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Vorlage - SPD/0099/14  

 
 
Betreff: Behindertenbeauftragter für die Stadt Rödermark
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag SPD-Fraktion
Federführend:Gremien-Büro   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Familie, Soziales, Integration und Kultur Vorberatung
06.05.2014 
21. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Integration und Kultur zurückgestellt   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
08.05.2014 
36. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
20.05.2014 
25. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark abgelehnt   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt/Begründung:

 

Die Erfüllung der UN-Behindertenrechtskonvention, des Antidiskriminierungsgesetzes und diverser DIN-Normen ist eine klare Vorgabe, die in alle kommunalen Aufgabenfeldern sichergestellt werden muss. Die konsequente Beachtung dieser Rechtsnormen war in der Vergangenheit in Rödermark nicht immer vollständig gewährleistet.


Beschlussvorschlag:

 

1.              Der Magistrat ernennt eine(n) Behindertenbeauftragten.
Die Aufgabe der/des Behindertenbeauftragten umfasst u.a.

         die Beratung städtischer Gremien in allen Fragen der Integration von Behinderten in das öffentliche Leben,

         die Beratung von städtischen Fachämtern bei Planungsvorhaben zur Sicherstellung der Belange der Behinderten, insbesondere zur Erfüllung der Forderung nach Barrierefreiheit,

                       die Vor-Ort-Kontrolle von Baumaßnahmen hinsichtlich ihrer Barrierefreiheit,

                       Vorschläge für Maßnahmen, um das Ziel barrierefrei Stadt zu erreichen.

 

2.              Der/Dem Behindertenbeauftragten wird Rederecht in allen Ausschüssen der
Stadtverordnetenversammlung gewährt.

 

3.              Die Stelle soll ehrenamtlich besetzt werden. Eine Aufwandsentschädigung soll gewährt
werden.

 

4.              Die/Der Behindertenbeauftragte berichtet mindestens einmal jährlich
der Stadtverordnetenversammlung über seine Arbeit.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: