TOP |
|
Betreff |
Vorlage |
|
Ö 1 |
|
|
Mitteilungen der Stadtverordnetenvorsteherin |
|
|
|
|
Ö 2 |
|
|
Mitteilungen des Magistrats |
|
|
|
|
Ö 3 |
|
|
Anfragen gem. § 16 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung |
|
|
|
|
Ö 4 |
|
|
Interfraktioneller Antrag: Festplatz für "open Air Veranstaltungen" |
|
|
IFA/0228/13 |
|
Ö 4.1 |
|
|
Antrag der SPD-Fraktion: Festplatz für "open Air Veranstaltungen" (Änderungsantrag) |
|
|
SPD/0172-1/13 |
|
Ö 5 |
|
|
Antrag der SPD-Fraktion: Wirtschaftlichkeitsberechnung für die Breitband Rödermark GmbH (Änderungsantrag) |
|
|
SPD/0173/13 |
|
Ö 6 |
|
|
Antrag der Fraktion der Anderen Liste/Die Grünen und der CDU-Fraktion: Förderung der lokalen Imkerei / Standorte für Bienenvölker |
|
|
CAL/0134/13 |
|
Ö 7 |
|
|
Jahresabschluss 2012 der Kommunalen Betriebe der Stadt Rödermark |
|
|
VO/0153/13 |
|
Ö 8 |
|
|
Entwurf des Frauenförderplans der Stadtverwaltung Rödermark und des Eigenbetriebs Entsorgung und Dienstleistung |
|
|
VO/0178/13 |
|
Ö 9 |
|
|
Kommission Leitbild und Stadtentwicklung - Wahl sachkundiger Bürgerinnen und Bürger |
|
|
VO/0179/13 |
|
Ö 10 |
|
|
Verkauf des Grundstücks Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 328, Astrid-Lindgren-Weg 3 mit 486 m² |
|
|
VO/0157/13 |
|
Ö 11 |
|
|
Erweiterung des Einmündungsbereiches der Stresemann-Str. in die Kurt-Schumacher-Str. |
|
|
VO/0190/13 |
|
Ö 12 |
|
|
Aufstellungsbeschluss, Bebauungsplan "An der Eisenbahnstraße" |
|
|
VO/0198/13 |
|
|
|
VORLAGE |
|
|
Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) die Aufstellung des Bebauungsplanes „An der Eisenbahnstraße“, dessen Gebiet im Stadtteil Ober-Roden zwischen der Bahnlinie und der Odenwaldstraße gelegen ist. Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Ober-Roden, Flur 19 Nrn. 238, 239, 713/31, 713/32 und 713/33, und 784/3 und kann aus der nachfolgenden Karte entnommen werden. Sollten sich bei der Planung Abweichungen an dem vorstehend beschriebenen Geltungsbereich als sinnvoll erweisen, so wird der Magistrat ermächtigt, der Stadtverordnetenversammlung einen geänderten Geltungsbereich im Rahmen der Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung vorzulegen. Der Bebauungsplan dient d.er Innenentwicklung und wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt Die Kosten des Bebauungsplanverfahrens und des Baulandumlegungsverfahrens werden von den privaten Vorhabenträgern getragen. Des Weiteren werden diese der Stadt eine Vorhaltetrasse für die Straßenanbindung eines etwaigen zukünftigen städtischen Entwicklungsareals im Rahmen der Baulandumlegung unentgeltlich übertragen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
|
|
|
|
|
26.08.2013 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie |
|
|
Ö 3 - ungeändert beschlossen |
|
|
Top 3) Herr Bürgermeister spricht einleitende Worte zu dem geplanten Projekt „Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan >An der Eisenbahnstraße<“ und erläutert den Geltungsbereich des geplanten Bebauungsplangebietes. Das Gremium stimmt der Vorlage einstimmig zu.
|
|
|
|
|
29.08.2013 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss |
|
|
Ö 14 - geändert beschlossen |
|
|
Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) die Aufstellung des Bebauungsplanes „An der Eisenbahnstraße“, dessen Gebiet im Stadtteil Ober-Roden zwischen der Bahnlinie und der Odenwaldstraße gelegen ist. Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Ober-Roden, Flur 19 Nrn. 238, 239, 713/31, 713/32 und 713/33, und 784/3 und kann aus der nachfolgenden Karte entnommen werden. Sollten sich bei der Planung Abweichungen an dem vorstehend beschriebenen Geltungsbereich als sinnvoll erweisen, so wird der Magistrat ermächtigt, der Stadtverordnetenversammlung einen geänderten Geltungsbereich im Rahmen der Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung vorzulegen. Der Bebauungsplan dient d.er Innenentwicklung und wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Die Kosten des Bebauungsplanverfahrens und des Baulandumlegungsverfahrens werden von den privaten Vorhabenträgern getragen. Des Weiteren werden diese der Stadt eine Vorhaltetrasse für die Straßenanbindung eines etwaigen zukünftigen städtischen Entwicklungsareals im Rahmen der Baulandumlegung unentgeltlich übertragen. Es wird ein Änderungsantrag verteilt. Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Empfehlung des Bauausschusses zu folgen.
|
|
|
|
|
10.09.2013 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark |
|
|
Ö 12 - ungeändert beschlossen |
|
|
Nach kurzer Erläuterung durch Bürgermeister Kern erfolgt Beschlussfassung ohne Aussprache. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) die Aufstellung des Bebauungsplanes „An der Eisenbahnstraße“, dessen Gebiet im Stadtteil Ober-Roden zwischen der Bahnlinie und der Odenwaldstraße gelegen ist. Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Ober-Roden, Flur 19 Nrn. 238, 239, 713/31, 713/32 und 713/33, und 784/3 und kann aus der nachfolgenden Karte entnommen werden. Sollten sich bei der Planung Abweichungen an dem vorstehend beschriebenen Geltungsbereich als sinnvoll erweisen, so wird der Magistrat ermächtigt, der Stadtverordnetenversammlung einen geänderten Geltungsbereich im Rahmen der Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung vorzulegen. Der Bebauungsplan dient d.er Innenentwicklung und wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt Die Kosten des Bebauungsplanverfahrens und des Baulandumlegungsverfahrens werden von den privaten Vorhabenträgern getragen. Des Weiteren werden diese der Stadt eine Vorhaltetrasse für die Straßenanbindung eines etwaigen zukünftigen städtischen Entwicklungsareals im Rahmen der Baulandumlegung unentgeltlich übertragen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Zustimmung: CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP, FWR Ablehnung: / Enthaltung: /
|
Ö 13 |
|
|
Beitritt zum Zweckverband "NGA-Netz Darmstadt-Dieburg" |
|
|
VO/0200/13 |
|
Ö 14 |
|
|
Entschuldungsfonds - Bericht erstes Halbjahr 2013 |
|
|
VO/0196/13 |
|
Ö 15 |
|
|
Antrag der Fraktion der Freien Wähler: Änderung der Geschäftsordnung - Antragsrecht für den Ausländer- und Seniorenbeirat (Änderungsantrag) |
|
|
FWR/0224/13 |
|
Ö 15.1 |
|
|
Antrag der SPD-Fraktion: Änderung der Geschäftsordnung - Antragsrecht für den Ausländerbeirat und Seniorenbeirat (Änderungsantrag) |
|
|
SPD/0202-1/13 |
|
Ö 15.2 |
|
|
Antrag der Fraktion der Anderen Liste/Die Grünen und der CDU-Fraktion: Änderung der Geschäftsordnung - Antragsrecht für den Ausländerbeirat und Seniorenbeirat |
|
|
CAL/0202/13 |
|
Ö 16 |
|
|
Antrag der Fraktion der Anderen Liste/Die Grünen und der CDU-Fraktion: Abstellplätze für Fahrräder - Verbesserung der Situation in Rödermark |
|
|
CAL/0203/13 |
|
Ö 17 |
|
|
Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion der Anderen Liste/Die Grünen: Verbesserung des Verkehrsflusses auf der B 459 insbesondere an der Kreuzung B 459 / Mainzer Str. und Aldikreuzung |
|
|
CAL/0204/13 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|