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Nach kurzer Erläuterung durch Bürgermeister Kern erfolgt Beschlussfassung ohne Aussprache.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) die Aufstellung des Bebauungsplanes „An der Eisenbahnstraße“, dessen Gebiet im Stadtteil Ober-Roden zwischen der Bahnlinie und der Odenwaldstraße gelegen ist. Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Ober-Roden, Flur 19 Nrn. 238, 239, 713/31, 713/32 und 713/33, und 784/3 und kann aus der nachfolgenden Karte entnommen werden. Sollten sich bei der Planung Abweichungen an dem vorstehend beschriebenen Geltungsbereich als sinnvoll erweisen, so wird der Magistrat ermächtigt, der Stadtverordnetenversammlung einen geänderten Geltungsbereich im Rahmen der Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung vorzulegen.
Der Bebauungsplan dient d.er Innenentwicklung und wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt
Die Kosten des Bebauungsplanverfahrens und des Baulandumlegungsverfahrens werden von den privaten Vorhabenträgern getragen. Des Weiteren werden diese der Stadt eine Vorhaltetrasse für die Straßenanbindung eines etwaigen zukünftigen städtischen Entwicklungsareals im Rahmen der Baulandumlegung unentgeltlich übertragen. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Zustimmung: CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP, FWR Ablehnung: / Enthaltung: /
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