Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Die vom Hessischen Umweltministerium unter Frau StMin’in Puttrich am 20.12.12 erlassene „Orientierungshilfe“ zur Durchführung von Brauchtumsfeuer hat Ende 2013 in verschiedenen Gemeinden, Städten und Landkreisen zu großer Verunsicherung geführt. In vielen hessischen Gemeinden organisieren Vereine, Feuerwehren und Bürger seit alters her traditionelle Brauchtumsfeuer; zehntausende Menschen kommen dazu zusammen. Vielerorts gibt es Feste mit Getränke‐Ausschank und Speiseangeboten, die den Vereinen zur Finanzierung dienen. In Rödermark sei hier auch speziell an das traditionelle Sonnenwendfeuer der Jugendfeuerwehr gedacht.
Mit der Orientierungshilfe zur Durchführung von Brauchtumsfeuern werden den Organisatoren dieser Traditionen sehr strenge Vorgaben gemacht, die im Grunde diese Feuer ad absurdum führen (z.B. max. 2 m Höhe). Auch wenn sich die Ordnungsbehörden nicht auf die Orientierungshilfe stützen, wie z.B. im Landkreis Fulda überall geschehen, befürchten Vereinsmitglieder, dass Sie wegen der Orientierungshilfe im Schadensfall persönlich haften und Versicherungen möglicherweise von Vorsatz ausgehen. Das hat hessenweit bereits zur Absage zahlreicher Brauchtumsfeuer geführt Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark fordert die Hessische Landesregierung, vertreten durch die hessische Umweltministerin Prisca Hinz, auf, die noch unter der Verantwortung von Umweltministerin Lucia Puttrich erstellte Orientierungshilfe für Brauchtumsfeuer zurückzunehmen. Auch wenn diese angeblich nur als Handlungsempfehlung gedachte Orientierungshilfe von den Genehmigungsbehörden nicht rechtlich zwingend umgesetzt werden muss, führt sie doch vielerorts zu Verunsicherung der Vereine und die Frage des Versicherungsschutzes – unabhängig von der behördlichen Umsetzung der Orientierungshilfe – nach wie vor unklar. Die Osterfeuer und Sonnenwendfeuer in unserer Region dienen der Traditionspflege, unterstützen die Vereinsarbeit vor Ort und sind deshalb weiterhin zu pflegen. Die Festschreibung (u.a.), wonach das Feuerholz erst kurz vor dem Abbrennen und dann nur zwei Meter hoch geschichtet werden darf, bedeutet langfristig das Aus für viele große, weit sichtbare Oster‐ und Sonnenwendfeuer unserer Heimat.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: |
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