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Sachverhalt/Begründung:
Zu Beginn des Jahres 2015 teilte der Förderverein der Schule an den Linden mit, dass er zum Schuljahresende 2014/15 aus der Schulkindbetreuung ausscheiden wird. Bis dato hatte der Förderverein die komplette Schulkindbetreuung auf dem Schulgelände unter seiner Verantwortung, die Stadt musste lediglich für die Hortbetreuung in der benachbarten Kita Pestalozzistraße aufkommen. Gleichzeitig wurde klar, dass die Versorgung der Betreuungskinder mit Mittagessen mittelfristig nur zu gewährleisten ist, wenn auch auf dem Geländer der Schule an den Linden eine Mensa errichtet wird. Nach Vorarbeiten durch die Verwaltung und den Magistrat hat die Stadtverordnetenversammlung schließlich am 23. Juni 2015 zwei Beschlüsse gefasst, die die Schulkindbetreuung an der Schule sichern und neu ordnen sollten. Zum einen soll auf dem kreiseigenen Schulgelände auf Kosten der Stadt Rödermark eine Mensa gebaut werden. Es wurde eine Nutzungsvereinbarung mit dem Kreis Offenbach über eine Laufzeit von 25 Jahren (mit Verlängerungsoption um jeweils 5 Jahre) geschlossen. Die im Beschlussvorschlag genannten geschätzten Baukosten betragen 1.275.000,00 €. Durch vorsorglich beschlossene Umschichtungen im Haushalt stehen dafür 1,3 Millionen € bereit. Angestrebt war die Errichtung des Gebäudes in Modulbauweise (Ausführung ggf. über Generalunternehmer). Anvisierter Baubeginn war Ende des Jahres 2015 mit einer Fertigstellung spätestens Ende 2016. Zum anderen hat sich die Stadtverordnetenversammlung dafür ausgesprochen, dass eine noch zu gründende gGmbH des Kreises gegebenenfalls die Schulkindbetreuung im Stadtteil Urberach übernimmt. Der Magistrat wurde aufgefordert, in Verhandlungen mit dem Kreis Offenbach und mit anderen zuständigen Stellen zu treten, um eine solche Lösung für die Schulkindbetreuung in Urberach zu realisieren. Sollte keine Lösung für das Schuljahr 2015/16 zu erzielen sein, sollte die Stadt Rödermark selbst einspringen. Die entsprechenden Vorbereitungen waren zu treffen. Perspektivisch sei eine Schulkindbetreuung an einer Ganztagsschule mit Pakt für den Nachmittag anzustreben.
Seit diesen Beschlüssen ist einiges passiert, was mittelbaren und unmittelbaren Einfluss auf die Durchführung der Beschlüsse hat.
- Die Flüchtlingsströme ab Herbst 2015 und die damit verbundene Raumknappheit hat die Preise für modulare Räume stark anziehen lassen, es waren zeitweise überhaupt keine Module mehr im Markt erhältlich. - Es gab einen vorläufigen Wechsel in der Schulleitung der Schule. Die neue Schulleitung ist gegenüber der Stadt und dem Thema Ganztagsbetreuung deutlich aufgeschlossener als die alte. - Die Schule – namentlich deren Gesamtkonferenz – hat sich zwar erstmalig für eine Beantragung zur Entwicklung zur Ganztagsschule entschieden, allerdings wurde ein Antrag zur Aufnahme in den Pakt für den Nachmittag abgelehnt und stattdessen ein Antrag zur Aufnahme in die alte Stufe 2 gestellt. - Die gGmbH des Kreises wurde gegründet, darüber hinaus stehen im Kreis allerdings keine Haushaltsmittel für Schulkindbetreuung zur Verfügung. Ausdruck
Kenntnisstand der FDP-Fraktion ist, dass die gGmbH des Kreises die Nachmittagsbetreuung nur übernehmen kann, wenn die Schule am Pakt für den Nachmittag teilnimmt und somit Landesgelder zugeteilt bekommt. Kenntnisstand ist auch, dass die Landesregierung insbesondere bei Grundschulen ausschließlich ihren Pakt für den Nachmittag fördert und ein Antrag zur Aufnahme in die alte Stufe 2 damit faktisch chancenlos ist.
Fakt ist: seit den Beschlüssen vor einem Jahr ist auf dem Schulgelände baulich nichts geschehen. Fakt ist auch, dass der Magistrat seitdem nicht über den Sachstand berichtet hat. Mit diesem Berichtsantrag soll der aktuelle Sachstand aufgezeigt und die finanziellen Auswirkungen des Projektes für die Stadt Rödermark deutlich gemacht werden. Beschlussvorschlag:
Der Magistrat wird beauftragt, über folgende Punkte im Zusammenhang mit der Sicherung der Schulkindbetreuung an der Schule an den Linden berichten:
1. Wie haben sich die geschätzten Kosten für die Errichtung einer Mensa seit dem Beschluss geändert? Ist der Kostenrahmen noch zu halten? Reichen die bereitgestellten Haushaltsmittel aktuell noch aus? 2. Ist die Gebäudeplanung baureif? Wurde bereits ein Bauantrag gestellt? Wann wird aus heutiger Sicht voraussichtlich mit dem Bau begonnen werden können? Wann ist mit einer Fertigstellung und Inbetriebnahme des neuen Gebäudes zu rechnen? 3. Haben die offensichtlichen Verzögerungen des Bauvorhabens Auswirkungen auf die Nachmittagsbetreuung a) in Bezug auf die bereitgestellten Plätze und b) in Bezug auf die Versorgung mit Mittagessen? Gibt es eine zeitliche Befristung der Genehmigung der aktuell genutzten Räume zur Bereitstellung und Einnahme der Mittagessen? 4. Sollte der Kostenrahmen (Frage 1) nicht mehr zu halten sein: welche haushaltärischen Möglichkeiten zur Finanzierung der Mehrkosten gäbe es? 5. Wie viele städtische Angestellte sind in der Schulkindbetreuung an der Schule an den Linden aktuell eingesetzt? Wird der Personalbedarf in den nächsten Jahren eher steigen, gleich bleiben oder sinken? 6. Wie hoch waren die Kosten für die Stadt Rödermark (jeweils aufgeschlüsselt nach Personalkosten, Sachkosten, Einnahmen und Gesamtkosten) bzgl. der Schulkindbetreuung an der Schule an den Linden im Jahr 2014 (volle Verantwortung des Fördervereins), im Jahr 2015 (Hälfte Verantwortung Förderverein, Hälfte Verantwortung Stadt) und wie hoch werden sie voraussichtlich 2016 sein (volle Verantwortung Stadt)? 7. Welche Gespräche betreffend des „Pakt für den Nachmittag“ an Rödermärker Grundschulen haben bis dato mit welchen Vertreter/-innen der gGmbH des Kreises mit welchem Ergebnis stattgefunden? Wie ist der aktuelle Stand der Dinge diesbezüglich und welche Aufgaben übernimmt die gGmbH betreffend der Umsetzung und der dauerhafte Durchführung des „Pakt für den Nachmittag“? 8. Kann die Schulkindbetreuung überhaupt von der gGmbH des Kreises übernommen werden, wenn die Schule nicht am Pakt für den Nachmittag teilnimmt? Welche Bedingungen von Seiten der Schule müssten erfüllt sein, damit Kreis oder Land einen Teil der anfallenden Kosten übernehmen? 9. Mit welcher finanziellen Lastenverteilung ist betreffend dem „Pakt für den Nachmittag“ zwischen Stadt und Kreis (via gGmbH) zu rechnen? |
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