Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Im Rahmen des Förderprogramms „Wachstum und Nachhaltige Erneuerung" im Förder-gebiet „Urberach-Nord" wird der „Spielpark am Badehaus" neu gestaltet. Auf einem Teil dieser Fläche könnte laut dem „Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept" (ISEK) ein Infrastrukturgebäude mit Sanitäreinrichtungen oder ein Jugendzentrum errichtet werden. Die Größe des angedachten Gebäudes wirkt sich auf die Gesamtflächenplanung aus. Im ISEK ist für ein Gebäude am „Spielpark am Badehaus" ein Betrag in Höhe von 98.000 € vorgesehen. Dieser Betrag resultierte seinerzeit aus der Meldung eines einfachen Infrastrukturgebäudes. Die Kosten eines Jugendzentrums am „Spielpark am Badehaus" sind demgegenüber noch nicht abschätzbar. Eine erste grobe Kostenschätzung ergibt einen Kostenrahmen von mehreren Millionen Euro. Hierfür müsste das ISEK fortgeschrieben werden. Mit dem Mittelbescheid 2021 wurden zunächst Gelder vom Fördermittelgeber bewilligt, um eine schematische Raumplanung für ein künftiges Jugendzentrum zu erstellen.
Von Seiten der Verwaltungsspitze wird ein Jugendzentrum am „Spielpark am Badehaus“ favorisiert, sodass alle Mitarbeiter und Jugendliche an einem Standort zusammenkom-men könnten. Die Fläche „Spielpark am Badehaus" wird auch von der Fachabteilung Jugend als ein idealer Standort für ein Jugendzentrum (JuZ) angesehen. Für den Stand-ort spricht:
• Der Ort ist zentral im Stadtgebiet Rödermark gelegen und von allen Stadtteilen aus gut erreichbar. • Der Freizeitplatz bietet enorm viele Möglichkeiten für sportliche Aktivitäten (Skaten, Bolzplatz). An den jetzigen Standorten am JuZ Ober-Roden und am Schiller-Haus fehlt ein Außengelände. • Die Jugendarbeit ist bereits seit Jahren vor Ort aktiv und die Jugendlichen sind bekannt. Es gibt tragfähige Beziehungen.
• Das Jugendzentrum an diesem Ort kann auch für die Besucherinnen und Besu-cher des Freizeitplatzes eine wichtige Anlaufstelle mit Hilfs- und Schutzfunktion sein (Zuflucht bei Gewitter/Unwetter, Hilfe bei Konflikten oder Problemen, Unter-stützung bei Bedarf nach Erster Hilfe bei Unfällen z.B. am Skatepark, Versorgung mit Getränken). • Es gibt eine gute Anbindung an den ÖPNV (Bf. Urberach, Bushaltestellen am Fachmarktzentrum). • Es gibt keine Wohnbebauung in der direkten Nachbarschaft (Vermeidung von nachbarschaftlichen Konflikten). • Es sind ausreichend Parkmöglichkeiten im Umfeld vorhanden (z.B. wichtig für Veranstaltungen, Konzerte, Feste). • Es können ohne größeren Mehraufwand WC Anlagen geschaffen werden, die den Besucherinnen und Besuchern des Spielparks auch zur Verfügung stehen (z.B. während der Betriebszeiten des JuZ). • Es gibt keinen geeigneten alternativen Standort.
Der Wunsch nach einem Jugendzentrum am „Spielpark am Badehaus“ wurde bereits 2014, als der Skatepark Urberach eingeweiht wurde, von einzelnen Skatern geäußert. Seitdem und bis heute ist das Thema ein regelmäßiger Bestandteil von Gesprächen im Rahmen der mobilen Jugendarbeit auf diesem Platz. Im Jahr 2016/2017 wurde der Wunsch nach einem JuZ auch von anderen Jugendlichen im Rahmen des „Mach Mit!“-Projektes erneut geäußert. Konkret wurden u.a. folgende Wünsche zurückgemeldet:
• Jugendraum oder Bar (Treffpunkt für ältere Jugendliche für abends und am Wo-chenende), • Bolzplatz mit Freibad und Kinder- und Jugendclub, • Ort für Jugendliche für abendliche Konzerte, Disco und Bar, • Treffpunkt für Jugendliche zum Entspannen und um Freunde zu treffen, • Billard Bistro, • Fitness für Jugendliche.
Bei der Veranstaltung „Jugenddialog - Jugend trifft Politik“ im Jahr 2021 wurden ähnliche Bedarfe geäußert und besprochen (online dokumentiert/Live Stream).
Die Räumlichkeiten des aktuellen Jugendzentrums in Ober-Roden liegen im Förderge-biet „Ortskern Ober-Roden". Mit der Umsetzung der Maßnahmen in Ober-Roden aus dem ISEK würden voraussichtlich die Räumlichkeiten des aktuellen Jugendzentrums wegfallen.
Im Hinblick auf die weitere Planung, Einbeziehung von weiteren Akteuren und das Stellen des Förderantrags 2022 ist zu entscheiden, ob der Grundgedanke, ein neues
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat beschließt:
1. die detaillierte Prüfung eines neuen Jugendzentrums. Die Ansiedlung eines neuen Jugendzentrums soll am „Spielpark am Badehaus“ erfolgen. 2. mit der Ansiedlung eines Jugendzentrums am „Spielpark am Badehaus“ sollen die Räumlichkeiten des aktuellen Jugendzentrums in Ober-Roden einer Überprüfung unterzogen werden.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Ja / Nein
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