Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Der Magistrat hat in seiner Sitzung am 29. August den Beschluss gefasst, die Kommission „Internationale Partnerschaften“ zu bilden. Die Kommission untersteht gemäß § 72 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) dem Magistrat.
Gemäß § 72 HGO bestehen Kommissionen aus dem Bürgermeister, weiteren Mitgliedern des Magistrats, Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung und aus sachkundigen Einwohnern. Die weiteren Mitglieder des Magistrats sind durch den Magistrat, die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung sowie die sachkundigen Einwohner sind durch die Stadtverordnetenversammlung zu wählen. Die sachkundigen Einwohner sollen auf Vorschlag der am Geschäftsbereich der Kommissionen besonders interessierten Berufs- und anderen Vereinigungen oder sonstigen Einrichtungen gewählt werden.
Es bietet sich an, Bürgerinnen und Bürger einzubeziehen, die mit den Partnerstädten Saalfelden, Tramin und Bodajk in Verbindung stehen bzw. einen Bezug zu Hekimhan haben.
Den Vorsitz in den Kommissionen führt der Bürgermeister oder ein von ihm bestimmtes Mitglied des Magistrats.
Als Schriftführer wird der Leiter des Büros des Bürgermeisters Herr Thomas Mörsdorf vom Fachbereich Allgemeine Angelegenheiten/Steuerungsunterstützung bestellt.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung wählt zu Mitgliedern der Kommission „Internationale Partnerschaften“:
a)als Vertreter/in der Stadtverordnetenversammlung die/den Stadtverordnete/n________________(CDU)
die/den Stadtverordnete/n________________(AL/Die Grünen)
die/den Stadtverordnete/n_____ ___________( SPD)
die/den Stadtverordnete/n______ __________(FDP)
die/den Stadtverordnete/n ________________(FW)
b) als sachkundige Personen
________________
________________
________________
________________
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Nein
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||