Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Die Erfüllung der UN-Behindertenrechtskonvention, des Antidiskriminierungsgesetzes und diverser DIN-Normen ist eine klare Vorgabe, die in alle kommunalen Aufgabenfeldern sichergestellt werden muss. Die konsequente Beachtung dieser Rechtsnormen war in der Vergangenheit in Rödermark nicht immer vollständig gewährleistet. Beschlussvorschlag:
1. Der Magistrat ernennt eine(n) Behindertenbeauftragten. die Beratung städtischer Gremien in allen Fragen der Integration von Behinderten in das öffentliche Leben, die Beratung von städtischen Fachämtern bei Planungsvorhaben zur Sicherstellung der Belange der Behinderten, insbesondere zur Erfüllung der Forderung nach Barrierefreiheit, die Vor-Ort-Kontrolle von Baumaßnahmen hinsichtlich ihrer Barrierefreiheit, Vorschläge für Maßnahmen, um das Ziel barrierefrei Stadt zu erreichen.
2. Der/Dem Behindertenbeauftragten wird Rederecht in allen Ausschüssen der
3. Die Stelle soll ehrenamtlich besetzt werden. Eine Aufwandsentschädigung soll gewährt
4. Die/Der Behindertenbeauftragte berichtet mindestens einmal jährlich
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
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