TOP |
|
Betreff |
Vorlage |
|
Ö 1 |
|
|
Begrüßung und Feststellen der Beschlussfähigkeit |
|
|
|
|
Ö 2 |
|
|
Investitionsprogramm 2022 - 2025 |
|
|
VO/0010/22 |
|
Ö 3 |
|
|
Haushaltsplan 2022 |
|
|
VO/0007/22 |
|
Ö 3.1 |
|
|
Haushaltsantrag der FDP-Fraktion: Mittelbereitstellung zum Ausbau von Jugendplätzen |
|
|
FDP/0029/22 |
|
Ö 4 |
|
|
Bericht der Kommunalen Betriebe Rödermark / Verwaltung: "Sauberes Rödermark" |
|
|
|
|
Ö 5 |
|
|
Antrag der FDP-Fraktion: Optimierung des Rödermärker Müllsystems im öffentlichen Raum |
|
|
FDP/0137/21 |
|
Ö 6 |
|
|
Bericht der Kommunalen Betriebe Rödermark / Verwaltung: Energetische Gebäudesanierung |
|
|
|
|
Ö 7 |
|
|
Antrag der FDP-Fraktion: Bestandsaufnahme energetischer und klimaschutztechnischer Zustand der städtischen Gebäude |
|
|
FDP/0299/21 |
|
Ö 8 |
|
|
Ausschreibung Rahmenvertrag Baugebietsentwicklungen; Vergabeempfehlung |
|
|
VO/0006/22 |
|
Ö 9 |
|
|
Städtebauförderung "Wachstum und Nachhaltige Erneuerung", Gesamtmaßnahme "Ortskern Ober-Roden";
Machbarkeitsstudien Funktionaler Ortskern, Grundsatzbeschlüsse |
|
|
VO/0016/22 |
|
Ö 10 |
|
|
Antrag der FDP-Fraktion: Ausweitung der öffentlichen Freizeitfläche hinter dem Badehaus |
|
|
FDP/0135/21 |
|
Ö 11 |
|
|
Förderprogramm "Wachstum und Nachhaltige Erneuerung", Grundsatzbeschluss - Standort Jugendzentrum am "Spielpark am Badehaus" |
 |
|
VO/0015/22 |
|
Ö 12 |
|
|
Antrag der Fraktion FWR: Fahrradverkehr in Rödermark |
|
|
FWR/0301/21 |
|
Ö 12.1 |
|
|
Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion AL/Die Grünen: Fahrradverkehr in Rödermark |
|
|
CAL/0301_1/21 |
|
Ö 13 |
|
|
Antrag der Fraktion AL/Die Grünen und der CDU-Fraktion: Alleebäume und Straßenbegleitgrün ergänzen |
|
|
CAL/0019/22 |
|
Ö 14 |
|
|
Antrag der Fraktion AL/Die Grünen und der CDU-Fraktion: Änderung der "Satzung über den Leinenzwang für Hunde während der Brut- und Setzzeit" vom 18.02.2014 |
|
|
CAL/0021/22 |
|
|
|
VORLAGE |
|
|
Beschlussvorschlag: Der Magistrat wird bauauftragt: 1. Der Stadtverordnetenversammlung eine geänderte „Satzung über den Leinenzwang für Hunde während der Brut- und Setzzeit“ vorzulegen mit dem Ziel das während der Brut- und Setzzeit im gesamten Außenbereich Rödermarks eine Anleinpflicht gelten soll. 2. Im Benehmen mit der Landwirtschaft, den Naturschutzverbänden, den Jagdpächtern, der Forstverwaltung sowie Hundehaltern soll ein Regelwerk zum Ausführen von Hunden im öffentlichen Raum aufgestellt werden. 3. Zu prüfen, an welchen weiteren Stellen im Außenbereich die Aufstellung von Spendern von Hundetüten sowie für diese Art Abfälle geeignete Müllbehälter sinnvoll ist und mit welchen Kosten hierfür zu rechnen ist. Die Möglichkeit des Sponsorings soll geprüft werden. 4. Jährlichen soll ein Hinweisblatt über die Rechte und Pflichten an alle Hundehalter übersendet werden. Aus Kostengründen wäre dies mit anderen Auslieferungen zu koppeln. 5. Schwerpunktüberwachungen während der Setz- und Brutzeit durch das Ordnungsamt im Rahmen des Streifen- und Präsenzdienstes an Beschwerdebrennpunkten und besonders sensiblen Bereichen im Außenbereich sind durchzuführen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: |
|
|
|
|
26.01.2022 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie |
|
|
Ö 14 - (offen) |
|
|
|
|
|
|
|
27.01.2022 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie |
|
|
Ö 14 - (offen) |
|
|
|
|
|
|
|
27.01.2022 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss |
|
|
Ö 20 - zur Kenntnis genommen |
|
|
Beschlussvorschlag: Der Magistrat wird bauauftragt: 1. Der Stadtverordnetenversammlung eine geänderte „Satzung über den Leinenzwang für Hunde während der Brut- und Setzzeit“ vorzulegen mit dem Ziel das während der Brut- und Setzzeit im gesamten Außenbereich Rödermarks eine Anleinpflicht gelten soll. 2. Im Benehmen mit der Landwirtschaft, den Naturschutzverbänden, den Jagdpächtern, der Forstverwaltung sowie Hundehaltern soll ein Regelwerk zum Ausführen von Hunden im öffentlichen Raum aufgestellt werden. 3. Zu prüfen, an welchen weiteren Stellen im Außenbereich die Aufstellung von Spendern von Hundetüten sowie für diese Art Abfälle geeignete Müllbehälter sinnvoll ist und mit welchen Kosten hierfür zu rechnen ist. Die Möglichkeit des Sponsorings soll geprüft werden. 4. Jährlichen soll ein Hinweisblatt über die Rechte und Pflichten an alle Hundehalter übersendet werden. Aus Kostengründen wäre dies mit anderen Auslieferungen zu koppeln. 5. Schwerpunktüberwachungen während der Setz- und Brutzeit durch das Ordnungsamt im Rahmen des Streifen- und Präsenzdienstes an Beschwerdebrennpunkten und besonders sensiblen Bereichen im Außenbereich sind durchzuführen. Die Fraktion der FWR kündigt einen möglichen Änderungsvorschlag zu Punkt 1 des Beschlussvorschlages an. Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss spricht keine Beschlussempfehlung aus.
|
|
|
|
|
08.02.2022 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss |
|
|
Ö 18 - zurückgestellt |
|
|
Der Antrag wird auf die nächste Sitzungsrunde geschoben.
|
|
|
|
|
08.02.2022 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark |
|
|
Ö 20 - zurückgestellt |
|
|
Der Antrag wurde durch die antragstellenden Fraktionen geschoben
|
|
|
|
|
09.02.2022 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark |
|
|
Ö 20 - zurückgestellt |
|
|
Der Antrag wurde geschoben.
|
|
|
|
|
16.03.2022 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie |
|
|
Ö 7 - (offen) |
|
|
Frau Erste Stadrätin Schülner erläutert den Sachstand und die bisher mit verschiedenen Beteilgten geführten Gespräche in Sachen “Satzung über den Leinenzwang für Hunde während der Brut- und Setzzeit“. Die antragstellenden Fraktionen erklären den Antrag als erledigt.
|
|
|
|
|
17.03.2022 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss |
|
|
Ö 12 - zur Kenntnis genommen |
|
|
Beschluss: Der Magistrat wird bauauftragt: 1. Der Stadtverordnetenversammlung eine geänderte „Satzung über den Leinenzwang für Hunde während der Brut- und Setzzeit“ vorzulegen mit dem Ziel das während der Brut- und Setzzeit im gesamten Außenbereich Rödermarks eine Anleinpflicht gelten soll. 2. Im Benehmen mit der Landwirtschaft, den Naturschutzverbänden, den Jagdpächtern, der Forstverwaltung sowie Hundehaltern soll ein Regelwerk zum Ausführen von Hunden im öffentlichen Raum aufgestellt werden. 3. Zu prüfen, an welchen weiteren Stellen im Außenbereich die Aufstellung von Spendern von Hundetüten sowie für diese Art Abfälle geeignete Müllbehälter sinnvoll ist und mit welchen Kosten hierfür zu rechnen ist. Die Möglichkeit des Sponsorings soll geprüft werden. 4. Jährlichen soll ein Hinweisblatt über die Rechte und Pflichten an alle Hundehalter übersendet werden. Aus Kostengründen wäre dies mit anderen Auslieferungen zu koppeln. 5. Schwerpunktüberwachungen während der Setz- und Brutzeit durch das Ordnungsamt im Rahmen des Streifen- und Präsenzdienstes an Beschwerdebrennpunkten und besonders sensiblen Bereichen im Außenbereich sind durchzuführen. Im Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie wurde der Antrag für erledigt erklärt.
|
|
|
|
|
29.03.2022 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark |
|
|
Ö 13 - zurückgezogen |
|
|
Der Antrag wurde als erledigt erklärt.
|
Ö 15 |
|
|
Antrag der Fraktion AL/Die Grünen und der CDU-Fraktion: Dichterer Angebotstakt auf der Dreieichbahn - Begegnungsgleis am Bahnhof Eppertshausen prüfen |
|
|
CAL/0022/22 |
|
Ö 16 |
|
|
Antrag der Fraktion AL/Die Grünen und der CDU-Fraktion: Erstellung eines auf die örtlichen Verhältnisse zugeschnittenen Fuß- und Radverkehrskonzeptes sowie weitere Maßnahmen im Bereich Nahmobilität |
|
|
CAL/0023/22 |
|
Ö 17 |
|
|
Einschlägige Punkte zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung |
|
|
|
|
Ö 18 |
|
|
Mitteilungen und Anfragen |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|