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Sachverhalt/Begründung:
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.05.2015 die Aufstellung des Bebauungsplans A 40 „An der Rodau“ beschlossen. In der Sitzung am 24.05.2016 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark den Entwurfs- und Offenlagebeschluss gefasst. Der Entwurf lag in der Zeit vom 13.06.2016 bis zum 15.07.2016 (einschließlich) öffentlich aus. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 02.06.2016 um Abgabe Ihrer Stellungnahme gebeten.
Seitens der Öffentlichkeit wurde eine Stellungnahme vorgetragen. Seitens der Behörden und sonstiger Tröger öffentlicher Belange haben 23 eine Stellungnahme abgegeben. Hiervon 11 mit Anregungen und Hinweisen, die in die Abwägung eingestellt wurden.
Das Bebauungsplanverfahren erfolgte im 2-stufigen Regelverfahren, eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wurde durchgeführt. Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne die öffentlichen und privaten Belange gegen- und untereinander gerecht abzuwägen. Daher wurden zunächst die von der Planung betroffenen öffentlichen und privaten Belange festgestellt und auf ihre Bedeutung hin untersucht. Die Abwägungsvorlage einschließlich der Beschlussempfehlungen liegt der zuvor beschlossenen Vorlage „Abwägungsprotokoll“ bei.
Die privaten Grünflächen, Zweckbestimmung Wohnungsferne Hausgärten beidseits der Rodau sowie die dazwischenliegenden im Bebauungsplan als Fläche A gekennzeichneten „Flächen für Maßnahmen zum Schutz zur Pflege und zum Erhalt von Boden, Natur und Landschaft“ mit dem Entwicklungsziel: Naturnahes Fließgewässer werden zunächst vom Satzungsbeschluss ausgenommen. Die Herausnahme erfolgt, da hinsichtlich des Anwesens auf Flst. Nr. 103 die laufenden Abstimmungsgespräche zwischen dem Eigentümer, dessen Rechtsbeistand, dem Kreis Offenbach sowie der Stadt Rödermark mit dem Ziel, eine Duldung der Nutzung auf Lebenszeit zu erreichen, bislang noch nicht in einen abschließenden Vertrag überführt werden konnten. Zudem besteht auch hinsichtlich des Umfangs des einzuhaltenden Gewässerrandabstands noch Abstimmungsbedarf mit den privaten Eigentümern und den für die Beurteilung dieser Belange zuständigen Behörden. Um jedoch die weitere Planung des Wohngebiets und der Kindertagesstätte mit angeschlossenem Familienzentrum zeitnah umsetzen zu können, wird der Satzungsbeschluss hierfür gefasst, während der o.g. Bereich des Plangebietes bis zur abschließenden Klärung von der Beschlussfassung ausgenommen wird. Der Satzungsbeschluss kann für diesen Teilbereich von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark bei Vorliegen der Voraussetzungen entsprechend nachgeholt werden.
Beschlussvorschlag: Der Bebauungsplan wird gem. § 10 BauGB sowie § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m § 5 HGO und § 81 HBO als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu festgestellt. Der Satzungsbeschluss umfasst ausschließlich den 1. Bauabschnitt (Allgemeines Wohngebiet, Fläche für Gemeinbedarf, Flächen für Maßnahmen entlang der Rodau). Der 2. Bauabschnitt (Private Grünflächen; Zweckbestimmung Wohnungsferne Hausgärten) - in der Plankarte des Bebauungsplanes rot umrandet dargestellt -bleibt vom Satzungsbeschluss ausgenommen.
Der Bebauungsplan wird gem. § 10 BauGB in Kraft gesetzt.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Anlagen
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