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Vorlage - VO/0210/16  

 
 
Betreff: Bebauungsplanentwurf A 40 "An der Rodau"
Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen
(Abwägungsprotokoll)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/1 K 610-102
Federführend:Stadtplanung   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Magistrat Vorberatung
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
07.09.2016 
5. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie ungeändert beschlossen   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
08.09.2016 
5. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
20.09.2016 
5. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
VO_0210_16Abwprotok_Bplan_A40  

Sachverhalt/Begründung:
 

Der im Stadtteil Ober-Roden zwischen Rodau und Alfred-Delp-Straße gelegene Festplatz hat seine Kernfunktionen eingebüßt. Vor diesem Hintergrund hat die Stadtverordnetenversammlung sich bereits in der Sitzung am 26.06.2012 mit der Thematik befasst. Die die Flächen zwischen der Rodau, der verlängerten Seligenstädter Straße, der Alfred-Delp-Straße und der Bahnlinie neu zu ordnen.

Planziele sind die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes i.S. § 4 BauNVO1990, einer Fläche für Gemeinbedarf zur Errichtung eines Familienzentrums mit Kindertagesstätte, Privaten Grünflächen für Wohnungsferne Hausgärten sowie von mehrfach gegliederten Entwicklungsflächen im Bereich der Rodau, die die Grundlage für die Förderung der Eigenentwicklung der Rodau und die Ausgestaltung eines Kommunikations- und Erholungsraumes bieten sollen.

 

In ihrer Sitzung am 19.05.2015  hat die Stadtverordnetenversammlung die Aufstellung des Bebauungsplans A 40 „An der Rodau“ beschlossen. In der Sitzung am 24.05.2016 wurde der Entwurfs- und Offenlagebeschluss gefasst. Der Entwurf lag in der Zeit vom 13.06.2016 bis zum 15.07.2016 (einschließlich) öffentlich aus. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 02.06.2016 um Abgabe Ihrer Stellungnahme gebeten.

 

Seitens der Öffentlichkeit wurde eine Stellungnahme vorgetragen. Seitens der Behörden und sonstiger Tröger öffentlicher Belange haben 23 eine Stellungnahme abgegeben. Hiervon entfallen 11 auf Anregungen und Hinweise, die in die Abwägung eingestellt wurden.

 

Das Bebauungsplanverfahren erfolgte im zweistufigen Regelverfahren; eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wurde durchgeführt.

 

 

Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne die öffentlichen und privaten Belange gegen- und untereinander gerecht abzuwägen. Daher müssen zunächst die von der Planung betroffenen öffentlichen und privaten Belange festgestellt und auf ihre Bedeutung hin untersucht werden. Die Abwägungsvorlage einschließlich der Beschlussempfehlungen liegt dieser Vorlage bei.

 


Beschlussvorschlag:


Die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen werden nach ausführlicher Diskussion als Stellungnahmen der Stadt Rödermark beschlossen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:


Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

 

 


Anlage

Abwägungsprotokoll mit Beschlussempfehlungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 VO_0210_16Abwprotok_Bplan_A40 (3172 KB)