-die Einführung eines Kulturtickets für die städtischen Kulturveranstaltungen ab der Spielzeit 2011/12
-probeweise für die Dauer eines Jahres. Danach werden die wirtschaftlichen Auswirkungen dokumentiert und das Kulturticket gegebenenfalls dauerhaft beschlossen
-die Einführung des „Rödermark-Passes“ als Berechtigungsnachweis u.a. auch für das Kulturticket. Der Rödermark-Pass wird jeweils befristet für 1 Jahr ausgestellt
-die Höhe der Ermäßigung für kulturelle Veranstaltungen der Stadt beträgt 50% (Empore) bzw. 30% (Parkett) des offiziellen Eintrittspreises
-das Kartenkontingent für diesen Zweck beträgt maximal 5% des Fassungsvermögens
-eine Restkartenbörse wird nicht eingeführt.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
31.01.2011 - Ausschuss für Familie, Soziales und Kultur
Ö 6 - zur Kenntnis genommen
Bürgermeister Kern erläutert die Vorlage des Magistrats. Im Laufe der Erörterung wird auch die Frage nach den Kosten eines solchen Kulturtickets gestellt. Da eine genaue Kalkulation nicht möglich ist, soll bis zum Haupt- und Finanzausschuss am Donnerstag wenigstens eine Best und eine Worst Case Darstellung ermittelt werden.
Abschließend wird die Problematik der Restplatzbörse diskutiert.
Abstimmung soll am Donnerstag im Haupt- und Finanzausschuss erfolgen.
03.02.2011 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 29 - geändert beschlossen
Der Beschlussvorschlag wird geändert.
Der letzte Spiegelstrich des Beschlussvorschlages wird gestrichen (die Worte: „eine Restkartenbörse wird nicht eingeführt“ entfallen).
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
-die Einführung eines Kulturtickets für die städtischen Kulturveranstaltungen ab der Spielzeit 2011/12
-probeweise für die Dauer eines Jahres. Danach werden die wirtschaftlichen Auswirkungen dokumentiert und das Kulturticket gegebenenfalls dauerhaft beschlossen
-die Einführung des „Rödermark-Passes“ als Berechtigungsnachweis u.a. auch für das Kulturticket. Der Rödermark-Pass wird jeweils befristet für 1 Jahr ausgestellt
-die Höhe der Ermäßigung für kulturelle Veranstaltungen der Stadt beträgt 50% (Empore) bzw. 30% (Parkett) des offiziellen Eintrittspreises
-das Kartenkontingent für diesen Zweck beträgt maximal 5% des Fassungsvermögens
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der geänderten Vorlage zuzustimmen.
15.02.2011 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Ö 32 - zurückgestellt
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
-die Einführung eines Kulturtickets für die städtischen Kulturveranstaltungen ab der Spielzeit 2011/12
-probeweise für die Dauer eines Jahres. Danach werden die wirtschaftlichen Auswirkungen dokumentiert und das Kulturticket gegebenenfalls dauerhaft beschlossen
-die Einführung des „Rödermark-Passes“ als Berechtigungsnachweis u.a. auch für das Kulturticket. Der Rödermark-Pass wird jeweils befristet für 1 Jahr ausgestellt
-die Höhe der Ermäßigung für kulturelle Veranstaltungen der Stadt beträgt 50% (Empore) bzw. 30% (Parkett) des offiziellen Eintrittspreises
-das Kartenkontingent für diesen Zweck beträgt maximal 5% des Fassungsvermögens
-eine Restkartenbörse wird nicht eingeführt.
16.02.2011 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Ö 17 - geändert beschlossen
Bürgermeister Kern begründet die Vorlage des Magistrats
Bürgermeister Kern begründet die Vorlage des Magistrats. Nach den Stellungnahmen der Fraktionen lässt die Stadtverordnetenvorsteherin über die Vorlage mit dem geänderten (der letzte Spiegelstrich wurde gestrichen) folgenden Wortlaut abstimmen:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
-die Einführung eines Kulturtickets für die städtischen Kulturveranstaltungen ab der Spielzeit 2011/12
-probeweise für die Dauer eines Jahres. Danach werden die wirtschaftlichen Auswirkungen dokumentiert und das Kulturticket gegebenenfalls dauerhaft beschlossen
-die Einführung des „Rödermark-Passes“ als Berechtigungsnachweis u.a. auch für das Kulturticket. Der Rödermark-Pass wird jeweils befristet für 1 Jahr ausgestellt
-die Höhe der Ermäßigung für kulturelle Veranstaltungen der Stadt beträgt 50% (Empore) bzw. 30% (Parkett) des offiziellen Eintrittspreises
-das Kartenkontingent für diesen Zweck beträgt maximal 5% des Fassungsvermögens