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Vorlage - SPD/0202-1/13  

 
 
Betreff: Änderung der Geschäftsordnung - Antragsrecht für den Ausländerbeirat und Seniorenbeirat (Änderungsantrag)
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag SPD-Fraktion
Federführend:Gremien-Büro   
Beratungsfolge:
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
26.09.2013 
28. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zurückgestellt     
31.10.2013 
30. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Familie, Soziales, Integration und Kultur Vorberatung
24.09.2013 
17. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Integration und Kultur zurückgestellt   
29.10.2013 
18. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Integration und Kultur abgelehnt   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
10.09.2013 
20. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zurückgestellt   
08.10.2013 
21. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zurückgestellt   
12.11.2013 
22. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zurückgezogen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

 

Sachverhalt/Begründung:

 

In seiner Sitzung am 19.02.2013 hat der Ausländerbeirat einstimmig beschlossen, dem Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung vorzuschlagen, dem Ausländerbeirat ein Antragsrecht zu gewähren. Über diese Absicht hat der Vorsitzende des Ausländerbeirates - alle Fraktionen informiert.

 

Durch eine entsprechende Änderung der Geschäftsordnung der Stadtverordneten-versammlung verspricht sich die antragstellende Fraktion eine politisch gewollte Änderung zu dem derzeit bereits bestehenden § 34 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark.

 

Eine Zustimmung zu dem Antrag von CDU/AL Die Grünen würde inhaltlich eine faktische Verschlechterung zu bereits heute Bestehendem bedeuten. Dies ist von Seiten des Antragstellers keinesfalls gewollt.

 

Anders als bei ausländischen MitbürgerInnen, die kein Wahlrecht besitzen, stellt sich die Situation beim Seniorenbeirat dar. Hier besteht in der Regel Wahlrecht. Um jedoch die Intensive und gute Zusammenarbeit mit dem Seniorenbeirat weiter zu stärken, sollte dem Seniorenbeirat ein Antragsrecht in den Fachausschüssen eingeräumt - und politisch gewollt - legitimiert werden.

 

Aus diesen Überlegungen legt die SPD-Fraktion folgenden Beschlussvorschlag als Änderungsantrag vor.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dem Ausländerbeirat ein allgemeines Antragsrecht in der Stadtverordnetenversammlung einzuräumen.

 

  1. Darüber hinaus beschließt die Stadtverordnetenversammlung dem Seniorenbeirat das Antragsrecht in den Fachausschüssen einzuräumen. Bei einem positiven Votum durch den Fachausschuss soll der Magistrat sodann der Stadtverordnetenversammlung eine entsprechende Beschlussvorlage vorlegen.

 

3.              Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung eine rechtskonforme Änderung der Geschäftsordnung zur abschließenden Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: