Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark beschließt, die Hauptsatzung vom 22.06.1993 in der derzeit gültigen Fassung in § 4 Magistrat, Ziffer (2), 1. Satz, wie folgt zu ändern.
„Die Anzahl der Stadträte beträgt neun.“
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
28.01.2010 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 11 - (offen)
Herr Michael Gensert bittet darum, dass der Magistrat eine Synobse zur
alten Satzung erstellt
Herr Michael Gensert bittet darum, dass der Magistrat eine Synopse
zur alten Satzung erstellt. Herr Bürgermeister Kern sagt dies zu.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der
Stadtverordnetenversammlung mit Stimmenmehrheit (CDU/SPD) gegen die Stimmen der
Fraktionen von AL und FDP, dem Antrag zuzustimmen.
02.02.2010 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 11 - (offen)
Es werden vorgelegt, der § 4 der Hauptsatzung in seiner Neufassung und
eine Synopse zur alten Fassung
Es werden vorgelegt,
der § 4 der Hauptsatzung in seiner Neufassung und eine Synopse zur alten
Fassung.
Eine
Beschlussempfehlung ergeht nicht.
09.02.2010 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Ö 15 - zurückgestellt
Der Tagesordnungspunkt wird in der Fortsetzung der Sitzung am 10
Der Tagesordnungspunkt wird in
der Fortsetzung der Sitzung am 10.02.2010 behandelt.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark beschließt, die
Hauptsatzung vom 22.06.1993
in der derzeit gültigen Fassung in § 4 Magistrat, Ziffer (2), 1. Satz, wie
folgt zu ändern.
„Die Anzahl der
Stadträte beträgt neun.“
10.02.2010 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Der Stadtverordnete Michael Gensert begründet den Antrag für die Antrag stellenden Fraktionen
Der Stadtverordnete Michael Gensert begründet den Antrag für die Antrag stellenden Fraktionen. Es folgen die Stellungnahmen der übrigen Fraktionen. Sodann lässt die Stadtverordnetenvorsteherin über den Antrag mit dem folgenden Wortlaut abstimmen:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark beschließt die Änderung der Hauptsatzung vom 22.06 gemäß dem vorgelegten Entwurf.