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Vorlage - VO/0084/14  

 
 
Betreff: Vereinsförderung in der Stadt Rödermark - Neufassung der Richtlinien zur Vereinsförderung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Vereine, Ehrenamt   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
24.03.2014      geändert beschlossen   
Ausschuss für Familie, Soziales, Integration und Kultur Vorberatung
06.05.2014 
21. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Integration und Kultur an Verwaltung zurück verwiesen   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
08.05.2014 
36. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses geändert beschlossen   
05.06.2014 
37. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses geändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
20.05.2014 
25. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zurückgestellt   
17.06.2014 
26. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
VFR_NEU PDF-Dokument
VFRTextSyn PDF-Dokument

Sachverhalt/Begründung:

 

Mit Beschluss vom 13.2.2013 (TOP 6 – VO 0012/13) hat die Stadtverordneten­versammlung im Rahmen der Konsolidierungsmaßnahmen u.a. festgelegt, die Vereins­förderung bis zum Jahr 2016 um 200.000,00 € zu reduzieren (HH-Ansatz 2013 = 212.000,00 €). Für das Jahr 2014 beträgt die Konsolidierungssumme 50.000,00 €.

 

Dieser Beschluss hat letztlich die Konsequenz, dass die Vereinsförderung in Rödermark faktisch ab dem Jahr 2017 nicht mehr existieren wird. Eine solche Entscheidung ist nach Meinung der Verwaltung rechtlich bedenklich, heißt es doch seit dem 01.01.2004 in Artikel 62 a der Verfassung des Landes Hessen: „der Sport genießt den Schutz und die Pflege des Staates, der Gemeinden und Gemeindeverbände“. Vor diesem Hinter­grund ist es unsere Auffassung, dass die Vereinsförderung nicht den freiwilligen Auf­gaben, sondern sogar eher den Pflicht- oder Weisungsaufgaben zuzuordnen wäre. Hier sollte durch die politischen Entscheidungsträger nochmals eine grundsätzliche Diskus­sion über das Ausmaß der Reduzierung der Vereinsförderung einsetzen.

 

Gleichwohl gehört es zu den Aufgaben der Verwaltung, die vorgegebenen Beschlüsse umzusetzen. Aus diesem Grund unterbreiten wir nachstehend einen Vorschlag zur Reduzierung der Vereinsförderung um 50.000,00 € im Jahr 2014. Dieser Vorschlag wurde nach drei Beratungsrunden im Magistrat und einer Beratung im Fachausschuss Familie, Soziales, Integration und Kultur (FSIK) erarbeitet und wird nunmehr zur Be­schlussfassung vorgelegt.

 

Die geplanten Eckpunkte zur Reduktion der Vereinsförderung um 50.000,00 € waren:

 

1. sonstige Förderung

-       Vereinsinterne Fahrten/Freizeiten, Trainingslager und -wochenenden werden nicht mehr bezuschusst (Ersparnis ca. 10.000,00 € p.a.).

 

-       Die Zuschussätze für Renovierungen, Reparaturarbeiten und kleinere Anschaffun­gen nach den Ziffern 10.1.2 – 10.1.4 VFR werden von seither 20% auf 10% abge­senkt (Ersparnis ca. 7.000,00 € p.a.).

 

-       Der Zuschuss für defizitäre Veranstaltungen nach Ziffer 3.1.2. VFR von seither max. 250,00 € pro Veranstaltung wird auf max. 200,00 € pro Veranstaltung abgesenkt. Die Anzahl der zuschussfähigen Veranstaltungen pro Jahr wird auf 15 pro Verein begrenzt (Ersparnis insgesamt ca. 3.200,00 €).

 

2. Basisförderung

-       Die Grundbeträge für beitragzahlende Mitglieder unter Ziffer 2.2.1 für passive Erwach­sene werden um 50% gekürzt (für Sportvereine von 1,30 € auf 0,65 €; für Kultur- Sozial- und sonstige Vereine von 3,10 € auf 1,55 €. (Ersparnis: 7.420,25 €).

 

-       Die Zuschläge für beitragzahlende, aktive erwachsene Mitglieder nach Ziffer 2.2.2. a – c in Höhe von 2,60 € (Grundbetrag), 0,60 € (Zuschlag für die Beschaffung von ver­einseigenem Gerät) und 0,60 € (Zuschlag für kostenverursachenden Personal­aufwand) entfallen komplett (Ersparnis: 23.179,00 €).

 

-       Die Zuschläge für Sportfreiflächen nach Ziffer 2.2.10  wurden wie folgt neu fest­gelegt:

              alt              neu

großes Rasenspielfeld

1.227,00 €

1.000,00 €

 

 

großer Hartplatz

 

575,00 €

500,00 €

 

 

Kleinspielfeld/Hartplatz

306,00 €

250,00 €

 

 

Tennisplatz

 

153,00 €

100,00 €

 

 

Kleinspielfeld/Rasen/Hundedressurplatz

 

 

Pferdereitplatz/Leichtathletik-Anlage

 

 

mit Laufbahn

 

383,00 €

300,00 €

 

 

sonstige Vereinsanlagen (z.B. Geflügel-

 

 

u. Kleintierzuchtanlagen, Außenanlagen

 

 

von Angelsportvereinen)

383,00 €

300,00 €

 

(Ersparnis: 5.876,50 €)

Ersparnis bei der Basisförderung komplett: ca. 36.400,00 €

 

 

Diese Punkte wurden den Vereinen in einer Informationsveranstaltung am 7.4.2014 eingehend erläutert. Ebenso wurde den Vereinen auf der Basis der Angaben für das Jahr 2013 die Veränderung des jährlichen Förderungsbetrages (Basisförderung) sowohl prozentual als auch beitragsmäßig detailliert genannt. Die Vereine wurden um Stel­lungnahme hierzu gebeten. Seitens der 36 anwesenden Vereinsvertreter gingen vier Stellungnahmen folgenden Inhalts ein:

 

1. Verein für Fitness und Schwimmsport in Rödermark:

Da in diesem Jahr bereits Jugendfahrten stattgefunden haben, wird darum gebeten, die Neuregelung erst ab dem 2. Halbjahr in Kraft treten zu lassen.

 

 

2. Seniorenhilfe Rödermark:

Es wird darüber Beschwerde geführt, dass sich aufgrund der Halbierung der Zuschüsse für passive Mitglieder bei der Basisförderung der Förderbetrag für den Verein künftig um rund 50% verringert. Ebenso wird darauf hingewiesen, dass für diese Art von Ver­einen eine Unterscheidung nach aktiven und passiven Vereinsmitgliedern schwierig ist.

 

3. Ski-Club Rodgau-Rödermark:

Es wird insgesamt angeregt, sich verstärkt um die Nachwuchsförderung zu bemühen und Aktivitäten für und um den Nachwuchs gezielt zu fördern.

 

4. Dt. Pfadfinderschaft St. Georg Urberach:

Es wird insbesondere moniert, dass die Bezuschussung von Jugendfahrten und Frei­zeiten nur noch dann erfolgt, wenn alle Rödermärker Kinder und Jugendlichen (also auch vereinsfremde) hieran teilnehmen können. Dies führe zu erheblichen Schwierig­keiten im Kenntnisstand und gefährde den Erfolg der Vereinsarbeit.

 

 

In der Sitzung des FSIK am 6.5.2014 wurden diese Stellungnahmen vorgetragen.

In der sich anschließenden Diskussion wurde der Wunsch geäußert, unter Beachtung der Einsparvorgabe für das Jahr 2014 die Vorlage zu modifizieren. Hierbei soll die Durchführung von Jugendfreizeiten weiterhin besondere Beachtung finden.

 

Vor diesem Hintergrund wird hierzu folgender neuer Vorschlag unterbreitet:

Die Tagessätze für Freizeiten in Rödermark sowie für In- und Auslandsfahrten werden wie folgt geändert:

 

5.1. Freizeiten in Rödermark              alt              neu

pro Teilnehmer und Tag              2,50 €              2,00 €

pro Betreuer und Tag              6,00 €              4,50 €

pro Küchenhilfe und Tag              6,00 €              4,50 €

 

5.2. Inlands- und Auslandsfahrten

pro Teilnehmer und Tag              3,00 €              2,50 €

pro Betreuer und Tag              6,00 €              4,50 €

pro Küchenhilfe und Tag              6,00 €              4,50 €

 

Der Zuschuss für Fahrten in ehemalige Konzentrationslager bleibt mit 2,50 € pro Teil­nehmer und Tag unverändert.

 

Hierdurch erhalten die Vereine insgesamt auf Basis der Zahlen des Jahres 2013 rund 6.000,00 € weniger p.a. (anstatt 25.000,00 € nur noch 19.000,00 €), dennoch ist ge­währleistet, dass die Vereine auch künftig intern ihre Fahrten und Ausflüge durch­führen können.

 

Um entsprechende Beschlussfassung wird gebeten. Ein Neuentwurf der zu ändernden Vereinsförderungsrichtlinien ist als Anlage (Satzungs-Entwurf und Synopse) beigefügt.

Hierbei wurden nicht nur die o.g. Änderungen eingearbeitet, sondern die Richtlinien insgesamt modifiziert. In der Vergangenheit gefasste Grundsatzbeschlüsse des Magistrates sind aufgenommen worden bzw. Ziffern und Regelungen, die durch Ände­rung verwaltungsinterner Zuständigkeiten nicht mehr über die VFR abgewickelt wer­den oder sich als nicht praktikabel erwiesen haben, sind entfallen. Dies ist in den ent­sprechenden Erläuterungen der Synopse jeweils kenntlich gemacht.

 

Neben der Beschlussfassung über die Änderung der Vereinsförderungsrichtlinien gilt es weiter, eine Entscheidung darüber zu treffen, ob über das Jahr 2014 hinaus die Re­duzierung der Vereinsförderung um insgesamt 200.000,00 € realisiert werden soll. Es verblieben dann noch 12.000,00 € für derzeit 73 Vereine; die Vereinsförderung würde somit praktisch entfallen.

Aus diesen sowie den im Eingang dieser Vorlage genannten Gründen wird empfohlen, hiervon abzusehen.


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Änderung der Vereinsförderungs­richtlinien gemäß dem beigefügten Entwurf.
Damit wird der Konsolidierungsvorgabe für das laufende Haushaltsjahr 2014 ent­sprochen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:


Finanzielle Auswirkungen:

 

JA

 

 

 


Anlagen 2

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 3 1 VFR_NEU (102 KB) PDF-Dokument (191 KB)    
Anlage 4 2 VFRTextSyn (89 KB) PDF-Dokument (173 KB)