Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Das Konfliktpotential zwischen Hundehaltung auf der einen Seite und Naturschutz, Belangen der Landwirtschaft und des Jagdwesens auf der anderen Seite wurde anlässlich der Bürgeranhörung im Rahmen der BUSE-Sitzung im Februar dieses Jahres deutlich. Deutlich wurde auch, dass das Sicherheitsbedürfnis von Bürgerinnen und Bürgern die mit und ohne Hund Natur erleben möchten oftmals beeinträchtigt wird.
An dieser Stelle wird ausdrücklich betont, dass die Hundehalter Rödermarks überwiegend umsichtig und besonnen und rücksichtsvoll mit ihren Hunden in der Öffentlichkeit auftreten.
Dennoch sehen sich die Antragsteller veranlasst, sich mit diesem Antrag für verbesserte Regelungen einzusetzen, um unterschiedliche Belange besser aufeinander abzustimmen.
In den umliegenden Kommunen gibt es verschiedene Regelungen zur Anleinpflicht für Hunde während der Setz- und Brutzeit. So gelten in den Gemeinden abweichende Zeiträume für die Anleinpflicht oder es existiert teilweise gar keine Beschränkungen.
Durch diese Uneinheitlichkeit ist es für Hundebesitzer schwer zu ermitteln wo Hunde frei laufen dürfen und wo Einschränkungen bestehen. Dies führt zu Verunsicherung der Bürger und zu vermeidbaren Interessenskonflikten beim Auslauf der Hunde aber auch zu einem Hundetourismus über die Gemeinde- und Kreisgrenzen.
Es soll versucht werden zumindest eine kreisweite, wenn möglich eine landesweite Vereinheitlichung der Regeln herbeizuführen.
Das Hundeaufkommen und damit mögliches Konfliktpotenzial in den einzelnen Stadtteilen scheint sehr unterschiedlich zu sein oder wird unterschiedlich wahrgenommen. Um zielgerichtete Initiativen veranlassen zu können, ist ein Herunterbrechen der Hundezahlen auf die Stadtteile hilfreich.
Auch scheint es bei einer Minderheit der Hundehalter noch nicht angekommen zu sein, dass Verunreinigungen durch Hunde unverzüglich durch die Aufsichtspersonen beseitigt werden müssen.
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat wird beauftragt:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: |
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