Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Zur Realisierung einer Wohneinrichtung der Behindertenhilfe in der Erikastraße auf dem Gelände der evangelischen Kirchengemeinde ist eventuell ein Bebauungsplan erforderlich. Es besteht damit ggf. die Erforderlichkeit für bauplanungsrechtliche Maßnahmen. Beschlussvorschlag:
Die bauplanungsrechtlichen Grundlagen für eine Realisierung einer Wohneinrichtung für Menschen mit Behinderungen auf dem Areal der evangelischen Kirchengemeinde in der Erikastraße sollen geschaffen werden. Falls dies hierzu erforderlich ist, wird ein Bauleitverfahren eingeleitet.
Die Magistrat wird beauftragt, hierfür die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Gehört zu diesen erforderlichen Maßnahmen ein Aufstellungsbeschluss, ist dieser vorzubereiten, so dass eine Beschlussfassung hierüber noch am 15.02.2011 erfolgen kann.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltun |
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