Beschlussvorschlag:
- Die
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark stellt fest; dass die
derzeitige Haushaltssituation eine frühzeitige Planung für das
Haushaltsjahr 2011 erforderlich macht.
- Der Magistrat der Stadt Rödermark wird
daher beauftragt, nachfolgende Parameter bei der Planung des Haushaltsjahr
2011 zu berücksichtigen:
a)
Im Haushalt 2011 ist eine Nettoneuverschuldung
der Stadt Rödermark auszuschließen.
b)
Ausgenommen von Buchstabe a) können und sollen
bereits begonnene Investitionen im Jahre 2010 zu Ende geführt werden.
c)
Sämtliche Steueransätze für Gemeindesteuern
bleiben unverändert auf dem Niveau von 2010 bestehen.
d)
Die Personalkosten sind inkl. der
Altersversorgung auf dem Niveau von 2010 festzuschreiben. Sollte das
Personalentwicklungskonzept andere Entscheidungen notwendig machen, ist dieses
entsprechend zu berücksichtigen.
e)
Bei den Sach- und Materialkosten sind in allen
Bereichen 5% einzusparen.
f)
Hinsichtlich der Gebührenhaushalte sind
Gespräche mit umliegenden Kommunen zu führen, wie diese ggf. moderat und
kostendeckend angepasst werden können.
g)
Es ist zu prüfen, ob die Wirtschaftsförderung im
Rahmen des IC Rödermark angesichts der akuten Vermarktungssituation unverändert
fortgeführt werden kann/soll oder alternativ diese auch innerhalb der
allgemeinen Stadtverwaltung leistbar ist.
h)
Im Bezug auf den Verkauf der städtischen
Wohnungen ist erneut zu prüfen, ob der Verkauf an eine Wohnungsbaugesellschaft
realisierbar ist.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt darüber hinaus,
dass unmittelbar nach der Sommerpause eine erste Beratung zu den o.g. Vorgaben
im Haupt- und Finanzausschuss erfolgt. Dabei sind dem Ausschuss auch die
konkreten Halbjahresergebnisse des Haushaltes 2010 darzustellen und eine
Prognose zum Ende des Haushaltsjahres 2010 darzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung: