TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Mitteilungen des Stadtverordnetenvorstehers |
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Ö 2 |
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Mitteilungen des Magistrats |
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Ö 3 |
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Anfragen gem. § 16 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung |
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Ö 3.1 |
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Anfrage der SPD-Fraktion: Geschwindigkeitsmessung Waldacker |
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SPD/0267/16 |
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Ö 3.2 |
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Anfrage der SPD-Fraktion: Hundesteuer, gefährliche Hunde |
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SPD/0268/16 |
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Ö 4 |
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Haushaltssicherungskonzept 2017/2018 |
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VO/0286/16 |
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Ö 5 |
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Investitionsprogramm 2017 bis 2021 |
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VO/0303/16 |
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Ö 6 |
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Doppelhaushalt 2017/2018 |
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VO/0285/16 |
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Ö 7 |
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Antrag der FDP-Fraktion: Bestandsaufnahme des Ist-Zustand: Gewerbegebiet A27 östlich der Odenwaldstraße |
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FDP/0224/16 |
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Ö 8 |
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Antrag der SPD-Fraktion: Rödermark 2030 - Städtebauliche Entwicklung Rödermarks sichern |
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SPD/0164/16 |
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Ö 9 |
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Antrag der FDP-Fraktion: Gewerbeausgleichsflächen - Business Points |
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FDP/0225/16 |
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Ö 10 |
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Antrag der FDP-Fraktion: Neue Siedlungs- und Gewerbeflächen in Rödermark |
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FDP/0160/16 |
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Ö 11 |
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Neuwahl der stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Rödermark I (Ober-Roden) |
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VO/0276/16 |
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Ö 12 |
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Änderung der Stellplatzsatzung |
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VO/0271/16 |
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Ö 13 |
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Benennung der geplanten Straße im Baugebiet "An der Rodau" |
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VO/0278/16 |
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Ö 14 |
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Vorlage zur Offenlage des Bebauungsplanentwurfes B 1.6 "Ortskern Urberach", (Teilbereich aus dem Bebauungsplan B 1.2
"Ortskern Urberach") |
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VO/0280/16 |
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Ö 15 |
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan / Vorhaben- und Erschließungsplan "In der Plattenhecke 2 a" -TSC- |
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VO/0296/16 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 i.V. m. § 13a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. L S.1722) geändert worden ist, auf Antrag des Vorhabenträgers, des Tanzsportclubs Rödermark e.V., ein Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes einzuleiten. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ersetzt innerhalb seines räumlichen Geltungsbereiches den bisherigen Bebauungsplan A 20.3 „Plattenhecke, 3. Änderungsplan“ in allen seinen Festsetzungen. Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung: Vorhabenbezogener Bebauungsplan / Vorhaben- und Erschließungsplan „In der Plattenhecke 2a“ Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Ober-Roden Flur 20, Nr. 485/11 und 485/14 teilweise. Die genaue Abgrenzung kann der nachfolgenden Karte entnommen werden. Sollten sich bei der Planung Abweichungen an dem vorstehend beschriebenen Geltungsbereich als sinnvoll erweisen, so wird der Magistrat ermächtigt, der Stadtverordnetenversammlung einen geänderten Geltungsbereich im Rahmen der Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung vorzulegen. Beabsichtigte Planung: Durch die Einleitung eines Aufstellungsverfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan / Vorhaben- und Erschließungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung der bestehenden Tanzsporthalle schaffen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ersetzt hierzu den Bebauungsplan A 20.3 „Plattenhecke, 3. Änderungsplan“, der planungsrechtlich bislang eine Fläche für Gemeinbedarf „Schule“ festsetzt. Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung und wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
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23.11.2016 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie |
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Ö 4 - ungeändert beschlossen |
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Nach einleitenden Worten durch Herrn Bürgermeister Kern, werden. vor der Abstimmung verschiedene Punkte diskutiert (z.B. Lärmbelästigung). Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 i.V. m. § 13a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. L S.1722) geändert worden ist, auf Antrag des Vorhabenträgers, des Tanzsportclubs Rödermark e.V., ein Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes einzuleiten. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ersetzt innerhalb seines räumlichen Geltungsbereiches den bisherigen Bebauungsplan A 20.3 „Plattenhecke, 3. Änderungsplan“ in allen seinen Festsetzungen. Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung: Vorhabenbezogener Bebauungsplan / Vorhaben- und Erschließungsplan „In der Plattenhecke 2a“ Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Ober-Roden Flur 20, Nr. 485/11 und 485/14 teilweise. Die genaue Abgrenzung kann der nachfolgenden Karte entnommen werden. Sollten sich bei der Planung Abweichungen an dem vorstehend beschriebenen Geltungsbereich als sinnvoll erweisen, so wird der Magistrat ermächtigt, der Stadtverordnetenversammlung einen geänderten Geltungsbereich im Rahmen der Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung vorzulegen. Beabsichtigte Planung: Durch die Einleitung eines Aufstellungsverfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan / Vorhaben- und Erschließungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung der bestehenden Tanzsporthalle schaffen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ersetzt hierzu den Bebauungsplan A 20.3 „Plattenhecke, 3. Änderungsplan“, der planungsrechtlich bislang eine Fläche für Gemeinbedarf „Schule“ festsetzt. Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung und wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Abstimmungsergebnis: Zustimmung:CDU, ALG, SPD, FDP Ablehnung: Enthaltung:FWR Dem Beschlussvorschlag wird mit Stimmenmehrheit zugestimmt.
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24.11.2016 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss |
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Ö 15 - ungeändert beschlossen |
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Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 i.V. m. § 13a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. L S.1722) geändert worden ist, auf Antrag des Vorhabenträgers, des Tanzsportclubs Rödermark e.V., ein Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes einzuleiten. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ersetzt innerhalb seines räumlichen Geltungsbereiches den bisherigen Bebauungsplan A 20.3 „Plattenhecke, 3. Änderungsplan“ in allen seinen Festsetzungen. Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung: Vorhabenbezogener Bebauungsplan / Vorhaben- und Erschließungsplan „In der Plattenhecke 2a“ Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Ober-Roden Flur 20, Nr. 485/11 und 485/14 teilweise. Die genaue Abgrenzung kann der nachfolgenden Karte entnommen werden. Sollten sich bei der Planung Abweichungen an dem vorstehend beschriebenen Geltungsbereich als sinnvoll erweisen, so wird der Magistrat ermächtigt, der Stadtverordnetenversammlung einen geänderten Geltungsbereich im Rahmen der Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung vorzulegen. Beabsichtigte Planung: Durch die Einleitung eines Aufstellungsverfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan / Vorhaben- und Erschließungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung der bestehenden Tanzsporthalle schaffen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ersetzt hierzu den Bebauungsplan A 20.3 „Plattenhecke, 3. Änderungsplan“, der planungsrechtlich bislang eine Fläche für Gemeinbedarf „Schule“ festsetzt. Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung und wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion der Freien Wähler Rödermark, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.
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29.11.2016 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss |
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Ö 15 - (offen) |
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06.12.2016 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark |
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Ö 15 - (offen) |
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TOP 15 wird nicht aufgerufen.
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07.12.2016 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark |
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Ö 15 - ungeändert beschlossen |
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Bürgermeister Kern erläutert die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Durch dieses Verfahren soll das geplante Objekt in allen baurechtlichen Aspekten behandelt und geprüft werden. Nach Stellungnahmen durch die Fraktionen lässt der Stadtverordnetenvorsteher in der Folge abstimmen. Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 i.V. m. § 13a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. L S.1722) geändert worden ist, auf Antrag des Vorhabenträgers, des Tanzsportclubs Rödermark e.V., ein Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes einzuleiten. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ersetzt innerhalb seines räumlichen Geltungsbereiches den bisherigen Bebauungsplan A 20.3 „Plattenhecke, 3. Änderungsplan“ in allen seinen Festsetzungen. Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung: Vorhabenbezogener Bebauungsplan / Vorhaben- und Erschließungsplan „In der Plattenhecke 2a“ Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Ober-Roden Flur 20, Nr. 485/11 und 485/14 teilweise. Die genaue Abgrenzung kann der nachfolgenden Karte entnommen werden. Sollten sich bei der Planung Abweichungen an dem vorstehend beschriebenen Geltungsbereich als sinnvoll erweisen, so wird der Magistrat ermächtigt, der Stadtverordnetenversammlung einen geänderten Geltungsbereich im Rahmen der Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung vorzulegen. Beabsichtigte Planung: Durch die Einleitung eines Aufstellungsverfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan / Vorhaben- und Erschließungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung der bestehenden Tanzsporthalle schaffen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ersetzt hierzu den Bebauungsplan A 20.3 „Plattenhecke, 3. Änderungsplan“, der planungsrechtlich bislang eine Fläche für Gemeinbedarf „Schule“ festsetzt. Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung und wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. In Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit unterbricht der Stadtverordnetenvorsteher die Sitzung um 22.32 Uhr und erinnert an den vorgesehenen Fortsetzungstermin am 09.12.2016 um 19.30 Uhr.
Abstimmungsergebnis:einstimmig angenommen Zustimmung:CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP Ablehnung:/ Enthaltung:FWR
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09.12.2016 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark |
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Ö 15 - (offen) |
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Die Abstimmung des Tagesordnungspunktes erfolgte in der Sitzung am 07.12.2016.
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Ö 16 |
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Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "Gewerbegebiet Am Schwimmbad" und Beschluss zum Antrag auf Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 (RegFNP) |
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VO/0297/16 |
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Ö 17 |
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Verkauf des Grundstücks Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 271/1, Carl-Benz-Straße 3-5 mit 1.767 qm |
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VO/0282/16 |
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Ö 18 |
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Badehaus - Eintrittspreise Schwimmbad |
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VO/0204/16 |
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Ö 19 |
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Gesamtabschluss 2015 |
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VO/0292/16 |
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Ö 20 |
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Jahresabschluss 2015 der Kommunalen Betriebe der Stadt Rödermark |
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VO/0203/16 |
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Ö 21 |
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Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Rödermark |
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VO/0293/16 |
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Ö 22 |
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Antrag der SPD-Fraktion: Korrektur des Straßennamen "Aloys Georg Rink" |
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SPD/0266/16 |
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Ö 23 |
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Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion AL/Die Grünen: Weiterentwicklung der Dreieichbahn zur S-Bahn |
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IFA/0299/16 |
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Ö 24 |
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Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion AL/Die Grünen: Erhöhte Verkehrssicherheit an der "Erdkautenweg Kreuzung" |
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CAL/0300/16 |
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Ö 24.1 |
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Änderungsantrag der Fraktion FWR: Erhöhte Verkehrssicherheit an der "Erdkautenweg Kreuzung" |
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FWR/0300_1/16 |
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Ö 24.2 |
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Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion AL/Die Grünen: Erhöhte Verkehrssicherheit an der "Erdkautenweg Kreuzung" |
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CAL/0300_2/16 |
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Ö 25 |
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Antrag der FDP-Fraktion: Ergänzungsbeschluss zum Rödermark-Plan |
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FDP/0301/16 |
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Ö 26 |
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Antrag der FDP-Fraktion: Jägerhaus - Neufassung |
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FDP/0302/16 |
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