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Vorlage - CAL/0111/14  

 
 
Betreff: Einheitliche und verbesserte Regelungen zur Anleinpflicht während der Setz- und Brutzeit
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag CDU-Fraktion und AL/Grüne
Federführend:Gremien   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
07.05.2014 
26. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie geändert beschlossen   
04.06.2014 
27. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie zur Kenntnis genommen   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
08.05.2014 
36. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zur Kenntnis genommen   
05.06.2014 
37. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses geändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
20.05.2014 
25. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zurückgestellt   
17.06.2014 
26. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt/Begründung:

 

Das Konfliktpotential zwischen Hundehaltung auf der einen Seite und Naturschutz, Belangen der Landwirtschaft und des Jagdwesens auf der anderen Seite wurde anlässlich der Bürgeranhörung im Rahmen der BUSE-Sitzung im Februar dieses Jahres deutlich. Deutlich wurde auch, dass das Sicherheitsbedürfnis von Bürgerinnen und Bürgern die mit und ohne Hund Natur erleben möchten oftmals beeinträchtigt wird.

 

An dieser Stelle wird ausdrücklich betont, dass die Hundehalter Rödermarks überwiegend umsichtig und besonnen und rücksichtsvoll mit ihren Hunden in der Öffentlichkeit auftreten.

 

Dennoch sehen sich die Antragsteller veranlasst, sich mit diesem Antrag für verbesserte Regelungen einzusetzen, um unterschiedliche Belange besser aufeinander abzustimmen.

 

In den umliegenden Kommunen gibt es verschiedene Regelungen zur Anleinpflicht für Hunde während der Setz- und Brutzeit. So gelten in den Gemeinden abweichende Zeiträume für die Anleinpflicht oder es existiert teilweise gar keine Beschränkungen.

 

Durch diese Uneinheitlichkeit ist es für Hundebesitzer schwer zu ermitteln wo Hunde frei laufen dürfen und wo Einschränkungen bestehen. Dies führt zu Verunsicherung der Bürger und zu vermeidbaren Interessenskonflikten beim Auslauf der Hunde aber auch zu einem Hundetourismus über die Gemeinde- und Kreisgrenzen.

 

Es soll versucht werden zumindest eine kreisweite, wenn möglich eine landesweite Vereinheitlichung der Regeln herbeizuführen.

 

Das Hundeaufkommen und damit mögliches Konfliktpotenzial in den einzelnen Stadtteilen scheint sehr unterschiedlich zu sein oder wird unterschiedlich wahrgenommen. Um zielgerichtete Initiativen veranlassen zu können, ist ein Herunterbrechen der Hundezahlen auf die Stadtteile hilfreich.

 

Auch scheint es bei einer Minderheit der Hundehalter noch nicht angekommen zu sein, dass Verunreinigungen durch Hunde unverzüglich durch die Aufsichtspersonen beseitigt werden müssen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Magistrat wird beauftragt:

 

  1. Mit den umliegenden Gemeinden und dem Landkreisen Darmstadt-Dieburg Verhandlungen über einheitliche Regelungen zur Anleinpflicht während der Setz- und Brutzeit (Mitte Februar – Ende Juni) zu führen und möglichst eine kreisweit einheitliche Vorgehensweise zu erarbeiten.

 

  1. Über die kommunalen Spitzenverbände auf den Landesgesetzgeber einzuwirken mit der Zielrichtung wie 1. zur Schaffung einer landesweit gültigen Regelung.
  2. In einer der nächsten Fachausschusssitzungen über die aktuelle Anzahl der Hunde in Rödermark, herunter gebrochen auf Stadtteile berichten.

 

  1. Zu prüfen, an welchen weiteren Stellen im Außenbereich die Aufstellung von Spendern von Hundetüten sinnvoll ist und mit welchen Kosten hierfür zu rechnen ist. Die Möglichkeit des Sponsorings soll geprüft werden.

 

  1. Die Möglichkeiten des jährlichen Versandes eines Hinweisblattes über die Rechte und Pflichten an alle Hundehalter zu prüfen. Aus Kostengründen wäre dies mit anderen Auslieferungen zu koppeln.

 

  1. Zu prüfen, inwiefern die Anzahl der gemeldeten Hunde plausibel ist. Falls es Hinweise gibt, dass die Anzahl der Hunde in Rödermark stark von der Anzahl der gemeldeten Hunde abweicht, möge der Magistrat die Kosten einer Hundezählung ermitteln, mit den zu erwartenden Mehreinnahmen in Beziehung setzen und darüber berichten.

 

  1. Gemeinsam mit Vertretern des Naturschutzes, der Landwirtschaft, der Hundehalter sowie des Jagdwesens die Flächen im Außenbereich einer kritischen Überprüfung bezüglich der Anleinpflicht zu unterziehen.

 

  1. Schwerpunktüberwachungen während der Setz- und Brutzeit durch die Bediensteten der Stadtpolizei im Rahmen des Streifen- und Präsenzdienstes an Beschwerdebrennpunkten und besonders sensiblen Bereichen im Außenbereich durchzuführen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: