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Vorlage - VO/0153/16  

 
 
Betreff: Einleitung des Verfahrens zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplans / Vorhaben- und Erschließungsplans A 31.1 "Mischgebiet Kapellenstraße"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/1 611-701
Federführend:Stadtplanung   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
29.06.2016 
4. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie ungeändert beschlossen   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
30.06.2016 
4. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
12.07.2016 
4. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt/Begründung:

 

Durch die Einleitung eines Aufstellungsverfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan / Vorhaben- und Erschließungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Neubebauung der o. g. Flurstücke in Form eines mehrflügeligen Gebäudekomplexes für Wohn- und Gewerbe/Dienstleistungen geschaffen werden, um hier die städtebauliche Situation nach Aufgabe der bisherigen Nutzung im Hinblick auf den angrenzenden Friedhof und die Schulnähe neu zu ordnen.

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ersetzt hierzu den Bebauungsplan Nr. 11.2 „Am Friedhof, 2. Änderungsplan“, der planungsrechtlich bislang an dieser Stelle die Eissporthalle bzw. Sporthalle samt zugehörigen gastronomischen Betrieben und Läden bzw. Gewerbebetrieben festsetzt.

 

Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung und wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt.

 

Der Regionale Flächennutzungsplan soll gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung durch die Darstellung einer „Gemischten Baufläche“ an Stelle der bisherigen Darstellung als „Gewerbliche Baufläche“ angepasst werden

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 13a des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) auf Antrag des Vorhabenträgers, der Grundstücksgemeinschaft Kapellenstraße 3  7, ein Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes einzuleiten.

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ersetzt innerhalb seines räumlichen Geltungsbereiches den bisherigen Bebauungsplan Nr. 11.2 „Am Friedhof, 2. Änderungsplan“ in allen seinen Festsetzungen.

Dieser Beschluss ersetzt auch den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan A 31 „An der Kapellenstraße“, den die Stadtverordnetenversammlung in ihren Sitzungen am 16.02.2016 bzw. 01.04.2014 gefasst hat.

 

 

Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung:

 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan / Vorhaben- und Erschließungsplan

A 31.1 „Mischgebiet Kapellenstraße“

 

 

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Ober-Roden, Flur 7, Flurstücke Nr. 4/4, 5/2, 6/1, 7 (tlw.), 8 (tlw.), 165/1 (tlw.), 193 (tlw.) und 166 (tlw.).

 

Die genaue Abgrenzung kann der nachfolgenden Karte entnommen werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sollten sich bei der Planung Abweichungen an dem vorstehend beschriebenen Geltungsbereich als sinnvoll erweisen, so wird der Magistrat ermächtigt, der Stadtverordnetenversammlung einen geänderten Geltungsbereich im Rahmen der Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung vorzulegen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:


Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

 


Anlagen

 

Anlage 1: Antragsschreiben

Anlage 2: Mappe – Darstellung Vorhaben