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Vorlage - FDP/0161/16  

 
 
Betreff: Flüchtlinge/Asylbewerber in Rödermark (Berichtsantrag)
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag FDP-Fraktion
Federführend:Gremien-Büro   
Beratungsfolge:
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Anhörung
30.06.2016 
4. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Familie, Soziales, Integration und Kultur Anhörung
06.09.2016 
4. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Integration und Kultur zurückgestellt   
27.09.2016 
5. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Integration und Kultur (offen)   
Ausschuss für Familie, Soziales, Integration und Kultur Anhörung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt/Begründung:

 

Armut und Perspektivlosigkeit in Afrika und Teilen Asiens, Unterdrückung, Bedrohung von Minderheiten und vor allem Bürgerkriege treiben immer mehr Menschen in die Flucht. Spätestens 2015 hat diese Problematik auch Rödermark voll erreicht. Im Nachhinein sehr unglückliche Aussagen und Handlungen der Regierungsspitze haben Deutschland zu einem der Hauptaufnehmerländer der weltweiten Flüchtlingsströme gemacht, die mit einer Zahl und Geschwindigkeit ins Land kamen, welche die staatlichen Stellen schlichtweg überforderte. Besonders der Kreis Offenbach hat es sich aus Sicht der FDP-Fraktion sehr einfach gemacht, in dem er sich weitestgehend aus der Verantwortung stahl und die Hauptlasten auf die Kommunen abschob. Es musste sehr schnell für sehr viele Personen Platz geschaffen werden, die Zuteilung verlief chaotisch, es wurden zwangsläufig Fehler gemacht und am Ende gab es wenige Gewinner und viele Verlierer. Durch die Schließung der Hauptzuzugsroute hat die Zahl der Neuankömmlinge aktuell deutlich abgenommen. Dies gibt allen Beteiligten die dringend benötigte Zeit zum Durchatmen und zum Reflektieren. Es ist aus Sicht der FDP-Fraktion daher jetzt der richtige Zeitpunkt, Fragen zu stellen zu den verschiedenen Gesichtpunkten des Themenkomplexes und daraus ableitend sich strategische Gedanken für die mittlere Zukunft zu machen.

 

Ziel der Fragen ist es, zu erkennen:

a) welche finanziellen Belastungen Rödermark dadurch entstanden sind bzw. in den kommenden Jahren entstehen werden und inwieweit diese unseren Entschuldungspfad gefährden,

b) welche Integrationsmaßnahmen in Zukunft noch in die Wege geleitet werden müssten, ob wir als Stadt dazu in der Lage sind und welche weiteren Vorkehrungen zu treffen sind,

c) wo die Stadt die vielen ehrenamtlichen Helfer bei ihrer unschätzbar wichtigen Arbeit besser unterstützen kann als das heute der Fall ist, und wo es insgesamt erkennbare Defizite bei der Versorgung und/oder Integration der Asylsuchenden gibt.

 

Über Teilaspekte hat der Magistrat in den vergangenen Monaten fortwährend-anlassbezogen informiert. Keinesfalls konnten in diesem Rahmen aber alle Aspekte rund um das Thema erschöpfend beleuchtet werden.

Da es sich hier um eines der wesentlichen Themen der Zukunft handelt, dass über Jahre hinaus das städtische Handeln mitbestimmen wird, ist es wichtig und elementar notwendig, nicht mehr nur kurzfristig zu reagieren, sondern vorausschauend zu planen und agieren. Dieser umfassende Berichtsantrag soll allen Beteiligten, Stadt wie auch den Fraktionen, helfen, die Dinge erkennen und umfassend bewerten zu können, um die Weichen für die Zukunft stellen zu können. Die antragstellende Fraktion geht davon aus, dass die Stadt sich bereits intern intensiv mit dem Thema beschäftigt hat und die Antworten auf die meisten der gestellten Fragen bereits vorliegen und damit keinen hohen Verwaltungsaufwand erfordern. Falls dem nicht so sein sollte, ist es umso wichtiger, dass die Fragen schnellstmöglich beantwortet werden.


Beschlussvorschlag:

 

Der Magistrat der Stadt Rödermark wird beauftragt, zu folgenden Fragestellungen erschöpfend zu berichten:

 

Themenkomplex A: Personenkreis

 

A1) Wie viele Flüchtlinge/Asylbewerber wurden jeweils 2014, 2015 und 2016 (bis 1.6.) Rödermark zugeteilt?

A2) Wie viele Flüchtlinge/Asylbewerber, über deren Antrag noch nicht entschieden wurde, sind aktuell in Rödermark registriert?

A3) Wie viele anerkannte Flüchtlinge/Asylbewerber aus diesen 2 1/2 Jahren halten ich aktuell noch in Rödermark auf?

Wie viele haben seit Ihrer Anerkennung Rödermark verlassen? Wie hoch ist die Bleibequote?

A4) Wie viele Flüchtlinge/Asylbewerber, deren Antrag abgelehnt wurde, sind aktuell noch in Rödermark registriert?

A5) Welche Informationen über neu ankommende Flüchtlinge erhält die Stadt vom Land und vom Kreis?

Wie viele Flüchtlinge/Asylbewerber ohne Pass/Papiere sind in Rödermark untergebracht?

A6) Welche Nationalitäten haben die Flüchtlinge/Asylbewerber aus Frage A2?

A7) Wie ist die Altersstruktur der Flüchtlingen aus Frage A2 ?

Wie viele der Flüchtlinge/Asylbewerber sind jünger als 6 Jahre?

Wie viele sind im schulpflichtigen Alter?

Wie viele sind zwischen 15 und 25 Jahre alt?

Wie viele sind zwischen 25 und 40 Jahre alt?

Wie viele zwischen 40 und 65 Jahre?

Wie viele sind bereits im Rentenalter?

A8) Wie ist die Geschlechterstruktur der Flüchtlinge?

Wie viele alleinreisende junge Männer sind in Rödermark registriert?

Bei wie vielen Flüchtlinge/Asylbewerber ist mittelfristig ein Familiennachzug zu erwarten?

 

 

 

Themenkomplex B: Gebäude

 

B1) Wie viele der Flüchtlinge aus Frage A2 und A3 sind in städtischen Gebäuden untergebracht?

Gibt es in diesen städtischen Gebäuden aktuell freie Kapazitäten?

B2) Wie viele der Flüchtlinge aus Frage A2 sind in von der Stadt angemieteten Gebäuden untergebracht?

Gibt es in diesen angemieteten Gebäuden aktuell freie Kapazitäten?

B3) Hat auch der Kreis in Rödermark Gebäude angemietet?

Wenn ja, wie viele Plätze stehen hier zur Verfügung?

Wie viele Flüchtlinge/Asylbewerber sind aktuell dort untergebracht?

B4) Welche Gebäude mit welchen Kapazitäten wurden von der Stadt Rödermark zwecks Unterbringung von Flüchtlingen/Asylbewerbern für welchen Zeitraum unter welchen Konditionen angemietet?

B5) Wie viele der Flüchtlinge aus Frage A3 sind in von der Stadt angemieteten Gebäuden untergebracht?

B6) Nach der Anerkennung müssen die Personen nach einer Übergangszeit die Flüchtlings-/Asylbewerber-unterkunft verlassen und auf dem freien Wohnungsmarkt eine Bleibe finden, die vom Kreis nach SGB II/SGB XII bezahlt wird: Gibt es praktisch (d.h. Wohnung steht kurzfristig zur Verfügung) bzw. theoretisch (Wohnung hat zurzeit einen anderen Verwendungszweck) Wohnungen im städtischen Besitz, die für so eine Belegung geeignet wären?

B7) Unter Betrachtung der bisherigen Anerkennungsrate und der hypothetischen Annahme, dass keine neuen Flüchtlinge/Asylbewerber mehr nach Rödermark kommen: wie viele Wohnungen müssten für die aktuell in Rödermark wohnenden Flüchtlinge/Asylbewerber insgesamt zur Verfügung stehen?

 

Themenkomplex C: Finanzen

 

C1) Wie hoch waren die Kosten im Jahr 2015, die die Stadt Rödermark für die Unterbringung der Flüchtlinge aufbringen musste (durchlaufende Kosten: Gebäude, Verpflegung)?

C2) Wie hoch waren die Bundes- und Landesmittel, die der Kreis bisher dafür an die Stadt weitergeleitet hat?

C3) Auf welche Summe beliefen sich im Jahr 2015 in etwa die internen Kosten (vor allem Personalkosten und allgemeine Verwaltungskosten), die zur Bewältigung der Aufgaben nötig waren?

C4) Der Kreis Offenbach hat zur Bewältigung der „Flüchtlingskrise“ Sonderzuteilungen vom Land erhalten, von denen er per Beschluss 1,5 Mill. € an die Kommunen weiterreichen will:

Wie hoch ist die für Rödermark vorgesehene Summe?

Ist von diesem Geld schon etwas in Rödermark angekommen?

Für was sollen diese Mittel verwendet werden?

Wurden bereits Mittel verwendet?

C5) Maßnahmen zur Integration müssen langfristig angelegt sein, um Erfolg zu haben:

Ist es schon irgendwie abschätzbar, wie hoch die jährlichen Kosten für Integrationsmaßnahmen (von Sprachkursen über Fort- und Weiterbildungen bis hin zu Vergünstigungen) pro 100 Flüchtlinge/Asyl-bewerber sein könnten?

Wer bezahlt die Integrationsmaßnahmen?

Werden diese in vollem Umfang von Bund und Land übernommen oder bleiben Teile der Kosten an den Kommunen hängen?

C6) Wie viele der in Punkt A7 genannten Kinder bis 6 Jahre besuchen bereits einen U3-Gruppe/eine Kita?

Zählen diese Kinder als Integrationskinder, die eine besondere Betreuung bedürfen und daher die Gruppengrößen reduzieren? Wenn ja: wie viele Plätze werden durch Kinder von Asylbewerbern/Asyl-berechtigten belegt?

Wenn 100 % der Altersgruppe städtische Betreuungseinrichtungen besuchen würden, wie hoch wären die jährlichen Mehrkosten für den FB 4 auf Basis der Zahlen vom 1. Juni 2016?

C7) Wie viele der in Punkt A7 genannten schulpflichtigen Kinder besucht aktuell eine Schule? Wie viele besuchen jeweils die Trinkbornschule, die Schule an den Linden und die Oswald-von-Nell-Breuning-Schule?

Nutzen einige dieser Kinder aktuell die städtische Schulkindbetreuung? Wenn ja wie viele?

Wie hoch wären die daraus entstehenden jährlichen Mehrkosten für den FB 4 auf Basis der Zahlen vom 1. Juni 2016?

C8) In einigen von der Stadt angemieteten Objekten wurden Mindestbelegungsquoten vereinbart. Da es bisher vom Kreis aus Bundes- und Landesmitteln nur Kopfpauschalen gibt und keine Bereitstellungs-pauschalen, ist bei einer Zahl von Neuankömmlingen wie in den letzten 3 Monaten damit zu rechnen, dass die angemieteten Objekte nur teilweise oder gar nicht belegt werden können, die auf Basis der Mindestbelegung vereinbarten Mieten aber voll gezahlt werden müssen.

Ist es richtig, dass diese Kosten bei der momentanen Sachlage zu 100 % bei der Stadt hängen bleiben?

Was wären die maximalen Belastungen, die der Stadt dadurch entstehen könnten (Worst-Case-Szenario: 0%-Belegung während der ganzen Vertragslaufzeit, kein Nachlass der Vermieter, keine Sonderprogramme von Bund, Land und Kreis)?

Welche Optionen sieht die Stadt, diese denkbaren Belastungen zu reduzieren (Nutzungsänderungen, Ende der Belegung städtischer Einrichtungen zugunsten der angemieteten, sonstige)?

C9) Da auch der Kreis sich selbst am nächsten ist, ist damit zu rechnen, dass neuankommende Flüchtlinge/Asylbewerber zuerst in kreiseigene Einrichtungen eingewiesen werden, bevor sie weiter an die Kommunen verteilt werden. Die Zuteilung nach Rödermark in naher Zukunft dürfte also unterdurchschnittlich sein. Nun gibt es Kommunen, die in den letzten Monaten wenig bis nichts getan haben, um weitere Plätze für Neuankömmlinge zu schaffen, und es gibt Kommunen, die noch größere Objekte angemietet haben (wie Rödermark) oder gar in Eigenregie neu gebaut haben:

Wird die Stadt sich einer Forderung nach einer Sozialisierung der Kosten anschließen (indem z.B. aktiv in den zuständigen Gremien eine Reduzierung der Kopfpauschale und die Einführung einer Platzbereitstellungspauschale gefordert wird, über die die bei der Kopfpauschale eingesparten Mittel verteilt werden)?

 

Themenkomplex D: Integration

 

D1) Reicht das vorhandene städtische Personal, um die besonders wichtige Integrationsleistung in den städtischen U3-Gruppen/Kitas aufbringen zu können?

Gibt es erste Erfahrungen über die Integrationsfähigkeit/-willigkeit der Kinder?

Welche Personal- und Sachleistungen in den Kitas wären nötig, um die Betreuung/Integration der betroffenen Kinder zu optimieren?

D2) Welches zusätzliche Personal (zu den Lehrern) steht den Schulen zur Verfügung, um die betroffenen schulpflichtigen Kinder in den Schulen zu betreuen?

Wer bezahlt dieses Personal aktuell? Gibt es vorgeschaltete Sprachkurse, die den Kindern zumindest einen Einstieg ermöglichen?

Mit welchen Methoden versucht man, den in der Regel vorhandenen Bildungsrückstand altersgerecht aufzuholen? Gibt es an irgendeiner Stelle psychologische Hilfe für traumatisierte Kinder bzw. Kinder, die mit der Situation völlig überfordert sind? Wer käme hierfür auf?

Gibt es erste Erfahrungen über die Integrationsfähigkeit/-willigkeit der Kinder?

Welche Personal- und Sachleistungen in den Schulen wären nötig, um die Betreuung/Integration der betroffenen Kinder zu optimieren?

D3) Gibt es in Rödermark genügend Deutschkurse für Jugendliche und Jungerwachsene und wer trägt deren Kosten?

Welche weiteren Bildungsangebote für diese Altersgruppe gibt es in Rödermark aktuell und wer kommt für die Kosten dafür auf? Gibt es öffentliche Qualifikationsangebote, um die zur Annahme einer Lehrstelle oft fehlenden Qualifikationen nachzuholen? Wer würde deren Kosten tragen?

Welche Angebote gibt es seitens der Wirtschaftsförderung und der Rödermärker Unternehmen?

D4) Gibt es im Sinne der Teilhabe schon heute Vergünstigungen für Flüchtlinge/Asylbewerber/Personen mit Bleiberecht in Rödermark (Freie oder vergünstigte Eintritte, teilweise oder komplette Übernahme von ÖPNV-Tickets, vergünstigte oder kostenfreie Vereinsmitgliedschaften?

D5) Wie viele städtische Angestellte sind mit jeweils wie viel ihrer Arbeitszeit mit der Betreuung von Flüchtlingen/Asylbewerbern betraut?

Wie viele Monatsstunden davon betreffen die allgemeine Betreuung/Unterbringung/Versorgung/Bürokratie und wie viele Monatsstunden die Integrationsarbeit?

Ist das vorhandene Zeit-Personal-Budget ausreichend? Falls nein: In welchem Bereich gibt es Engpässe?

Welche Aufgaben können mangels Personal nur ungenügend oder gar nicht erfüllt werden?

D6) Ist es richtig, dass der Respekt einiger Flüchtlinge/Asylbewerber gegenüber den sie betreuenden Personen (egal, ob staatlich oder ehrenamtlich) so stark nachgelassen hat, dass die für Rödermark zuständige Betreuerin des Kreises (namentlich Frau Putz-Weller) sich mittlerweile weigert, in die Unterkünfte zu gehen, so dass die zu betreuenden Personen ins Kreishaus kommen müssen, wenn etwas zu besprechen ist?

Ist es richtig, dass auch weibliche Polizeibeamte schon beleidigt und bedroht wurden, sodass diese mittlerweile bei Einsätzen in Unterkünften nicht mehr eingesetzt werden? Was wurde von Seiten der Stadt diesbezüglich unternommen? Welche integrativen Maßnahmen könnten aus Sicht des Magistrates die Situation wieder entspannen?

 

Themenkomplex E: Ehrenamtliche Helfer

 

E1) Welche ehrenamtlichen Vereine und Gruppierungen sind an der Betreuung der Neuankömmlinge und deren Integration beteiligt?

E2) Wie läuft die Verzahnung und Abstimmung zwischen ehrenamtlichen Helfern und Mitarbeitern der Stadt und des Kreises in der Praxis ab?

Wer koordiniert die Arbeit der Ehrenamtlichen?

E3) Wie läuft der Informationsfluss von der Stadt/des Landkreises zu den ehrenamtlichen Helfern?

Wie oft werden diese von wem über für ihre ehrenamtliche Arbeit wichtige Entwicklungen informiert?

Gibt es aus Sicht des Magistrates bzgl. dieses Informationsflusses Optimierungsbedarf?

E4) Werden die ehrenamtlichen Helfer in die Entscheidungen der Stadt mit einbezogen und im Vorfeld angehört?

Gibt es Überlegungen seitens des Magistrats, wie man die Wertschätzung der Arbeit der Ehrenamtlichen besser zum Ausdruck bringen könnte?

E5) Ist die Zahl der ehrenamtlichen Helfer weiter zunehmend, stagnierend oder abnehmend?

Sind dem Magistrat Gründe bekannt, warum manche Helfer ihre ehrenamtliche Arbeit in dieser Sache eingestellt haben?

E6) Ist es richtig, dass bei der Ausstattung von Wohnungen für Flüchtlinge/Asylbewerber/ anerkannte Asylanten bevorzugt Neuware von der Stadt besorgt wird, obwohl die Ausstattung mit hochwertiger Gebrauchtware aus der Bevölkerung prinzipiell möglich wäre?

Welche Maßnahmen wären nötig, um hier Kosten zu sparen und diesen Punkt, der in der Bevölkerung auf großes Unverständnis stößt, zu ändern?

E7) Werden die ehrenamtlichen Helfer von den Behörden hinreichend gegen Belästigungen, Anfeindungen und Bedrohungen seitens mancher Flüchtlinge/Asylbewerber geschützt?

Liegen dem Magistrat Kenntnisse über diesbezügliche Vorfälle in Rödermark vor?

Welche Möglichkeiten hat die Stadt, sich gegen auffällig gewordene Flüchtlinge/Asylbewerber zur Wehr zu setzen?

 

Themenkomplex F: Zusammenspiel Stadt – Kreis – Land

 

F1) Mit welchem Vorlauf wurde die Unterbringung von Flüchtlingen der Stadt Rödermark durch den Landkreis Offenbach angekündigt bzw. wird aktuell angekündigt?

F2) Sieht sich der Magistrat der Stadt Rödermark mit Blick auf die finanziellen und soziologischen Auswirkungen der Aufnahme/Betreuung und Integration der Flüchtlinge/Asylbewerber durch den Landkreis Offenbach und das Land Hessen hinreichend unterstützt?

F3) Welchen Handlungs- und Unterstützungsbedarf sieht der Magistrat der Stadt bezüglich vorgenannter Gebietskörperschaften aktuell?

Wo läge hier aus Sicht des Magistrats die höchste Priorität?

F4) Welche Maßnahmen wurden bereits initiiert/eingeleitet und abgearbeitet, um notwendige Hilfestellung bei der Bewältigung der Flüchtlingsthematik zu erhalten?

F5) Welche weiteren Maßnahmen/Aktionen und welche weiterführenden Kommunikationsanstrengungen werden von Seiten des Magistrats beabsichtigt, um die Verantwortlichkeit des Bundes, des Landes und des Landkreises Offenbach deutlich zu adressieren und Hilfestellung finanzieller und lebenspraktischer Natur zu erhalt