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Vorlage - FDP/0114/14  

 
 
Betreff: Resolution: "Landesregierung missachtet kommunale Selbstbestimmung"
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag FDP-Fraktion
Federführend:Gremien-Büro   
Beratungsfolge:
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
08.05.2014 
36. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zur Kenntnis genommen   
05.06.2014 
37. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses abgelehnt   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
20.05.2014 
25. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zurückgestellt   
17.06.2014 
26. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark abgelehnt   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt/Begründung:

 

Die im – als „Herbsterlass“ bekannt gewordenen – Finanzaufsichtserlasses vom
3. März 2014 festgeschriebenen verpflichtenden Steuererhöhungen stellen einen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung und das Recht der Städte und Gemeinden dar, die Hebesätze für Grund und Gewerbesteuern selbst zu definieren. Außerdem wird durch die Regelung, dass Kommunen mit defizitärem Haushalt die Grundsteuer B auf ein Niveau von mindestens 10 % über den Landesdurchschnitt der jeweiligen Größenklasse heben müssen, eine automatische Steuererhöhungsspirale freigesetzt, da der Landesdurchschnitt in Folge dieses Erlass immer weiter steigen wird. Mit jeder Kommune, die die Steuer erhöhen muss, erhöht sich der Landesdurchschnitt und somit bleibt der Druck zur Steuererhöhung dauerhaft erhalten, auch wenn einmalig das Ziel 10 % über Landesdurchschnitt erreicht wurde.


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark unterstützt die Kritik des Hessischen Städtetages an der rückwirkenden Anwendung des einst als „Herbsterlass“ genannten Finanzaufsichtserlasses vom 3. März 2014. Die rückwirkende Setzung neuer Standards durch das Hessische Ministerium des Inneren stellt einen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung dar, den die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zurückweist.

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark fordert den Hessischen Minister des Inneren auf, den Erlass vom März 2014 nicht rückwirkend auf bereits beschlossene Haushaltspläne anzuwenden. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark kritisiert außerdem die im Erlass festgeschriebenen automatischen Steuererhöhungen als unzulässigen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: