Bürgerinformationssystem
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Herr Andrießen gibt den Bericht der Wirtschaftsförderung:
Die am 6.10.2015 in der Stadtverordnetenversammlung gefasste Beschlusslage sieht keinen Beschluss kommunaler Gremien im weiteren Verfahrensverlauf mehr vor. Ein Beschluss ist nur erforderlich, wenn der rückgestellte kommunale Kostenanteil überschritten wird.
Seit mehr als 20 Jahren ist das TOP 100 Siegel die wichtigste Auszeichnung für innovative Unternehmen im Mittelstand und der einzige Wettbewerb, der Innovationsmanagement auszeichnet. Eine schriftliche Gratulation der Stadt ist erfolgt.
Seit August 2015 stellt die Wirtschaftsförderung den Rödermärker Unternehmen Mappen mit einem Anschreiben des Bürgermeisters und Informationen über unsere Stadt zur Verfügung. Dadurch können Bewerber und neu eingestellte Mitarbeiter über die Qualitäten und Möglichkeiten Rödermarks informiert werden. Die Wirtschaftsförderung wird das Angebot fortführen, da die Mappen kontinuierlich nachgefragt werden, von der Zielgruppe Fachkräfte gut angenommen werden und die Stadt Rödermark eine der wenigen Städte Deutschlands ist, die derartige Begrüßungs-Mappen zur Verfügung stellt.
Resultierend aus dem „Runden Tisch Gastronomie“ in diesem Jahr hat sich die Wirtschaftsförderung entschlossen, in der überbetrieblichen Vermarktung der Rödermärker Gastronomie neue Wege zu gehen. Dazu wurde der Facebookauftritt „Gastro-Guide Rödermark“ eingerichtet, der neben den gängigen Vernetzungsmöglichkeiten von Facebook auch eine von der Wirtschaftsförderung erstellte interaktive Karte mit einer Übersicht der Betriebe und deren Kontaktmöglichkeiten beinhaltet.
Bezug nehmend auf Punkt a) regt das Gremium an, dass Herr Andrießen möglichst versuchen soll darauf hinzuwirken, dass Rödermark schnellstmöglich an das Breitbandnetz angeschlossen wird.
Herr Kruger fragt an, ob weitere Beschlüsse zum Breitbandausbau durch die Stadtverordnetenversammlung vorgesehen sind.
Herr Andrießen beantwortet die Frage dahingehend, dass sofern keine Überschreitung des, im Grundsatzbeschluss der Stadtverordnetenversammlung zum Breitbandausbau vom 06.10.2015 genannten, städtischen Kostenanteils erforderlich wird, aus aktueller Sicht keine weitere Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung erforderlich ist. |
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