Beschlussvorschlag:
Der Magistrat wird beauftragt, über folgende Punkte im Zusammenhang mit der Sicherung der Schulkindbetreuung an der Schule an den Linden berichten:
1.Wie haben sich die geschätzten Kosten für die Errichtung einer Mensa seit dem Beschluss geändert? Ist der Kostenrahmen noch zu halten? Reichen die bereitgestellten Haushaltsmittel aktuell noch aus?
2.Ist die Gebäudeplanung baureif? Wurde bereits ein Bauantrag gestellt? Wann wird aus heutiger Sicht voraussichtlich mit dem Bau begonnen werden können? Wann ist mit einer Fertigstellung und Inbetriebnahme des neuen Gebäudes zu rechnen?
3.Haben die offensichtlichen Verzögerungen des Bauvorhabens Auswirkungen auf die Nachmittagsbetreuung a) in Bezug auf die bereitgestellten Plätze und b) in Bezug auf die Versorgung mit Mittagessen? Gibt es eine zeitliche Befristung der Genehmigung der aktuell genutzten Räume zur Bereitstellung und Einnahme der Mittagessen?
4.Sollte der Kostenrahmen (Frage 1) nicht mehr zu halten sein: welche haushaltärischen Möglichkeiten zur Finanzierung der Mehrkosten gäbe es?
5.Wie viele städtische Angestellte sind in der Schulkindbetreuung an der Schule an den Linden aktuell eingesetzt? Wird der Personalbedarf in den nächsten Jahren eher steigen, gleich bleiben oder sinken?
6.Wie hoch waren die Kosten für die Stadt Rödermark (jeweils aufgeschlüsselt nach Personalkosten, Sachkosten, Einnahmen und Gesamtkosten) bzgl. der Schulkindbetreuung an der Schule an den Linden im Jahr 2014 (volle Verantwortung des Fördervereins), im Jahr 2015 (Hälfte Verantwortung Förderverein, Hälfte Verantwortung Stadt) und wie hoch werden sie voraussichtlich 2016 sein (volle Verantwortung Stadt)?
7.Welche Gespräche betreffend des „Pakt für den Nachmittag“ an Rödermärker Grundschulen haben bis dato mit welchen Vertreter/-innen der gGmbH des Kreises mit welchem Ergebnis stattgefunden? Wie ist der aktuelle Stand der Dinge diesbezüglich und welche Aufgaben übernimmt die gGmbH betreffend der Umsetzung und der dauerhafte Durchführung des „Pakt für den Nachmittag“?
8.Kann die Schulkindbetreuung überhaupt von der gGmbH des Kreises übernommen werden, wenn die Schule nicht am Pakt für den Nachmittag teilnimmt? Welche Bedingungen von Seiten der Schule müssten erfüllt sein, damit Kreis oder Land einen Teil der anfallenden Kosten übernehmen?
9.Mit welcher finanziellen Lastenverteilung ist betreffend dem „Pakt für den Nachmittag“ zwischen Stadt und Kreis (via gGmbH) zu rechnen?
Die Beantwortung des Berichtsantrages wird von Herrn Kern für eine der nächsten Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung nach der Sommerpause zugesagt.
Zu den Tagesordnungspunkten 10 bis 12 folgt das Gremium den im Ältestenrat getroffenen Festlegungen dahingehend, dass die Anträge durch die antragstellenden Fraktionen kurz begründet sowie vorgestellt werden und im Anschluss hieran zur weiteren Erarbeitung an den Magistrat verwiesen werden sollen.
Es wird vereinbart, dass die Beantwortung durch den Magistrat nach der Sommerpause, anlässlich einer Sondersitzung des Ausschusses Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie, stattfinden soll.