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Die Beschlussfassung erfolgt ohne Aussprache.
Die Stadtverordnetenversammlung stellt gemäß § 5 Nr. 11 EigBGes den mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk der GBZ Treuhand Hessen AG versehenen Jahresabschluss 2012 des Eigenbetriebes „Kommunale Betriebe der Stadt Rödermark“ fest und erteilt der Betriebskommission und der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2012 Entlastung.
Die Gewinne und Verluste der Geschäftsfelder sind wie folgt zu verwenden:
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Zustimmung: CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP, FWR Ablehnung: / Enthaltung: /
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