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Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 13a des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) auf Antrag des Vorhabenträgers, der Grundstücksgemeinschaft Kapellenstraße 3 – 7, ein Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes einzuleiten.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ersetzt innerhalb seines räumlichen Geltungsbereiches den bisherigen Bebauungsplan Nr. 11.2 „Am Friedhof, 2. Änderungsplan“ in allen seinen Festsetzungen. Dieser Beschluss ersetzt auch den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan A 31 „An der Kapellenstraße“, den die Stadtverordnetenversammlung in ihren Sitzungen am 16.02.2016 bzw. 01.04.2014 gefasst hat.
Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan / Vorhaben- und Erschließungsplan A 31.1 „Mischgebiet Kapellenstraße“
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Ober-Roden, Flur 7, Flurstücke Nr. 4/4, 5/2, 6/1, 7 (tlw.), 8 (tlw.), 165/1 (tlw.), 193 (tlw.) und 166 (tlw.).
Die genaue Abgrenzung kann der nachfolgenden Karte entnommen werden.
Sollten sich bei der Planung Abweichungen an dem vorstehend beschriebenen Geltungsbereich als sinnvoll erweisen, so wird der Magistrat ermächtigt, der Stadtverordnetenversammlung einen geänderten Geltungsbereich im Rahmen der Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung vorzulegen.
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfieht der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, bei Enthaltung der Fraktionen der FDP sowie der Freien Wähler Rödermark, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen. |
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