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Vorlage - IFA/0167/16  

 
 
Betreff: Einrichtung von freien WLAN Hotspots in öffentlichen Gebäuden der Stadt
Status:öffentlichVorlage-Art:Interfraktioneller Antrag
Federführend:Gremien-Büro   
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
21.06.2016 
3. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zurückgestellt   
12.07.2016 
4. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zurückgezogen   
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
29.06.2016 
4. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie zurückgestellt   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
30.06.2016 
4. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt/Begründung:

 

Mit der immer weiter fortschreitenden Digitalisierung ist auch das Bedürfnis nach

einem öffentlichen Zugang zum Internet unter Nutzung drahtloser lokaler Netzwerke (Wireless Local Area Network WLAN) gestiegen. Durch die bisherigen Bestimmungen des Telemediengesetzes (TMG) konnten Betreiber von privaten oder öffentlichen WLAN Hotspots für Verstöße durch Nutzer des WLAN Hotspots, wie z.B. illegale Musikdownloads wegen Verletzung des Urheberrechts verklagt werden.

Durch die Gesetzesinitiative der Bundesregierung zur Änderung des Telemediengesetzes, die im Herbst 2016 beschlossen werden soll, ist es nun für die Stadt möglich, ohne das Risiko der Störerhaftung oder Haftungsrisiken nach dem TMG WLAN Hotspots zu betreiben und öffentlich zugängig machen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1. Der Magistrat wird beauftragt, die aktuelle Gesetzesänderung zum TMG auf rechtliche und wirtschaftliche Risiken zu möglichen Unterlassungsansprüchen abschließend zu prüfen.

 

2. Bei einem für die Stadt vertretbaren rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmen, bzw. rechtlicher Sicherheit für das Betreiben von freien WLAN Hotspots sollen selbige in allen städtischen Gebäuden eingerichtet werden. Besonderes Augenmerk soll auf die folgenden Einrichtungen gelegt werden:

 

-    JuZ Ober-Roden

-    Kulturhalle

-    Kelterscheune

-    Bürgertreff Waldacker

-    SchillerHaus

-    Halle Urberach

-    Feuerwehrhaus in Urberach

-    Stützpunktfeuerwache in Ober-Roden

-    Rathaus Urberach

-    Bücherturm Ober-Roden

 

3. Bei einem für die Stadt vertretbaren rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmen, bzw. rechtlicher Sicherheit für das Betreiben von freien WLAN Hotspots sollen selbige in den Ortskernen und an den Bahnstationen jeweils in Urberach und Ober-Roden eingerichtet werden.

 

4. Gewerbetreibende und Unternehmen über die getroffene Entscheidungen in geeigneter Form informiert und für ein gemeinsames freies WLAN gewonnen werden.

 

Bei der Vergabe des Auftrages hierzu sind lokale Anbieter zu bevorzugen, eine Kostenneutralität ist anzustreben und ein entsprechender Hinweis auf die WLAN Hotspots nach deren Freischaltung ist öffentlich bekannt zu machen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: