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Vorlage - SPD/0131/14  

 
 
Betreff: Freiwillige Feuerwehren Rödermark - Erstellung eines Konzeptes zur Verbesserung der Einsatzsituation (Änderungsantrag)
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag SPD-Fraktion
Federführend:Gremien   
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
20.05.2014 
25. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zurückgezogen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt/Begründung:

 

-erfolgt mündlich-


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Der Magistrat wird beauftragt, in Zusammenwirken mit der Brandschutz-kommission (bestehend aus Bürgermeister, 1. Stadtrat, Stadtbrandinspektor und dessen Stellvertreter, Wehrführern der Stadtteilfeuerwehren und Vertretern der Fraktionen) sowie der Wirtschaftsförderung

 

a)     bis 31.08.2014 ein Konzept zur Sicherstellung der Tageseinsatzstärke und Gewährleistung der Hilfsfrist sowie des im BEP genannten Schutzzieles erforderlichen Rahmenbedingungen zu erstellen.


Hierbei sind u.a. auch die begonnen eigenen Gestaltungsmöglichkeiten in der Stadtverwaltung aktiv weiter zu nutzen sowie Schulen, Unternehmen als auch Menschen mit Migrationshintergrund über den ALB aktiv anzusprechen.

 

b)      Über die städtische Wirtschaftsförderung soll weiterhin bei den Rödermarker Firmen für die Problematik der Einsatzbereitschaft der Feuerwehr sensibilisiert und diese mit dem Ziel angesprochen werden, vor allem während der üblichen Arbeitszeiten hier im Rahmen ihrer Möglichkeiten partnerschaftlich zur Seite zu stehen.

 

  1. Im Benehmen mit den Stadtbrandinspektoren und den Stadtteilfeuerwehren sind die bereits vorliegenden Pläne zu den Um- und Anbaumaßnahmen bei der Stützpunktfeuerwehr Ober-Roden zur räumlichen Verbesserung zu finalisieren und die notwendigen Kosten und möglichen Fördermöglichkeiten bis spätestens 31.08.2014 darzustellen.

 

              Für das Feuerwehrgerätehaus Urberach sind zur räumlichen Verbesserung entsprechende Pläne zu den Um- und Anbaumaßnahmen bis spätestens 30.09.2014 zu erstellen und die notwendigen Kosten und möglichen Fördermöglichkeiten hierzu ebenfalls darzustellen.

 

  1. Hinsichtlich der infrastrukturellen Maßnahmen gemäß Ziffer 2. und den damit verbundenen finanziellen Auswirkungen wird der Magistrat aufgefordert, seine Ergebnisse in den damit befassten Fachausschüssen (Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie sowie Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungs-ausschusses) darzustellen.

 

  1. Darüber hinaus ist durch den Magistrat eine gesamthafte mittelfristige Investitionsplanung (Infrastruktur und Fahrzeuge) bis zum Jahre 2020 zu erstellen und den Stadtverordneten vor der Haushaltseinbringung 2015 vorzulegen.

 

  1. Der Magistrat wird auf Grund der erheblichen Veränderungen der städtischen Struktur (Neubaugebiete, Neubauten im städtischen, sozialen und caritativen Bereich) bzw. des daraus resultierenden Gefährdungspotentials aufgefordert, eine Fortschreibung des BEP 2010 mit der Brandschutzkommission zu erörtern und die notwendigen Änderungen/Anpassungen zur erneuten Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.

 

  1. Der Magistrat wird zu allen Punkten fortlaufend in Zwischenberichten in den o.g. Fachausschüssen umfassend informieren.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: