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Sachverhalt/Begründung: Am 25.März 2014 konnte mit der Fa. Lupp eine Einigung über die Beseitigung der vorhandenen Mängel im Badehaus, vorbehaltlich der Zustimmung der Gremien herbeigeführt werden.
Seit September 2007 ist mit der Firma Adolf Lupp GmbH & Co. KG ein Rechtsstreit über einbehaltenen Werklohn in Höhe von € 292.353,18 brutto nebst Zinsen anhängig. Die Stadt Rödermark hat umfangreiche gutachterlich belegte Mängel eingewandt, ein Zurückbehaltungsrecht und im Wege der Widerklage am 31.05.2010 zur Verjährungs- Das Klageziel von Rödermark war stets darauf gerichtet, dass die Firma Lupp alle Mängel beseitigt, um einen störungsfreien Betrieb des Badehauses zu ermöglichen.
Über die Mängel am Badehaus liegt ein Gutachten über die Abdichtungsmängel und weitere Mängel im Innenbereich des Badehauses eines gerichtlich bestellten Sachverständigen vor.
Nach Vorlage des Gutachtens wurden seit Anfang 2013 umfassende Einigungs-
Dafür ist eine 5-monatige Schließzeit eingeplant, die sich im Anschluss an die Beschlussfolge der politischen Gremien, ab Juli 2014 bis Ende November 2014 reihen soll. Im Wesentlichen hat sich die Fa. Lupp verpflichtet, die komplette Abdichtung und Neuverfliesung des Sportbeckens inkl. Beckenkopfrinne neu herzustellen und alle Schäden im Technikraum im Untergeschoss, die aus den Wassereintritten herrühren, zu beseitigen. Weiterhin wird die Wärmebank in der Schwimmhalle erneuert, die ordnungsgemäße Abdichtung aller Anschlüsse und Deckendurchführungen überprüft und im Bedarfsfall erneuert. Im Erdgeschoss werden die abgehängten Deckenbereiche, die infolge der Undichtigkeit aus dem Obergeschoss zerstört wurden, wieder hergestellt.
Das Dach über der Schwimmhalle wird neu eingedichtet und gedämmt.
Die Mängelbeseitigungsmaßnahmen sollen gutachterlich begleitet werden. Beide Parteien werden jeweils einen öffentlich bestellten und vereidigten Gutachter beistellen und gemeinsame gutachterliche Begehungen zum Zwecke der mängelfreien Abnahme vornehmen.
Seitens der Stadt Rödermark soll ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der über langjährige Erfahrung bei Abnahmen auch und insbeson-
Die Fa. Lupp beseitigt die Mängel auf ihre Kosten.
Die Kommunalen Betriebe der Stadt Rödermark beteiligen sich bei 2 baulichen Maßnahmen an den Kosten, da diese jeweils eine Verbesserung der baulichen Substanz beinhalten:
Die Fa. Lupp verzichtet auf den Ansatz von Sowieso-Kosten und die einbehaltene Restwerklohnforderung.
Die Stadt Rödermark verzichtet auf die Geltendmachung von Schadenersatz-
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben. Jede Partei trägt die Rechtsanwaltskosten selbst. Die Kosten des vom Gericht bestellten Gutachters werden von der Firma Lupp getragen. Die Fa. Lupp wird eine Mängelhaftung von zwei Jahren ab Abnahme gem. § 13 Abs. 5 VOB/B auf die durchgeführten Arbeiten übernehmen.
Das Verfahren soll durch gerichtlich zu protokollierenden Vergleich beendet werden.
Zur Vorbereitung der Mängelbeseitigungsarbeiten werden gutachterlich begleitete Begehungen vor Ort durchgeführt, um einen Status für die Mängel zu erstellen, die bisher nicht Gegenstand im Auftrag des Gutachters und des Maßnahmenkatalogs des von der Fa. Lupp hinzugezogenen Sachverständigen sind. Danach werden detaillierte Ablaufpläne erstellt. Die eigentlichen Mängelbeseitigungsarbeiten werden mit dem 01.07.2014 beginnen.
Empfehlung:
Die Betriebsleitung empfiehlt, den Vergleich vom 25. März 2014 über die Einigung zur Mängelbeseitigung im Badehaus durch die Firma Adolf Lupp GmbH & Co.KG. anzunehmen.
Danach hat der Vergleich folgende Bestandteile:
I) Umfang der Mängelbeseitigung: Die Firma Lupp wird in der Zeit vom Juli 2014 – Ende November 2014 vorhandene Mängel im Badehaus nach Maßgabe des Gutachtens des gerichtlich bestellten Sachverständigen und des vorgelegten Sanierungs-
Mängel der Gewerke
beseitigt.
Ausführliche Erläuterungen zu einzelnen Punkten werden in der Sitzung der Betriebskommission vorgetragen.
II) Kostenbeteiligung:
Die Stadt Rödermark beteiligt sich bei zwei baulichen Maßnahmen wie folgt an den Kosten:
€ 21.500,00 brutto für die energetische Verbesserung durch eine stärkere Dämmung
€ 25.000,00 brutto für die verbesserte Qualität und Haltbarkeit durch Epoxidharz-fugen statt Zementfugen.
III) Sowiesokosten/Restwerklohnforderung: Die Firma Lupp verzichtet auf den Ansatz von Sowiesokosten und vollumfänglich auf die von Rödermark einbehaltene Restwerklohnforderung in Höhe von € 292.353,18 brutto nebst Zinsen.
IV) Ersatzansprüche Rödermark: Die Stadt Rödermark verzichtet im Gegenzug auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, auch für die vorgesehene Schließzeit vom 01.07.2014 – 30.11.2014.
V) Kostenregelung: Die Kosten des Rechtsstreits vor dem LG Darmstadt werden gegeneinander aufgehoben. Jede Partei trägt die Rechtsanwaltskosten selbst. Die Gutachterkosten des gerichtlich bestellten Gutachters werden alleine von der Firma Lupp getragen.
VI) Mängelhaftung: Die Firma Lupp wird eine Mängelhaftung von zwei Jahren ab Abnahme gem. § 13 Abs. 5 VOB/B auf die durchgeführten Arbeiten übernehmen.
VII) Status Mängel: Zur Vorbereitung der Mängelbeseitigungsarbeiten werden gutachterlich begleitete Begehungen vor Ort durchgeführt, um einen Status über diejenigen Mängel zu erstellen, die bisher nicht Gegenstand des Gutachtens des gerichtlich bestellten Gutachters und des Maßnahmenkatalogs des von Fa. Lupp hinzugezogenen Sachverständigen sind.
Nach Maßgabe des zu erstellenden Statusberichtes werden die dann sonst noch vorhandenen Mängel, die von der Stadt Rödermark auf der Grundlage eines von der Stadt Rödermark beauftragten Gutachtens im Verfahren LG Darmstadt gerügt worden sind, zu Lasten und Kosten Firma Lupp mit beseitigt werden.
Nach der Ortsbegehung der Sachverständigen werden detaillierte Ablaufpläne erstellt werden.
VIII) Zeitraum Mängelbeseitigung: Die Mängelbeseitigungsarbeiten werden mit dem 01.07.2014 beginnen und sollen zum 30.11.2014 beendet sein.
IX) Mängelbeseitigung/Abnahme Die Mängelbeseitigungsarbeiten werden gutachterlich begleitet werden. Für die Stadt Rödermark wird ein öffentlich bestellter und vereidigter Bausach-
Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, den Vergleich vom 25.März 2014 über die Einigung zur Mängelbeseitigung im Badehaus Rödermark durch die Fa. Adolf Lupp GmbH & Co.KG. anzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
JA Haushaltsmittel stehen bereit
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