Bürgerinformationssystem
Herr Kern verliest hierzu die rechtliche Beurteilung der Verwaltung.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1.Der Magistrat wird beauftragt, die aktuelle Gesetzesänderung zum TMG auf rechtliche und wirtschaftliche Risiken zu möglichen Unterlassungsansprüchen abschließend zu prüfen.
2.Bei einem für die Stadt vertretbaren rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmen, bzw. rechtlicher Sicherheit für das Betreiben von freien WLAN Hotspots sollen selbige in allen städtischen Gebäuden eingerichtet werden. Besonderes Augenmerk soll auf die folgenden Einrichtungen gelegt werden:
- JuZ Ober-Roden - Kulturhalle - Kelterscheune - Bürgertreff Waldacker - SchillerHaus - Halle Urberach - Feuerwehrhaus in Urberach - Stützpunktfeuerwache in Ober-Roden - Rathaus Urberach - Bücherturm Ober-Roden
3.Bei einem für die Stadt vertretbaren rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmen, bzw. rechtlicher Sicherheit für das Betreiben von freien WLAN Hotspots sollen selbige in den Ortskernen und an den Bahnstationen jeweils in Urberach und Ober-Roden eingerichtet werden.
4.Gewerbetreibende und Unternehmen über die getroffene Entscheidungen in geeigneter Form informiert und für ein gemeinsames freies WLAN gewonnen werden.
Bei der Vergabe des Auftrages hierzu sind lokale Anbieter zu bevorzugen, eine Kostenneutralität ist anzustreben und ein entsprechender Hinweis auf die WLAN Hotspots nach deren Freischaltung ist öffentlich bekannt zu machen.
Herr Kruger kündigt bis zu den nächsten Fraktionssitzungen eine Überarbeitung des Beschlussvorschlages, betreffend die Punkte 2 bis 4, an.
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss spricht keine Beschlussempfehlung aus. |
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