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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Mitteilungen der Stadtverordnetenvorsteherin |
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Ö 2 |
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Mitteilungen des Magistrats |
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Ö 3 |
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Anfragen gem. § 16 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung |
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Ö 4 |
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Vereinsförderung in der Stadt Rödermark - Neufassung der Richtlinien zur Vereinsförderung |
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VO/0084/14 |
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Ö 5 |
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Einigung über die Mängelbeseitigung im Badehaus durch Fa. Lupp T.V. (08.05. - HFW) |
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VO/0108/14 |
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Ö 6 |
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Benennung eines Weges in "Thälmann-Weg" |
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VO/0091/14 |
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Ö 7 |
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Antrag der SPD-Fraktion: Behindertenbeauftragter für die Stadt Rödermark |
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SPD/0099/14 |
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Ö 8 |
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Antrag der SPD-Fraktion: Konzept für kleine Stadtteiltreffpunkte |
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SPD/0100/14 |
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Ö 9 |
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Antrag der SPD-Fraktion: Erhalt städtischen Eigentums: Nutzung von Haushaltsspielräumen zur Sanierung von öffentlichen Straßen |
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SPD/0101/14 |
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Ö 10 |
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Antrag der Fraktion der Anderen Liste/Die Grünen und der CDU-Fraktion: Freiwillige Feuerwehren Rödermark, geänderte Version - Erstellung eines Konzeptes zur Verbesserung der Einsatzsituation |
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CAL/0130/14 |
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Ö 10.1 |
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Antrag der SPD-Fraktion: Freiwillige Feuerwehren Rödermark - Erstellung eines Konzeptes zur Verbesserung der Einsatzsituation (Änderungsantrag) |
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SPD/0131/14 |
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Ö 10.2 |
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Antrag der Fraktion der Anderen Liste/Die Grünen und der CDU-Fraktion: Freiwillige Feuerwehren Rödermark
Erstellung eines Konzeptes zur Verbesserung der Einsatzsituation |
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CAL/0104/14 |
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Ö 11 |
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Antrag der Fraktion der Anderen Liste/Die Grünen und der CDU-Fraktion: Einheitliche und verbesserte Regelungen zur Anleinpflicht während der Setz- und Brutzeit |
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CAL/0111/14 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag: Der Magistrat wird beauftragt: - Mit den umliegenden Gemeinden und dem Landkreisen Darmstadt-Dieburg Verhandlungen über einheitliche Regelungen zur Anleinpflicht während der Setz- und Brutzeit (Mitte Februar – Ende Juni) zu führen und möglichst eine kreisweit einheitliche Vorgehensweise zu erarbeiten.
- Über die kommunalen Spitzenverbände auf den Landesgesetzgeber einzuwirken mit der Zielrichtung wie 1. zur Schaffung einer landesweit gültigen Regelung.
- In einer der nächsten Fachausschusssitzungen über die aktuelle Anzahl der Hunde in Rödermark, herunter gebrochen auf Stadtteile berichten.
- Zu prüfen, an welchen weiteren Stellen im Außenbereich die Aufstellung von Spendern von Hundetüten sinnvoll ist und mit welchen Kosten hierfür zu rechnen ist. Die Möglichkeit des Sponsorings soll geprüft werden.
- Die Möglichkeiten des jährlichen Versandes eines Hinweisblattes über die Rechte und Pflichten an alle Hundehalter zu prüfen. Aus Kostengründen wäre dies mit anderen Auslieferungen zu koppeln.
- Zu prüfen, inwiefern die Anzahl der gemeldeten Hunde plausibel ist. Falls es Hinweise gibt, dass die Anzahl der Hunde in Rödermark stark von der Anzahl der gemeldeten Hunde abweicht, möge der Magistrat die Kosten einer Hundezählung ermitteln, mit den zu erwartenden Mehreinnahmen in Beziehung setzen und darüber berichten.
- Gemeinsam mit Vertretern des Naturschutzes, der Landwirtschaft, der Hundehalter sowie des Jagdwesens die Flächen im Außenbereich einer kritischen Überprüfung bezüglich der Anleinpflicht zu unterziehen.
- Schwerpunktüberwachungen während der Setz- und Brutzeit durch die Bediensteten der Stadtpolizei im Rahmen des Streifen- und Präsenzdienstes an Beschwerdebrennpunkten und besonders sensiblen Bereichen im Außenbereich durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
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07.05.2014 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie |
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Ö 7 - geändert beschlossen |
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Beschlussvorschlag: Der Magistrat wird beauftragt: - Mit den umliegenden Gemeinden und dem Landkreisen Darmstadt-Dieburg Verhandlungen über einheitliche Regelungen zur Anleinpflicht während der Setz- und Brutzeit (Mitte Februar – Ende Juni) zu führen und möglichst eine kreisweit einheitliche Vorgehensweise zu erarbeiten.
- Über die kommunalen Spitzenverbände auf den Landesgesetzgeber einzuwirken mit der Zielrichtung wie 1. zur Schaffung einer landesweit gültigen Regelung.
- In einer der nächsten Fachausschusssitzungen über die aktuelle Anzahl der Hunde in Rödermark, herunter gebrochen auf Stadtteile berichten.
- Zu prüfen, an welchen weiteren Stellen im Außenbereich die Aufstellung von Spendern von Hundetüten sinnvoll ist und mit welchen Kosten hierfür zu rechnen ist. Die Möglichkeit des Sponsorings soll geprüft werden.
- Die Möglichkeiten des jährlichen Versandes eines Hinweisblattes über die Rechte und Pflichten an alle Hundehalter zu prüfen. Aus Kostengründen wäre dies mit anderen Auslieferungen zu koppeln.
- Zu prüfen, inwiefern die Anzahl der gemeldeten Hunde plausibel ist. Falls es Hinweise gibt, dass die Anzahl der Hunde in Rödermark stark von der Anzahl der gemeldeten Hunde abweicht, möge der Magistrat die Kosten einer Hundezählung ermitteln, mit den zu erwartenden Mehreinnahmen in Beziehung setzen und darüber berichten.
- Gemeinsam mit Vertretern des Naturschutzes, der Landwirtschaft, der Hundehalter sowie des Jagdwesens die Flächen im Außenbereich einer kritischen Überprüfung bezüglich der Anleinpflicht zu unterziehen.
- Schwerpunktüberwachungen während der Setz- und Brutzeit durch die Bediensteten der Stadtpolizei im Rahmen des Streifen- und Präsenzdienstes an Beschwerdebrennpunkten und besonders sensiblen Bereichen im Außenbereich durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: CDU, AL/Die Grünen, SPD Ablehnung: FDP Enthaltung: Die FWR nehmen an der Abstimmung nicht teil, nachdem Herr Manfred Rädlein um 21:30 unter Protest die Sitzung verlassen hat.
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08.05.2014 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss |
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Ö 11 - zur Kenntnis genommen |
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Beschlussvorschlag: Der Magistrat wird beauftragt: - Mit den umliegenden Gemeinden und den Landkreisen Darmstadt-Dieburg Verhandlungen über einheitliche Regelungen zur Anleinpflicht während der Setz- und Brutzeit (Mitte Februar – Ende Juni) zu führen und möglichst eine kreisweit einheitliche Vorgehensweise zu erarbeiten.
- Über die kommunalen Spitzenverbände auf den Landesgesetzgeber einzuwirken mit der Zielrichtung wie 1. zur Schaffung einer landesweit gültigen Regelung.
- In einer der nächsten Fachausschusssitzungen über die aktuelle Anzahl der Hunde in Rödermark, herunter gebrochen auf Stadtteile berichten.
- Zu prüfen, an welchen weiteren Stellen im Außenbereich die Aufstellung von Spendern von Hundetüten sinnvoll ist und mit welchen Kosten hierfür zu rechnen ist. Die Möglichkeit des Sponsorings soll geprüft werden.
- Die Möglichkeiten des jährlichen Versandes eines Hinweisblattes über die Rechte und Pflichten an alle Hundehalter zu prüfen. Aus Kostengründen wäre dies mit anderen Auslieferungen zu koppeln.
- Zu prüfen, inwiefern die Anzahl der gemeldeten Hunde plausibel ist. Falls es Hinweise gibt, dass die Anzahl der Hunde in Rödermark stark von der Anzahl der gemeldeten Hunde abweicht, möge der Magistrat die Kosten einer Hundezählung ermitteln, mit den zu erwartenden Mehreinnahmen in Beziehung setzen und darüber berichten.
- Gemeinsam mit Vertretern des Naturschutzes, der Landwirtschaft, der Hundehalter sowie des Jagdwesens die Flächen im Außenbereich einer kritischen Überprüfung bezüglich der Anleinpflicht zu unterziehen.
- Schwerpunktüberwachungen während der Setz- und Brutzeit durch die Bediensteten der Stadtpolizei im Rahmen des Streifen- und Präsenzdienstes an Beschwerdebrennpunkten und besonders sensiblen Bereichen im Außenbereich durchzuführen.
Eine Beschlussempfehlung erfolgt nicht.
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20.05.2014 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark |
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Ö 11 - zurückgestellt |
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Der Antrag wird auf Grund der fortgeschrittenen Zeit nicht mehr behandelt.
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04.06.2014 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie |
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Ö 3 - zur Kenntnis genommen |
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Zu dieser Vorlage gibt Herr Erster Stadtrat eine Stellungnahme ab. Beschlussvorschlag: Der Magistrat wird beauftragt: - Mit den umliegenden Gemeinden und dem Landkreisen Darmstadt-Dieburg Verhandlungen über einheitliche Regelungen zur Anleinpflicht während der Setz- und Brutzeit (Mitte Februar – Ende Juni) zu führen und möglichst eine kreisweit einheitliche Vorgehensweise zu erarbeiten.
- Über die kommunalen Spitzenverbände auf den Landesgesetzgeber einzuwirken mit der Zielrichtung wie 1. zur Schaffung einer landesweit gültigen Regelung.
- In einer der nächsten Fachausschusssitzungen über die aktuelle Anzahl der Hunde in Rödermark, herunter gebrochen auf Stadtteile berichten.
- Zu prüfen, an welchen weiteren Stellen im Außenbereich die Aufstellung von Spendern von Hundetüten sinnvoll ist und mit welchen Kosten hierfür zu rechnen ist. Die Möglichkeit des Sponsorings soll geprüft werden.
- Die Möglichkeiten des jährlichen Versandes eines Hinweisblattes über die Rechte und Pflichten an alle Hundehalter zu prüfen. Aus Kostengründen wäre dies mit anderen Auslieferungen zu koppeln.
- Zu prüfen, inwiefern die Anzahl der gemeldeten Hunde plausibel ist. Falls es Hinweise gibt, dass die Anzahl der Hunde in Rödermark stark von der Anzahl der gemeldeten Hunde abweicht, möge der Magistrat die Kosten einer Hundezählung ermitteln, mit den zu erwartenden Mehreinnahmen in Beziehung setzen und darüber berichten.
- Gemeinsam mit Vertretern des Naturschutzes, der Landwirtschaft, der Hundehalter sowie des Jagdwesens die Flächen im Außenbereich einer kritischen Überprüfung bezüglich der Anleinpflicht zu unterziehen.
- Schwerpunktüberwachungen während der Setz- und Brutzeit durch die Bediensteten der Stadtpolizei im Rahmen des Streifen- und Präsenzdienstes an Beschwerdebrennpunkten und besonders sensiblen Bereichen im Außenbereich durchzuführen.
Die Abstimmung wird auf Antrag in die Sitzung des H+F-Ausschusses verschoben.
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05.06.2014 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss |
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Ö 4 - geändert beschlossen |
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Die Tagesordnungspunkte 4 und 7 werden vorgezogen aufgerufen. Beschlussvorschlag: Der Magistrat wird beauftragt: - Mit den umliegenden Gemeinden und dem Landkreisen Darmstadt-Dieburg Verhandlungen über einheitliche Regelungen zur Anleinpflicht während der Setz- und Brutzeit (Mitte Februar – Ende Juni) zu führen und möglichst eine kreisweit einheitliche Vorgehensweise zu erarbeiten.
- Über die kommunalen Spitzenverbände auf den Landesgesetzgeber einzuwirken mit der Zielrichtung wie 1. zur Schaffung einer landesweit gültigen Regelung.
- In einer der nächsten Fachausschusssitzungen über die aktuelle Anzahl der Hunde in Rödermark, herunter gebrochen auf Stadtteile berichten.
- Zu prüfen, an welchen weiteren Stellen im Außenbereich die Aufstellung von Spendern von Hundetüten sinnvoll ist und mit welchen Kosten hierfür zu rechnen ist. Die Möglichkeit des Sponsorings soll geprüft werden.
- Die Möglichkeiten des jährlichen Versandes eines Hinweisblattes über die Rechte und Pflichten an alle Hundehalter zu prüfen. Aus Kostengründen wäre dies mit anderen Auslieferungen zu koppeln.
- Zu prüfen, inwiefern die Anzahl der gemeldeten Hunde plausibel ist. Falls es Hinweise gibt, dass die Anzahl der Hunde in Rödermark stark von der Anzahl der gemeldeten Hunde abweicht, möge der Magistrat die Kosten einer Hundezählung ermitteln, mit den zu erwartenden Mehreinnahmen in Beziehung setzen und darüber berichten.
- Gemeinsam mit Vertretern des Naturschutzes, der Landwirtschaft, der Hundehalter sowie des Jagdwesens die Flächen im Außenbereich einer kritischen Überprüfung bezüglich der Anleinpflicht zu unterziehen.
- Schwerpunktüberwachungen während der Setz- und Brutzeit durch die Bediensteten der Stadtpolizei im Rahmen des Streifen- und Präsenzdienstes an Beschwerdebrennpunkten und besonders sensiblen Bereichen im Außenbereich durchzuführen.
Der Antragsteller hat den Antrag geändert und den Wünschen der anderen Fraktionen angespasst. Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung mit Stimmenmehrheit, gegen die Stimmen der FDP-Fraktion und bei Enthaltung der Freien Wähler, dem geänderten Beschlussvorschlag zuzustimmen. Herr Erster Stadtrat Rotter verlässt die Sitzung um 19:50 Uhr.
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17.06.2014 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark |
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Ö 5 - ungeändert beschlossen |
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Der Stadtverordnete Baumer begründet den Antrag für die für die Antrag stellenden Fraktionen. Es findet eine intensive Diskussion zu der Thematik statt. Herr Rädlein stellt hierbei gemäß § 23 einen Geschäftsordnungsantrag. Er beantragt, die Sitzung zu unterbrechen und den Ältestenrat zusammen treten zu lassen. Diesem Antrag wird entsprochen. Die Sitzung wird von 20:45 Uhr bis 21:05 Uhr unterbrochen. Danach lässt die Stadtverordnetenvorsteherin gemäß der Bitte der Freien Wähler getrennt abstimmen. Der Antrag hat folgenden Wortlaut: Der Magistrat wird beauftragt: - Mit den umliegenden Gemeinden und dem Landkreisen Darmstadt-Dieburg Verhandlungen über einheitliche Regelungen zur Anleinpflicht während der Setz- und Brutzeit (Mitte Februar – Ende Juni) zu führen und möglichst eine kreisweit einheitliche Vorgehensweise zu erarbeiten.
- Über die kommunalen Spitzenverbände auf den Landesgesetzgeber einzuwirken mit der Zielrichtung wie 1. zur Schaffung einer landesweit gültigen Regelung.
- In einer der nächsten Fachausschusssitzungen über die aktuelle Anzahl der Hunde in Rödermark, herunter gebrochen auf Stadtteile berichten.
- Zu prüfen, an welchen weiteren Stellen im Außenbereich die Aufstellung von Spendern von Hundetüten sinnvoll ist und mit welchen Kosten hierfür zu rechnen ist. Die Möglichkeit des Sponsorings soll geprüft werden.
- Die Möglichkeiten des jährlichen Versandes eines Hinweisblattes über die Rechte und Pflichten an alle Hundehalter zu prüfen. Aus Kostengründen wäre dies mit anderen Auslieferungen zu koppeln.
- Zu prüfen, inwiefern die Anzahl der gemeldeten Hunde plausibel ist. Falls es Hinweise gibt, dass die Anzahl der Hunde in Rödermark stark von der Anzahl der gemeldeten Hunde abweicht, möge der Magistrat die Kosten einer Hundezählung ermitteln, mit den zu erwartenden Mehreinnahmen in Beziehung setzen und darüber berichten.
- Gemeinsam mit Vertretern des Naturschutzes, der Landwirtschaft, der Hundehalter sowie des Jagdwesens die Flächen im Außenbereich einer kritischen Überprüfung bezüglich der Anleinpflicht zu unterziehen.
- Schwerpunktüberwachungen während der Setz- und Brutzeit durch die Bediensteten der Stadtpolizei im Rahmen des Streifen- und Präsenzdienstes an Beschwerdebrennpunkten und besonders sensiblen Bereichen im Außenbereich durchzuführen.
Es erfolgt getrennte Abstimmung: Abstimmungsergebnis zu Abschnitt 1 – 6 und 8: mehrheitlich angenommen Zustimmung: CDU, AL/Die Grünen, SPD Ablehnung: 1 x FDP, FWR Enthaltung: / Abstimmungsergebnis zu Abschnitt 7: mehrheitlich angenommen Zustimmung: CDU, AL/Die Grünen, SPD, FWR Ablehnung: 1 x FDP Enthaltung: /
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Ö 12 |
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Antrag der FDP-Fraktion: Resolution betreffend: "Brauchtumsfeuer" |
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FDP/0113/14 |
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Ö 13 |
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Antrag der FDP-Fraktion: Resolution betreffend: "Kommunale Selbstbestimmung" |
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FDP/0114/14 |
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Ö 14 |
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Breitband Rödermark - Beschlussfassung zum weiteren Verfahren |
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