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Vorlage - VO/0135/16  

 
 
Betreff: Anschlussvorhaben Klimaschutzmanagement
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/4/610-2053 K
Federführend:Umwelt   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
29.06.2016 
4. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie zurückgestellt   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
30.06.2016 
4. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
12.07.2016 
4. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Maßnahmen, Handlungsfelder und Ziele 2017-2018  
Durchgeführte Maßnahmen 2014-2017  
160613_Finanzplanung Weiterführung Klimaschutzmanagement  

Sachverhalt/Begründung:
 

Am 25. November 2009 unterzeichnete  die Stadt Rödermark die Charta der Hessischen Landesregierung „100 Kommunen für den Klimaschutz“. Der Aktionsplan beinhaltet die Erfassung der CO2-Emissionen, die Erarbeitung eines Konzepts für die Information und Beteiligung der Öffentlichkeit, die Dokumentation beschlossener und zeitlich festgelegter Maßnahmen und die Bewertung der Emissionsentwicklung im Hinblick auf die durchgeführten Maßnahmen mit Unterrichtung der Öffentlichkeit.

 

Im März 2011 stellte die Stadt Rödermark zur Unterstützung bei der Umsetzung der vorgenannten Ziele einen Antrag auf Förderung zur Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes beim BMU (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit). Im Juli 2011 erhielt die Stadt den Zuwendungsbescheid. Das Konzept wurde in zahlreichen Sitzungen verschiedener Arbeitsgruppen und in einer Klimaschutzwerkstatt intensiv diskutiert. Es wurden gemeinsam Maßnahmen entwickelt, die als Vorschläge in das Klimaschutzkonzept eingeflossen sind. Die Stadtverordnetenversammlung hat in der Sitzung am 13. November 2012 das Klimaschutzkonzept als Grundlage des zukünftigen Handelns beschlossen.

 

Für die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes wurde im März 2013 beim PTJ (Projekträger Jülich) ein Antrag auf Förderung zur Schaffung einer Stelle für das
Klimaschutzmanagement gestellt. Aufgrund der Haushaltslage Rödermarks konnte eine Förderquote von 85 % erreicht werden. Am 01.03.2014 wurde mit der Umsetzung begonnen. Die Förderung erfolgte zunächst zeitlich befristet bis 28.02.2017

 

Die meisten angedachten Maßnahmen konnten begonnen und initiiert sowie teilweise abgeschlossen werden. Zentrale Maßnahme war die Einführung der Klimaschutzberatung sowie Fortführung der Solarberatung durch externe Unterstützung. Etabliert wurde die Information der Öffentlichkeit durch Pressemitteilungen und durch den Internetauftritt der Stadt. Im Handlungsfeld „Energie & Gebäude“ konnte in 2015 eine Energieberatung durch einen externen Experten installiert werden. Infoveranstaltungen zum Thema Passivhaus und Thermografie ergänzten dies.

 

Bei der Radverkehrsförderung  konnten durch die bundesweite Aktion Stadtradeln in den Jahren 2014 bis 2016 ein breite Bevölkerungsschicht zu klimaschonendem Mobilitätsverhalten bewegt werden. Für Ende 2016 ist eine deutlich Verbesserung von Fahrradabstellanlagen im Rahmen eines Förderprojekts mit einen Investitionsvolumen von 60.000 € geplant, wovon über 60 % durch Fördermittel gedeckt werden.

Durch die Teilnahme am RödermarkT – Aktionstag zum Thema „Energieeffizienz" in 2014, RömKidsTag 2015 und geplanten Teilnahme am Markttag „midde noi“ 2016 sowie  Solarrundgängen im Rahmen der Aktion Stadtradeln, konnte die Öffentlichkeitsarbeit intensiviert werden.

Es ist geplant, das derzeitige Klimaschutzmanagement in einem Anschlussvorhaben über die Richtlinie zur Förderung in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen-Klimaschutz-Initiative weiterzuführen.
Die Förderquote des Anschlussvorhabens beträgt für Rödermark als Schutzschirm-Kommune 56 % anstatt 85% für den ersten Förderzeitraum. Die kalkulierten Gesamtausgaben des Vorhabens (inkl. Personalkosten) liegen bei ca. 77.291 € pro Jahr.  Die effektive, finanzielle Mehrbelastung läge dann bei 21.325 € pro Jahr.

Der Förderzeitraum beträgt 2 Jahre. Neben der Weiterführung bereits begonnener Maßnahmen, könnten folgende, neue Projekte angeschoben werden: die Erhöhung der Energieeffizienz in KITA-Einrichtungen, die Erarbeitung von Energie-Konzepten auf Quartiersebene, die Fortführung eines bereits laufenden Masterplan für kommunale Gebäude, die weitere Einbindung der Öffentlichkeit sowie die Unterstützung der Energiegenossenschaft


Beschlussvorschlag:
 

Das derzeitige Klimaschutzmanagement soll in einem Anschlussvorhaben über die Richtlinie zur Förderung in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen-Klimaschutz-Initiative weitergeführt werden.

 

Die Beschäftigung eines Klimaschutzmanagers erfolgt befristet, auf die Dauer von 2 Jahren, ab 01. März 2017 - unter der Voraussetzung, dass ein entsprechender Zuschussbescheid vorliegt. Über die Realisierung konkreter Maßnahmen erfolgt – mindestens 1 Mal jährlich – eine Berichterstattung.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:


Finanzielle Auswirkungen:

 

JA

Bei positiver Beschlussfassung müssen im Entwurf des Doppelhaushaltes 2017/2018 entsprechende Mittel veranschlagt werden. Die aufgrund der geringeren Förderhöhe (56% anstatt bisher 85%) entstehenden jährlichen Mehraufwendungen in Höhe von rund 21.000 € belasten den mit dem Land Hessen vereinbarten Abbaupfad.

/He, 14.06.2016


Anlagen


Durchgeführte Maßnahmen 2014-2017

Maßnahmen, Handlungsfelder und Ziele 2017-2018

Finanzplanung Weiterführung Klimaschutzmanagemen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Maßnahmen, Handlungsfelder und Ziele 2017-2018 (73 KB)      
Anlage 2 2 Durchgeführte Maßnahmen 2014-2017 (78 KB)      
Anlage 3 3 160613_Finanzplanung Weiterführung Klimaschutzmanagement (189 KB)