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Sachverhalt/Begründung:
Mit Beschluss vom 13.2.2013 (TOP 6 – VO 0012/13) hat die Stadtverordnetenversammlung im Rahmen der Konsolidierungsmaßnahmen u.a. festgelegt, die Vereinsförderung bis zum Jahr 2016 um 200.000,00 € zu reduzieren (HH-Ansatz 2013 = 212.000,00 €). Für das Jahr 2014 beträgt die Konsolidierungssumme 50.000,00 €.
Dieser Beschluss hat letztlich die Konsequenz, dass die Vereinsförderung in Rödermark faktisch ab dem Jahr 2017 nicht mehr existieren wird. Eine solche Entscheidung ist nach Meinung der Verwaltung rechtlich bedenklich, heißt es doch seit dem 01.01.2004 in Artikel 62 a der Verfassung des Landes Hessen: „der Sport genießt den Schutz und die Pflege des Staates, der Gemeinden und Gemeindeverbände“. Vor diesem Hintergrund ist es unsere Auffassung, dass die Vereinsförderung nicht den freiwilligen Aufgaben, sondern sogar eher den Pflicht- oder Weisungsaufgaben zuzuordnen wäre. Hier sollte durch die politischen Entscheidungsträger nochmals eine grundsätzliche Diskussion über das Ausmaß der Reduzierung der Vereinsförderung einsetzen.
Gleichwohl gehört es zu den Aufgaben der Verwaltung, die vorgegebenen Beschlüsse umzusetzen. Aus diesem Grund unterbreiten wir nachstehend einen Vorschlag zur Reduzierung der Vereinsförderung um 50.000,00 € im Jahr 2014. Dieser Vorschlag wurde nach drei Beratungsrunden im Magistrat und einer Beratung im Fachausschuss Familie, Soziales, Integration und Kultur (FSIK) erarbeitet und wird nunmehr zur Beschlussfassung vorgelegt.
Die geplanten Eckpunkte zur Reduktion der Vereinsförderung um 50.000,00 € waren:
1. sonstige Förderung - Vereinsinterne Fahrten/Freizeiten, Trainingslager und -wochenenden werden nicht mehr bezuschusst (Ersparnis ca. 10.000,00 € p.a.).
- Die Zuschussätze für Renovierungen, Reparaturarbeiten und kleinere Anschaffungen nach den Ziffern 10.1.2 – 10.1.4 VFR werden von seither 20% auf 10% abgesenkt (Ersparnis ca. 7.000,00 € p.a.).
- Der Zuschuss für defizitäre Veranstaltungen nach Ziffer 3.1.2. VFR von seither max. 250,00 € pro Veranstaltung wird auf max. 200,00 € pro Veranstaltung abgesenkt. Die Anzahl der zuschussfähigen Veranstaltungen pro Jahr wird auf 15 pro Verein begrenzt (Ersparnis insgesamt ca. 3.200,00 €).
2. Basisförderung - Die Grundbeträge für beitragzahlende Mitglieder unter Ziffer 2.2.1 für passive Erwachsene werden um 50% gekürzt (für Sportvereine von 1,30 € auf 0,65 €; für Kultur- Sozial- und sonstige Vereine von 3,10 € auf 1,55 €. (Ersparnis: 7.420,25 €).
- Die Zuschläge für beitragzahlende, aktive erwachsene Mitglieder nach Ziffer 2.2.2. a – c in Höhe von 2,60 € (Grundbetrag), 0,60 € (Zuschlag für die Beschaffung von vereinseigenem Gerät) und 0,60 € (Zuschlag für kostenverursachenden Personalaufwand) entfallen komplett (Ersparnis: 23.179,00 €).
- Die Zuschläge für Sportfreiflächen nach Ziffer 2.2.10 wurden wie folgt neu festgelegt: alt neu
(Ersparnis: 5.876,50 €) Ersparnis bei der Basisförderung komplett: ca. 36.400,00 €
Diese Punkte wurden den Vereinen in einer Informationsveranstaltung am 7.4.2014 eingehend erläutert. Ebenso wurde den Vereinen auf der Basis der Angaben für das Jahr 2013 die Veränderung des jährlichen Förderungsbetrages (Basisförderung) sowohl prozentual als auch beitragsmäßig detailliert genannt. Die Vereine wurden um Stellungnahme hierzu gebeten. Seitens der 36 anwesenden Vereinsvertreter gingen vier Stellungnahmen folgenden Inhalts ein:
1. Verein für Fitness und Schwimmsport in Rödermark: Da in diesem Jahr bereits Jugendfahrten stattgefunden haben, wird darum gebeten, die Neuregelung erst ab dem 2. Halbjahr in Kraft treten zu lassen.
2. Seniorenhilfe Rödermark: Es wird darüber Beschwerde geführt, dass sich aufgrund der Halbierung der Zuschüsse für passive Mitglieder bei der Basisförderung der Förderbetrag für den Verein künftig um rund 50% verringert. Ebenso wird darauf hingewiesen, dass für diese Art von Vereinen eine Unterscheidung nach aktiven und passiven Vereinsmitgliedern schwierig ist.
3. Ski-Club Rodgau-Rödermark: Es wird insgesamt angeregt, sich verstärkt um die Nachwuchsförderung zu bemühen und Aktivitäten für und um den Nachwuchs gezielt zu fördern.
4. Dt. Pfadfinderschaft St. Georg Urberach: Es wird insbesondere moniert, dass die Bezuschussung von Jugendfahrten und Freizeiten nur noch dann erfolgt, wenn alle Rödermärker Kinder und Jugendlichen (also auch vereinsfremde) hieran teilnehmen können. Dies führe zu erheblichen Schwierigkeiten im Kenntnisstand und gefährde den Erfolg der Vereinsarbeit.
In der Sitzung des FSIK am 6.5.2014 wurden diese Stellungnahmen vorgetragen. In der sich anschließenden Diskussion wurde der Wunsch geäußert, unter Beachtung der Einsparvorgabe für das Jahr 2014 die Vorlage zu modifizieren. Hierbei soll die Durchführung von Jugendfreizeiten weiterhin besondere Beachtung finden.
Vor diesem Hintergrund wird hierzu folgender neuer Vorschlag unterbreitet: Die Tagessätze für Freizeiten in Rödermark sowie für In- und Auslandsfahrten werden wie folgt geändert:
5.1. Freizeiten in Rödermark alt neu pro Teilnehmer und Tag 2,50 € 2,00 € pro Betreuer und Tag 6,00 € 4,50 € pro Küchenhilfe und Tag 6,00 € 4,50 €
5.2. Inlands- und Auslandsfahrten pro Teilnehmer und Tag 3,00 € 2,50 € pro Betreuer und Tag 6,00 € 4,50 € pro Küchenhilfe und Tag 6,00 € 4,50 €
Der Zuschuss für Fahrten in ehemalige Konzentrationslager bleibt mit 2,50 € pro Teilnehmer und Tag unverändert.
Hierdurch erhalten die Vereine insgesamt auf Basis der Zahlen des Jahres 2013 rund 6.000,00 € weniger p.a. (anstatt 25.000,00 € nur noch 19.000,00 €), dennoch ist gewährleistet, dass die Vereine auch künftig intern ihre Fahrten und Ausflüge durchführen können.
Um entsprechende Beschlussfassung wird gebeten. Ein Neuentwurf der zu ändernden Vereinsförderungsrichtlinien ist als Anlage (Satzungs-Entwurf und Synopse) beigefügt. Hierbei wurden nicht nur die o.g. Änderungen eingearbeitet, sondern die Richtlinien insgesamt modifiziert. In der Vergangenheit gefasste Grundsatzbeschlüsse des Magistrates sind aufgenommen worden bzw. Ziffern und Regelungen, die durch Änderung verwaltungsinterner Zuständigkeiten nicht mehr über die VFR abgewickelt werden oder sich als nicht praktikabel erwiesen haben, sind entfallen. Dies ist in den entsprechenden Erläuterungen der Synopse jeweils kenntlich gemacht.
Neben der Beschlussfassung über die Änderung der Vereinsförderungsrichtlinien gilt es weiter, eine Entscheidung darüber zu treffen, ob über das Jahr 2014 hinaus die Reduzierung der Vereinsförderung um insgesamt 200.000,00 € realisiert werden soll. Es verblieben dann noch 12.000,00 € für derzeit 73 Vereine; die Vereinsförderung würde somit praktisch entfallen. Aus diesen sowie den im Eingang dieser Vorlage genannten Gründen wird empfohlen, hiervon abzusehen. Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Änderung der Vereinsförderungsrichtlinien gemäß dem beigefügten Entwurf.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
JA
Anlagen 2
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