dieser Punkt ohne Aussprache behandelt werden.