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Vorlage - SPD/0216/16  

 
 
Betreff: Veränderung der Ortseinfahrt Nieder-Röder Straße
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag SPD-Fraktion
Federführend:Gremien   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
07.09.2016 
5. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie zur Kenntnis genommen   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
08.09.2016 
5. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
20.09.2016 
5. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark an Verwaltung zurück verwiesen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt/Begründung:

 

Auf der Ortseinfahrt Nieder-Röder Straße besteht vor dem Ortsschild zur Zeit eine Geschwindígkeitsbegrenzung auf 50 Km/h. Die Einfahrtssituation vor der Beschilderung ist aber übersichtlich und es ist nicht erkennbar, dass einseitig schon die Bebauung des Ortes beginnt. Dies führt dazu, dass die Geschwindigkeiten des fließenden Verkehrs teilweise überhöht sind. Neben dem damit verbundenen erhöhten Lärmpegel für die Anwohner des Karnweges erhöht sich auch die Gefährdung beim Ein-und Ausfahren in den Karrnweg. Zusätzlich kreuzt die Wumbor-Strecke und ein Radweg die verlängert Nieder-Röder Sraße ohne eine Querungshilfe.

 

Mit den vorgeschlagenen Maßnahmen könnte auf Dauer und ohne weitere Beschilderung eine Verbesserung der Situation erreicht werden.

 

(Anmerkung: Der Magistrat wird gebeten, zu den Beratungen in den Fachausschüssen die Ergebnisse der Verkehrskontrollen auf der Ortseinfahrt  Nieder-Röder Straße im Monat August vorzulegen.)  


Beschlussvorschlag:

 

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, ob und wie die Geschwindigkeit des fließenden Verkehrs in der die Ortseinfahrt Nieder-Röder Straße durch Baumaßnahmen nachhaltig verringert werden kann.

 

Insbesondere sollen geprüft werden:

 

  1. Eine Versetzung des Ortseingangsschildes bis vor die Einmündung des Seligenstädter Weges.
  2. Das Anlagen von Fahrbahnteilern ortseinwärts in Höhe des Seligenstädter Weges und ortsauswärts in Höhe der Einmündung des Karnweges.
  3. Die Kombination o.g. Maßnahmen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: