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Sachverhalt/Begründung: Mit Datum vom 25.11.2009 ist Rödermark den Aktionsbündnis“ 100 Kommunen für den Klimaschutz“ der hessischen Landesregierung beigetreten und hat sich in der sogenannten Charta zur Umsetzung von Maßnahmen verpflichtet.
Im STAVO-Beschluss (STV/001/10) vom 10.02.2010 mit dem Titel „Kommunales Klimaschutzziel 2020 – Zukunftskonzept Erneuerbare Energiegewinnung“ wurden verschiedene den Klimaschutz betreffende Zielsetzungen formuliert.
Mit der Novellierung der „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzkonzepten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen“ im Rahmen der Klimaschutzinitiative der Bundesregierung besteht jetzt bis zum 31.03.2011 wieder die Möglichkeit, Förderanträge beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) für die Erstellung von Klimaschutzkonzepten zu stellen.
Die förderfähigen Arbeitsschritte im Einzelnen: 1. Energie und CO2-Bilanz 2. Potenzialanalyse 3. Akteursbeteiligung 4. Maßnahmenkatalog 5. Controlling-Konzept 6. Konzept für die Öffentlichkeit
Für die Förderung müssen verschiedene Angebote leistungsfähiger Büros herangezogen werden. Daher wurden von der Bauverwaltung in der 2. und 3. KW 2011 mehrere Gespräche mit in Frage kommenden Dienstleistern geführt. Die Angebote werden als Tischvorlage zur Magistratssitzung vorliegen. Nach jetzigem Kenntnisstand ist von einer Angebotshöhe von 60.000 € auszugehen. Hiervon werden 65% vom Zuschussgeber getragen. 35%, d.h. ca. 20.000 € sind von der Stadt als Eigenfinanzierung zu erbringen.
Beschlussvorschlag: Es wird ein Förderantrag gemäß Förderrichtlinie des BMU zur Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes gestellt. Die Änderungsliste zum Entwurf des Produkthaushaltsplanes 2011 ist hierfür um einen Betrag von 64.022 € zu ergänzen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
JA/Nein
Haushaltsmittel stehen im Entwurf des Haushaltes 2011 (Ergebnishaushalt) nicht bereit. Die Änderungsliste ist ggfs. zu ergänzen. /He, 20.01.11
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