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Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den 1. Nachtrag zu Anlage 1 zur Bodenbevorratungsvereinbarung vom 18.10.2013 zwischen der Stadt Rödermark und der Hessischen Landgesellschaft mbH, Kassel.
Die neue Gebietsfestlegung verzichtet auf die zur Mainzer Straße hin gelegenen Flächen und reicht im Norden bis zum „Alten Seeweggraben“. Als Ankaufspreis werden 95 €/m² beschlossen.
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen. |
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